Beschreibung der Beschaffung
Vertragsabschluss „Medikamentenversorgung" im BwZKrhs Koblenz gem. dem als Anlage beiliegendem Vertragsentwurf und folgender Leistungsbeschreibung (Interimsweiser Ersatz für Automatisches Waren Transport-(AWT)System):
Nach Rückbau des AWT-Tunnels von/zur Apotheke soll weiterhin das übrige AWT-System zum Medikamententransport genutzt werden. D. h., die Apotheke versorgt wie bisher den „Volumenstrom" unter Nutzung der AWT-Container als Transportbehältnisse. Es werden nicht nur Medikamente transportiert. Die Apotheke ist das Materialumschlagzentrum auf der Liegenschaft für sämtliches medizinisches Material einschließlich Prothesen und Implantaten.
Folgende Leistungen sind daher interimsweise zu erbringen:
1. Abholung der vom Apothekenpersonal befüllten AWT-Container von der Rampe der Apotheke Geb. L und Transport zum AWT-Bahnhof Geb. H, dabei Eingabe der Zieladresse an der Eingabetastatur der AWT-Anlage,
2. Transport der leeren und maschinell gereinigten AWT-Container vom AWT-Bahnhof Geb. H zu Geb. L und Rückgabe an der Rampe der Apotheke Mittels geeignetem Transportfahrzeug.
Nähere Angaben zu Mengen, Zeiten und Qualifikationen der Leistungserbringung:
— Anzahl der Container: durchschnittlich 45 Container pro Tag zum Abtransport und 45 Container zum Rücktransport = 90 Container pro Tag = insges. ca. 450 Container pro Woche;
— Leergewicht der Container: 150 kg, maximale Zuladung: 150 kg = bis zu 300 kg Gesamtgewicht;
— Maße der AWT-Container: Höhe: 1606 mm/Breite: 1 350 mm/Tiefe: 910 mm;
— Betriebszeit: Montag -Donnerstag: 6.30-16.00 Uhr, Freitag: 6.30-13.00 (ständige Verfügbarkeit auf der Liegenschaft);
— die AWT-Container haben ungebremste Rollen, so dass die AWT-Container beim Transport entsprechend gesichert werden müssen (keine Zurrgurte);
— die Bereitstellung der durch die Apotheke befüllten AWT-Container an der Rampe/Apothekenräume der Apotheke erfolgt durch Personal der Apotheke;
— Transport und unverzügliches Einspeisen in das AWT-System erfolgt nicht durch Personal der Apotheke;
— an das Personal ist die Anforderung zu stellen, dass es deutsch sprechen, lesen und schreiben kann, um die Adressierung der Container sicherzustellen. Es darf kein Personal aus Staaten mit besonderem Sicherheitsrisiko eingesetzt werden;
— der Transport hat unverzüglich und auf direktem Weg von der Apotheke zum AWT-Bahnhof Geb. H zu erfolgen. Dafür ist ein geeignetes Fahrzeug zu nutzen;
— das Fahrzeug soll so beschaffen sein, dass es die Rampen andienen kann und eine größere Anzahl an Containern gleichzeitig befördern kann. Auf eine fachgerechte Sicherung der Container ist großer Wert zu legen. Eine Kühlung ist nicht erforderlich.
Die Andienung an der Rampe des Gebäudes H ist nur mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht möglich.
Wichtig: Als Angebotspreis ist der Preis/Std. Betriebszeit gem. der Leistungsbeschreibung anzugeben.
Geplanter Leistungsbeginn: 1.10.2020
Auf die Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG und § 32 SÜG wird ausdrücklich hingewiesen.