6001901421-BwDLZ Koblenz Externe Sterilgutversorgung

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Koblenz

Externe Sterilgutversorgung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-05-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Krankenhäusern und zugehörige Leistungen
Referenznummer: 6001901421-BwDLZ Koblenz
Kurze Beschreibung: Externe Sterilgutversorgung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Krankenhäusern und zugehörige Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Koblenz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Koblenz
Postanschrift: Ellingshohl 69-75
Postleitzahl: 56076
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: bwdlzkoblenzbeschaffung@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 261-679992-5347 📞
Fax: +49 261-679992-5322 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=328463 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-14 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-15 📅
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 095-227415
ABl. S-Ausgabe: 95
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 720 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Dienstleistung ist die Aufbereitung von wiederverwendbaren Medizinprodukten inclusive der Medizinprodukte der kritisch „C“ Risikogruppe aus dem Bestand des Bundeswehrzentralkrankenhauses Koblenz, um den Betrieb der Funktionsabteilungen (Zentral-OP, fachärztliches Zahnarzt-Zentrums, ambulantes Operieren und Endoskopie) sicher zu stellen.
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Die Einhaltung der Aufbereitungsschritte nach der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in der aktuell gültigen Fassung wird vorausgesetzt.
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Der Dienstleister hat ein Qualitätsmanagement System nach DIN EN ISO 13485 in der jeweils neusten Fassung implementiert und ist von einer akkreditierten Stelle zertifiziert.
Leistungsumfang
Der Dienstleister übernimmt die Aufbereitung von wiederverwendbaren Medizinprodukten in einem Umfang von bis zu maximal 40 000 StE (Sterilisationseinheiten) pro Jahr.
Die validierten Aufbereitungsmethoden richten sich nach den Aufbereitungsmethoden vom BwZKrhs Koblenz:
— Mildalkalische Reinigung mit vorgeschalteter enzymatischer Vorreinigung und anschließender thermischer Desinfektion A0 3000 der thermostabilen Medizinprodukte unter Verwendung der deconex TWIN PH10 und deconex TWINZYME der Fa. Borer Chemie;
— Mildalkalische Reinigung mit enzymatischer Vorreinigung und chemothermischer Desinfektion der thermolabilen Medizinprodukte insbesondere der flexiblen Endoskope mit deconex ENDOMATIC und deconex 23 NEUTRAZYM der Fa. Borer Chemie;
— Dampfsterilisation 134
— H2O2 Sterilisation mit Programmen Flex, Duo, Express und Standard.
Der Dienstleister hält Kapazitäten bereit um im Falle eines Komplettausfalls der Aufbereitung im BwZKrhs die Aufbereitung der anfallenden Menge an gebrauchten Medizinprodukten in einer adäquaten Zeit übernehmen zu können.
Je nach Leistungskapazität der AEMP im BwZKrhs Koblenz wird eine Abnahme der Leistungsanforderung für die Dienstleistung erfolgen.
Logistik
Der Dienstleister stellt geeignetes logistisches System zur Verfügung um gebrauchte Medizinprodukte in der AEMP BwZKrhs Koblenz abzuholen und aufbereitete Medizinprodukte anzuliefern. Der Anliefer- und Abholrhythmus soll in einem 12 Stunden Takt über alle Kalendertage im Jahr erfolgen. Die Anfahrtszeiten sind:
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— Lieferung bis spätestens 7.30 und 17.00;
— Abholung frühestens um 8.00 und um 17.30.
Dokumentation
Der Dienstleister hat ein Instrumentenmanagement und Dokumentationssystem instacount PLUS in der Version 4.0 und höher zur Dokumentation der Aufbereitung installiert und die entsprechenden Arbeitsplätze mit der Stammdatenbank des BwZKrhs Koblenz verbunden.
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Es findet ein Datenaustausch statt. Die Produktionsdaten mit den jeweiligen parametrischen Protokollen und die Freigabeentscheidung werden zur Aufbewahrung auf den Dokumentationsserver des BwZKrhs Koblenz kopiert.
Die Bereitstellung der notwendigen Hard- und Software zur Leistungserbringung erfolgt in Eigenverantwortung des Dienstleisters.
Der Dienstleister dokumentiert einzelne Medizinprodukte und Medizinproduktesysteme mit der zugehörigen UDI bzw. Seriennummer im System damit eine lückenlose Verfolgung des Lebenszyklus von Medizinprodukten gewährleistet ist und eine Auswertung bidirektional jederzeit erfolgen kann.
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Die Installationsqalifizierung (IQ), Funktionsqalifizierung (OQ) und Leistungsqualifizierung (PQ) für die Software wird vom Dienstleister in regelmäßigen von der Fachgesellschafft empfohlenen periodischen Abständen, in Eigenverantwortung durchgeführt.
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Laufzeit
Die Ausschreibung hat den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 4 Jahren zum Ziel.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Ausgefüllte Anlage B-V034-102019.pdf.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Ausgefüllte Anlage B-V034-102019.pdf.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: FM 2.3
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=328463 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
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Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
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Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
§ 135 Unwirksamkeit
Quelle: OJS 2020/S 095-227415 (2020-05-14)