Bei dem Gesamtprojekt handelt es sich um den Neubau einer sechszügigen Grundschule für ca. 672 Schüler/-innen mit Freisportanlagen und Dreifachsporthalle. Die Schule (ca. 8 131 m BGF, 35 531 m BRI) gliedert sich in 3 rechteckige Baukörper mit jeweils 2 geschossen ohne Untergeschoss. Die Baukörper werden durch eine 2-geschossige Erschließungszone und durch Freiterrassen miteinander verbunden. Die Sporthalle (ca. 3 272 m BGF, 22 805 m BRI) ist ein rechteckiger Baukörper mit 2 Geschossen ohne Untergeschoss. Die Leistungen des hiesigen Auftrags sind in 2 Lose unterteilt: — Los 1 – Estrich, — Los 2 – Terrazzo.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-01-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Estricharbeiten
Kurze Beschreibung:
Bei dem Gesamtprojekt handelt es sich um den Neubau einer sechszügigen Grundschule für ca. 672 Schüler/-innen mit Freisportanlagen und Dreifachsporthalle. Die Schule (ca. 8 131 m
Die Leistungen des hiesigen Auftrags sind in 2 Lose unterteilt:
— Los 1 – Estrich,
— Los 2 – Terrazzo.
Bei dem Gesamtprojekt handelt es sich um den Neubau einer sechszügigen Grundschule für ca. 672 Schüler/-innen mit Freisportanlagen und Dreifachsporthalle. Die Schule (ca. 8 131 m
Die Leistungen des hiesigen Auftrags sind in 2 Lose unterteilt:
— Los 1 – Estrich,
— Los 2 – Terrazzo.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Estricharbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Estricharbeiten (Fußboden)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dachau
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-01-13 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-16 📅
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2020-07-24 📅
Datum des Beginns: 2020-08-10 📅
Datum des Endes: 2021-03-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 011-020666
ABl. S-Ausgabe: 11
Zusätzliche Informationen
Eröffnungstermin; die Anwesenheit von Bietern ist nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei dem Gesamtprojekt handelt es sich um den Neubau einer sechszügigen Grundschule für ca. 672 Schüler/-innen mit Freisportanlagen und Dreifachsporthalle. Die Schule (ca. 8 131 m
Die Leistungen des hiesigen Auftrags sind in 2 Lose unterteilt:
— Los 1 – Estrich,
— Los 2 – Terrazzo.
Bezeichnung des Loses: Estrich
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
— Schwimmender Zementestrich 6 325 m
— Schwimmender Schnellzementestrich 600 m
Bezeichnung des Loses: Terrazzo
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
— 2-lagiger schwimmender Terrazzo-Estrich (Schnellzement) 495 m
— 2-lagiger schwimmender Terrazzo-Heizestrich (Schnellzement) 585 m
— Schwimmender Schnellzement-Heizestrich 180 m
— Kleinflächen als schwimmender Schnellzement-Heizestrich 81 m
— Betonwerkstein-Winkelstufen Länge 1,50 m 76 St.,
— Betonwerkstein-Winkelstufen Länge 2,50 m 3 St.,
— Betonwerksteinplatten 10 m
— Sauberlaufzone ca. 12 m
— Sauberlaufzone ca. 9 m
— Sauberlaufzone ca. 5-6 m
— Sauberlaufzone ca. 4 m
— Sauberlaufzone ca. 3 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlsfeld
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Unternehmen, die in einem amtlichen Präqualifikationsverzeichnis (z. B. Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder gleichwertig) für einen der zu vergebenden Leistung entsprechenden Leistungsbereich (z. B. 112_14 Estricharbeiten) eingetragen (präqualifiziert) sind, können den Nachweis ihrer Eignung durch Angabe des Präqualifikationsverzeichnisses und der Nummer ihres Eintrags (PQ-Nummer) führen,
— Unternehmen, die in einem amtlichen Präqualifikationsverzeichnis (z. B. Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder gleichwertig) für einen der zu vergebenden Leistung entsprechenden Leistungsbereich (z. B. 112_14 Estricharbeiten) eingetragen (präqualifiziert) sind, können den Nachweis ihrer Eignung durch Angabe des Präqualifikationsverzeichnisses und der Nummer ihres Eintrags (PQ-Nummer) führen,
— nicht in diesem Sinne präqualifizierte Unternehmen haben mit dem Angebot als vorläufigen Nachweis ihrer Eignung entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung gemäß Formblatt 124 EU (zum Download bereit unter: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/pdf/124_VOB_N.pdf) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Darin sind Angaben zu machen u. a. zu Name, Anschrift und Umsatzsteuer-ID-Nummer des Unternehmens, zur Eintragung im Handels- oder Berufsregister, zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB,§ 6e VOB/A, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG (z. B. Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen oder Verurteilungen oder Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung u. ä.),
— nicht in diesem Sinne präqualifizierte Unternehmen haben mit dem Angebot als vorläufigen Nachweis ihrer Eignung entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung gemäß Formblatt 124 EU (zum Download bereit unter: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/pdf/124_VOB_N.pdf) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Darin sind Angaben zu machen u. a. zu Name, Anschrift und Umsatzsteuer-ID-Nummer des Unternehmens, zur Eintragung im Handels- oder Berufsregister, zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123 und 124 GWB,§ 6e VOB/A, § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG (z. B. Insolvenzverfahren und Liquidation, schwere Verfehlungen oder Verurteilungen oder Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung u. ä.),
— auf gesondertes Verlangen haben die (auch präqualifizierten) Bieter Nachweise zur Bestätigung ihrer Eignung vorzulegen, sofern diese Nachweise nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind oder dem Auftraggeber bereits vorliegen (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger und der Berufsgenossenschaft, Auszüge auf dem Bundeszentralregister für die gesetzlichen Vertreter und Führungskräfte u. ä.). Der Auftraggeber prüft vor der Zuschlagserteilung ab Inkrafttreten von § 6 WRegG, ob gegen den Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind; vor Inkrafttreten von § 6 WRegG wird der Auftraggeber für den Bieter, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern.
— auf gesondertes Verlangen haben die (auch präqualifizierten) Bieter Nachweise zur Bestätigung ihrer Eignung vorzulegen, sofern diese Nachweise nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind oder dem Auftraggeber bereits vorliegen (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialversicherungsträger und der Berufsgenossenschaft, Auszüge auf dem Bundeszentralregister für die gesetzlichen Vertreter und Führungskräfte u. ä.). Der Auftraggeber prüft vor der Zuschlagserteilung ab Inkrafttreten von § 6 WRegG, ob gegen den Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind; vor Inkrafttreten von § 6 WRegG wird der Auftraggeber für den Bieter, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— die Unternehmen müssen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die vertrags- und ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags verfügen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters darf nach der Einschätzung des Auftraggebers keine Zweifel zulassen, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hier zu vergebenden Auftrag (inkl. Vor- und Anlaufkosten) zu erfüllen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— die Unternehmen müssen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die vertrags- und ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags verfügen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters darf nach der Einschätzung des Auftraggebers keine Zweifel zulassen, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hier zu vergebenden Auftrag (inkl. Vor- und Anlaufkosten) zu erfüllen,
— zur Präqualifikation s. o. Ziffer III.1.1). Nicht in diesem Sinne präqualifizierte Unternehmen haben in der Eigenerklärung Angaben zu machen u. a. zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— zur Präqualifikation s. o. Ziffer III.1.1). Nicht in diesem Sinne präqualifizierte Unternehmen haben in der Eigenerklärung Angaben zu machen u. a. zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— auf gesondertes Verlangen haben die (auch präqualifizierten) Bieter Nachweise zur Bestätigung ihrer Eignung vorzulegen, sofern diese Nachweise nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind oder dem Auftraggeber bereits vorliegen (z. B. Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen, Haftpflichtversicherungsnachweis, ggf. Liquiditätsnachweis).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— auf gesondertes Verlangen haben die (auch präqualifizierten) Bieter Nachweise zur Bestätigung ihrer Eignung vorzulegen, sofern diese Nachweise nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind oder dem Auftraggeber bereits vorliegen (z. B. Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse bzw. Gewinn- und Verlustrechnungen, Haftpflichtversicherungsnachweis, ggf. Liquiditätsnachweis).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— die Unternehmen müssen über die erforderlichen personellen und technischen Mittel für die vertrags-, ordnungs- und zeitgemäße Ausführung des Auftrags verfügen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters darf nach der Einschätzung des Auftraggebers keine Zweifel zulassen, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten und Fähigkeiten (Kenntnisse und Erfahrungen) verfügt, um den Auftrag vertrags- und ordnungsgemäß in angemessener Qualität auszuführen,
— die Unternehmen müssen über die erforderlichen personellen und technischen Mittel für die vertrags-, ordnungs- und zeitgemäße Ausführung des Auftrags verfügen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters darf nach der Einschätzung des Auftraggebers keine Zweifel zulassen, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten und Fähigkeiten (Kenntnisse und Erfahrungen) verfügt, um den Auftrag vertrags- und ordnungsgemäß in angemessener Qualität auszuführen,
— zur Präqualifikation s. o. Ziffer III.1.1). Nicht in diesem Sinne präqualifizierte Unternehmen haben in der Eigenerklärung Angaben zu machen u. a. zu den verfügbaren Arbeitskräften und im Los 1 zu den in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Das Erfordernis einer darüber hinausgehenden Referenzliste im Los 2 gilt für präqualifizierte und für nicht präqualifizierte Unternehmen gleichermaßen (s. u.),
— zur Präqualifikation s. o. Ziffer III.1.1). Nicht in diesem Sinne präqualifizierte Unternehmen haben in der Eigenerklärung Angaben zu machen u. a. zu den verfügbaren Arbeitskräften und im Los 1 zu den in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Das Erfordernis einer darüber hinausgehenden Referenzliste im Los 2 gilt für präqualifizierte und für nicht präqualifizierte Unternehmen gleichermaßen (s. u.),
— nur für das Los 2:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für das Los 2 reichen sowohl präqualifizierte als auch nicht präqualifizierte Unternehmen mit ihrem Angebot eine Referenzliste mit mindestens 6 Referenzprojekten über die in den letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahren von ihnen ausgeführten Leistungen des Terrazzobaus ein, die zu den im Los 2 zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Von den in der Referenzliste aufgeführten Referenzprojekten müssen mindestens 3 Projekte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durch die Unternehmen fertiggestellt worden sein. Die in den Referenzprojekten ausgeführten Leistungen sind zu den Leistungen im Los 2 nur vergleichbar, wenn (kumulativ):
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für das Los 2 reichen sowohl präqualifizierte als auch nicht präqualifizierte Unternehmen mit ihrem Angebot eine Referenzliste mit mindestens 6 Referenzprojekten über die in den letzten 10 abgeschlossenen Kalenderjahren von ihnen ausgeführten Leistungen des Terrazzobaus ein, die zu den im Los 2 zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Von den in der Referenzliste aufgeführten Referenzprojekten müssen mindestens 3 Projekte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durch die Unternehmen fertiggestellt worden sein. Die in den Referenzprojekten ausgeführten Leistungen sind zu den Leistungen im Los 2 nur vergleichbar, wenn (kumulativ):
—— die im Referenzprojekt herzustellende Terrazzofläche…
… eine geschliffene Terrazzofläche mit einer Größe von mindestens 500 m
… aus ternärem Schnellzement als geschliffener Terrazzoboden zu erstellen war,
—— der Unterbau der im Referenzprojekt herzustellenden Terrazzofläche von den Unternehmen hergestellt wurde.
Die Referenzliste muss mindestens die nachfolgenden Angaben und Erläuterungen (ggf. in gesonderten Anlagen zur Referenzliste) zu den Referenzprojekten enthalten:
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse),
— Projektbezeichnung,
— Standort des Projekts,
— Auftragswert der ausgeführten zu den Leistungen im Los 2 vergleichbaren Leistungen (Euro; netto),
— kurze sprachliche Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
— aussagekräftige Fotodokumentation (Farbfotografie) zu den ausgeführten Leistungen,
— kurze Darstellung der Ausführungsdetails, einschließlich der Grundrisse und der Schnitte.
— auf gesondertes Verlangen haben die (auch präqualifizierten) Bieter Nachweise zur Bestätigung ihrer Eignung vorzulegen, sofern diese Nachweise nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind oder dem Auftraggeber bereits vorliegen (z. B. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, aufgegliedert nach Lohngruppen und Leitungspersonal, Bescheinigungen der Referenzauftraggeber in Anlehnung an das Formblatt 444 über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis für die wichtigsten vergleichbaren Bauleistungen).
— auf gesondertes Verlangen haben die (auch präqualifizierten) Bieter Nachweise zur Bestätigung ihrer Eignung vorzulegen, sofern diese Nachweise nicht im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegt sind oder dem Auftraggeber bereits vorliegen (z. B. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, aufgegliedert nach Lohngruppen und Leitungspersonal, Bescheinigungen der Referenzauftraggeber in Anlehnung an das Formblatt 444 über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis für die wichtigsten vergleichbaren Bauleistungen).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— für die Dauer der Bauzeit ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 2 Mio. EUR für Vermögensschäden und sonstige Schäden vorzuhalten und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen,
— für die Dauer der Bauzeit ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 2 Mio. EUR für Vermögensschäden und sonstige Schäden vorzuhalten und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen,
— geforderte Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft i. H. v. 5 % der Auftragssumme (inkl. USt. ohne Nachträge); Gewährleistungsbürgschaft i. H. v. 3 % der Summe der Abschlagszahlungen bei Abnahme. Werden die Sicherheiten in Form von Bürgschaften geleistet, sind nur Bürgschaften eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditversicherers oder Kreditinstituts zugelassen,
— geforderte Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft i. H. v. 5 % der Auftragssumme (inkl. USt. ohne Nachträge); Gewährleistungsbürgschaft i. H. v. 3 % der Summe der Abschlagszahlungen bei Abnahme. Werden die Sicherheiten in Form von Bürgschaften geleistet, sind nur Bürgschaften eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditversicherers oder Kreditinstituts zugelassen,
— wesentliche Zahlungsbedingungen: Abschlagszahlung nach § 16 Abs. 1 VOB/B.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:20
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:20
Ort des Eröffnungstermins: Gemeinde Karlsfeld
Gartenstr. 7
85757 Karlsfeld
Zusätzliche Informationen: Eröffnungstermin; die Anwesenheit von Bietern ist nicht zugelassen.
— es obliegt den Unternehmen/Bietern im eigenen Interesse, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme dieser Bekanntmachung über die Vergabeplattform (https://www.staatsanzeiger-eservice.de/eu.html) zu registrieren. Zusätzliche Hinweise, Erläuterungen oder Antworten auf Bieterfragen sowie etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen wird die Vergabestelle nur registrierten Unternehmen /Bietern über die Vergabeplattform mitteilen. Im Übrigen obliegt es den (auch registrierten) Unternehmen/Bewerbern, die bereitgestellten Vergabeunterlagen (s. Ziffer I.3) vor Angebotsabgabe auf etwaige Aktualisierungen hin zu prüfen,
— es obliegt den Unternehmen/Bietern im eigenen Interesse, sich frühzeitig nach Kenntnisnahme dieser Bekanntmachung über die Vergabeplattform (https://www.staatsanzeiger-eservice.de/eu.html) zu registrieren. Zusätzliche Hinweise, Erläuterungen oder Antworten auf Bieterfragen sowie etwaige Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen wird die Vergabestelle nur registrierten Unternehmen /Bietern über die Vergabeplattform mitteilen. Im Übrigen obliegt es den (auch registrierten) Unternehmen/Bewerbern, die bereitgestellten Vergabeunterlagen (s. Ziffer I.3) vor Angebotsabgabe auf etwaige Aktualisierungen hin zu prüfen,
— Bieterfragen und Anfragen für weitere Auskünfte sind bis spätestens 8.2.2020 ausschließlich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten,
— Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder (Formblatt 234) abzugeben, in der u. a. alle Mitglieder aufgeführt sind und ein für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und in der erklärt ist, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Ziffer III.1.1) gilt gesondert für jedes Mitglied. Die Eignung der Mitglieder nach den Anforderungen der Ziffer III.1.2) ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen. Die Eignung der Mitglieder nach den Anforderungen der Ziffer III.1.3) ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen und wird nach den für die Mitglieder jeweils vorgesehenen Leistungs(an)teilen beurteilt. Auf gesondertes Verlangen sind die vorgesehenen Leistungs(an)teile zu benennen,
— Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder (Formblatt 234) abzugeben, in der u. a. alle Mitglieder aufgeführt sind und ein für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und in der erklärt ist, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Ziffer III.1.1) gilt gesondert für jedes Mitglied. Die Eignung der Mitglieder nach den Anforderungen der Ziffer III.1.2) ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen. Die Eignung der Mitglieder nach den Anforderungen der Ziffer III.1.3) ist für jedes Mitglied gesondert nachzuweisen und wird nach den für die Mitglieder jeweils vorgesehenen Leistungs(an)teilen beurteilt. Auf gesondertes Verlangen sind die vorgesehenen Leistungs(an)teile zu benennen,
— auf gesondertes Verlangen hat der Bieter die Namen, die gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten der anderen Unternehmen (s. Ziffer III.1.3) anzugeben und nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, dass die anderen Unternehmen geeignet sind und (bei Inanspruchnahme der wirtschaftlichen bzw. finanziellen Kapazitäten der anderen Unternehmen) dass die anderen Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften. Die vom Bieter zum Nachweis seiner Eignung verlangten Eigenerklärungen und Bescheinigungen sind auch für die benannten anderen Unternehmen vorzulegen (zur Präqualifikation vgl. Ziffer III.1.1),
— auf gesondertes Verlangen hat der Bieter die Namen, die gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten der anderen Unternehmen (s. Ziffer III.1.3) anzugeben und nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, dass die anderen Unternehmen geeignet sind und (bei Inanspruchnahme der wirtschaftlichen bzw. finanziellen Kapazitäten der anderen Unternehmen) dass die anderen Unternehmen gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften. Die vom Bieter zum Nachweis seiner Eignung verlangten Eigenerklärungen und Bescheinigungen sind auch für die benannten anderen Unternehmen vorzulegen (zur Präqualifikation vgl. Ziffer III.1.1),
— das Angebot und alle Anlagen sowie nach Angebotsabgabe gegebenenfalls verlangte Angaben und Unterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen bzw. vorzulegen. Anderssprachigen Unterlagen (z. B. Bestätigungen ausländischer Stellen) ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine amtlich beglaubigte Übersetzung bzw. Übersetzung durch einen staatlich beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer nachzufordern.
— das Angebot und alle Anlagen sowie nach Angebotsabgabe gegebenenfalls verlangte Angaben und Unterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen bzw. vorzulegen. Anderssprachigen Unterlagen (z. B. Bestätigungen ausländischer Stellen) ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine amtlich beglaubigte Übersetzung bzw. Übersetzung durch einen staatlich beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer nachzufordern.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB:
Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber (s. o. Ziffer I.1) gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber. Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen erfolgt, nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund dieser Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist (Ziffer IV.2.2) erfolgt ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber (s. o. Ziffer I.1) gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge beim Auftraggeber. Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen erfolgt, nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund dieser Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist (Ziffer IV.2.2) erfolgt ist.
Ein Nachprüfungsantrag ist außerdem unzulässig, wenn seit dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag darf 15 Kalendertage nach Absendung der Information über den Abschluss des Vertrages durch den Auftraggeber an die betroffenen Bieter geschlossen werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag darf 15 Kalendertage nach Absendung der Information über den Abschluss des Vertrages durch den Auftraggeber an die betroffenen Bieter geschlossen werden; bei Übermittlung dieser Information per Fax oder auf elektronischem Weg verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 011-020666 (2020-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei dem Gesamtprojekt handelt es sich um den Neubau einer sechszügigen Grundschule für ca. 672 Schüler/-innen mit Freisportanlagen und Dreifachsporthalle. Die Schule (ca. 8 131 m² BGF, 35 531 m³ BRI) gliedert sich in 3 rechteckige Baukörper mit jeweils 2 geschossen ohne Untergeschoss. Die Baukörper werden durch eine 2-geschossige Erschließungszone und durch Freiterrassen miteinander verbunden. Die Sporthalle (ca. 3 272 m² BGF, 22 805 m³ BRI) ist ein rechteckiger Baukörper mit 2 Geschossen ohne Untergeschoss.
Die Leistungen des hiesigen Auftrags sind in 2 Lose unterteilt:
— Los 1 – Estrich;
— Los 2 – Terrazzo.
Bei dem Gesamtprojekt handelt es sich um den Neubau einer sechszügigen Grundschule für ca. 672 Schüler/-innen mit Freisportanlagen und Dreifachsporthalle. Die Schule (ca. 8 131 m² BGF, 35 531 m³ BRI) gliedert sich in 3 rechteckige Baukörper mit jeweils 2 geschossen ohne Untergeschoss. Die Baukörper werden durch eine 2-geschossige Erschließungszone und durch Freiterrassen miteinander verbunden. Die Sporthalle (ca. 3 272 m² BGF, 22 805 m³ BRI) ist ein rechteckiger Baukörper mit 2 Geschossen ohne Untergeschoss.
Die Leistungen des hiesigen Auftrags sind in 2 Lose unterteilt:
— Los 1 – Estrich;
— Los 2 – Terrazzo.
Gesamtwert des Auftrags: 572887.16 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bei dem Gesamtprojekt handelt es sich um den Neubau einer sechszügigen Grundschule für ca. 672 Schüler/-innen mit Freisportanlagen und Dreifachsporthalle. Die Schule (ca. 8 131 m² BGF, 35 531 m³ BRI) gliedert sich in 3 rechteckige Baukörper mit jeweils 2 geschossen ohne Untergeschoss. Die Baukörper werden durch eine 2-geschossige Erschließungszone und durch Freiterrassen miteinander verbunden. Die Sporthalle (ca. 3 272 m² BGF, 22 805 m³ BRI) ist ein rechteckiger Baukörper mit 2 Geschossen ohne Untergeschoss.
Bei dem Gesamtprojekt handelt es sich um den Neubau einer sechszügigen Grundschule für ca. 672 Schüler/-innen mit Freisportanlagen und Dreifachsporthalle. Die Schule (ca. 8 131 m² BGF, 35 531 m³ BRI) gliedert sich in 3 rechteckige Baukörper mit jeweils 2 geschossen ohne Untergeschoss. Die Baukörper werden durch eine 2-geschossige Erschließungszone und durch Freiterrassen miteinander verbunden. Die Sporthalle (ca. 3 272 m² BGF, 22 805 m³ BRI) ist ein rechteckiger Baukörper mit 2 Geschossen ohne Untergeschoss.
— Kleinflächen als schwimmender Schnellzement-Heizestrich 81 m²;
— Betonwerkstein-Winkelstufen Länge 1,50 m 76 St. ;
— Betonwerkstein-Winkelstufen Länge 2,50 m 3 St. ;
— Betonwerksteinplatten 10 m²;
— Sauberlaufzone ca. 12 m² 1 St. ;
— Sauberlaufzone ca. 9 m² 1 St. ;
— Sauberlaufzone ca. 5 - 6 m² 3 St. ;
— Sauberlaufzone ca. 4 m² 1 St. ;
— Sauberlaufzone ca. 3 m² 6 St. ;
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-02 📅
Name: K+B Böden GmbH
Postanschrift: Alt Saale 23
Postort: Uhlstädt-Kirchhasel
Postleitzahl: 07407
Land: Deutschland 🇩🇪 Saalfeld-Rudolstadt
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Gesamtwert des Auftrags: 184890.06 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-08 📅
Name: Hubert Pupeter GmbH
Postanschrift: Hans-Böckler-Str. 4
Postort: Aichach
Postleitzahl: 86551
Land: Aichach-Friedberg
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Gesamtwert des Auftrags: 378997.10 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 8921762847📞
Fax: +49 8921762411 📠
Quelle: OJS 2020/S 107-258609 (2020-06-02)