6001905696-BwDLZ Koblenz Innerbetriebliche Transportleistung

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Koblenz

6001905696-BwDLZ Koblenz Innerbetriebliche Transportleistung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-05-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Referenznummer: 6001905696-BwDLZ Koblenz
Kurze Beschreibung: 6001905696-BwDLZ Koblenz Innerbetriebliche Transportleistung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Koblenz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Koblenz
Postanschrift: Ellingshohl 69-75
Postleitzahl: 56076
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: bwdlzkoblenzbeschaffung@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 261-679992-5347 📞
Fax: +49 261-679992-5322 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=330046 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-25 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-27 📅
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2026-05-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 102-246172
ABl. S-Ausgabe: 102
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 950 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Vertragsabschluss „Medikamentenversorgung" im BwZKrhs Koblenz gem. dem als Anlage beiliegendem Vertragsentwurf und folgender Leistungsbeschreibung (Interimsweiser Ersatz für Automatisches Waren Transport-(AWT)System):
Nach Rückbau des AWT-Tunnels von/zur Apotheke soll weiterhin das übrige AWT-System zum Medikamententransport genutzt werden. D. h., die Apotheke versorgt wie bisher den „Volumenstrom" unter Nutzung der AWT-Container als Transportbehältnisse. Es werden nicht nur Medikamente transportiert. Die Apotheke ist das Materialumschlagzentrum auf der Liegenschaft für sämtliches medizinisches Material einschließlich Prothesen und Implantaten.
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Folgende Leistungen sind daher interimsweise zu erbringen:
1. Abholung der vom Apothekenpersonal befüllten AWT-Container von der Rampe der Apotheke Geb. L und Transport zum AWT-Bahnhof Geb. H, dabei Eingabe der Zieladresse an der Eingabetastatur der AWT-Anlage,
2. Transport der leeren und maschinell gereinigten AWT-Container vom AWT-Bahnhof Geb. H zu Geb. L und Rückgabe an der Rampe der Apotheke Mittels geeignetem Transportfahrzeug.
Nähere Angaben zu Mengen, Zeiten und Qualifikationen der Leistungserbringung:
— Anzahl der Container: durchschnittlich 45 Container pro Tag zum Abtransport und 45 Container zum Rücktransport = 90 Container pro Tag = insges. ca. 450 Container pro Woche;
— Leergewicht der Container: 150 kg, maximale Zuladung: 150 kg = bis zu 300 kg Gesamtgewicht;
— Maße der AWT-Container: Höhe: 1606 mm/Breite: 1 350 mm/Tiefe: 910 mm;
— Betriebszeit: Montag -Donnerstag: 6.30-16.00 Uhr, Freitag: 6.30-13.00 (ständige Verfügbarkeit auf der Liegenschaft);
— die AWT-Container haben ungebremste Rollen, so dass die AWT-Container beim Transport entsprechend gesichert werden müssen (keine Zurrgurte);
— die Bereitstellung der durch die Apotheke befüllten AWT-Container an der Rampe/Apothekenräume der Apotheke erfolgt durch Personal der Apotheke;
— Transport und unverzügliches Einspeisen in das AWT-System erfolgt nicht durch Personal der Apotheke;
— an das Personal ist die Anforderung zu stellen, dass es deutsch sprechen, lesen und schreiben kann, um die Adressierung der Container sicherzustellen. Es darf kein Personal aus Staaten mit besonderem Sicherheitsrisiko eingesetzt werden;
— der Transport hat unverzüglich und auf direktem Weg von der Apotheke zum AWT-Bahnhof Geb. H zu erfolgen. Dafür ist ein geeignetes Fahrzeug zu nutzen;
— das Fahrzeug soll so beschaffen sein, dass es die Rampen andienen kann und eine größere Anzahl an Containern gleichzeitig befördern kann. Auf eine fachgerechte Sicherung der Container ist großer Wert zu legen. Eine Kühlung ist nicht erforderlich.
Die Andienung an der Rampe des Gebäudes H ist nur mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht möglich.
Wichtig: Als Angebotspreis ist der Preis/Std. Betriebszeit gem. der Leistungsbeschreibung anzugeben.
Geplanter Leistungsbeginn: 1.10.2020
Auf die Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG und § 32 SÜG wird ausdrücklich hingewiesen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Ausgefüllte Anlage B-V034-102019.pdf.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Ausgefüllte Anlage B-V034-102019.pdf.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:01
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: FM 2.3
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=330046 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
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Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
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Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
Quelle: OJS 2020/S 102-246172 (2020-05-25)