Bundespolizei Bamberg, 6. Ausbildungs- u. Fortbildungszentrum, Phase II
Erneuerung der Dachhaut des umlaufenden Vordaches am Kantinengebäude #6050 mit Unterkonstruktion und Doppelstehfalzelementen ca. 100 qm.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 6050 Dachdeckerarbeiten Vordach
20E0041
Produkte/Dienstleistungen: Dachdeckarbeiten und Spezialbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Bundespolizei Bamberg, 6. Ausbildungs- u. Fortbildungszentrum, Phase II
Erneuerung der Dachhaut des umlaufenden Vordaches am Kantinengebäude #6050 mit...”
Kurze Beschreibung
Bundespolizei Bamberg, 6. Ausbildungs- u. Fortbildungszentrum, Phase II
Erneuerung der Dachhaut des umlaufenden Vordaches am Kantinengebäude #6050 mit Unterkonstruktion und Doppelstehfalzelementen ca. 100 qm.
1️⃣
Ort der Leistung: Bamberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 96052 Bamberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Bundespolizei Bamberg, 6. Ausbildungs- u. Fortbildungszentrum, Phase II
Erneuerung der Dachhaut des umlaufenden Vordaches am Kantinengebäude #6050 mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Bundespolizei Bamberg, 6. Ausbildungs- u. Fortbildungszentrum, Phase II
Erneuerung der Dachhaut des umlaufenden Vordaches am Kantinengebäude #6050 mit Unterkonstruktion und Doppelstehfalzelementen ca. 100 qm.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-11 📅
Datum des Endes: 2020-06-24 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Zugangsbestimmungen zum 6. Ausbildungs- u. Fortbildungszentrum der Bundespolizei Bamberg sind zu beachten.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“– siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=188183
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link...”
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Auftragsunterlagen https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/188183”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 231-565329
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-10
10:15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-10
10:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Anschrift siehe Nr. I.1)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers.
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 VgV).”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Keine
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatliches Bauamt Bamberg
Postanschrift: Kasernstraße 4
Postort: Bamberg
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 951 / 9530-0📞
Fax: +49 951 / 9530-2999 📠
Quelle: OJS 2020/S 029-066144 (2020-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 14 276 000 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 029-066144
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 20E0041
Titel: 6050 Dachdeckerarbeiten Vordach
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Weigel-Schrüffer GmbH
Postort: Bamberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bamberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 43 435 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 36299.52 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 154-376214 (2020-08-06)