Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Ein Bewerber muss mindestens 3 vergleichbare Referenzen einreichen. Es können und sollen jedoch mehr als 3 Referenzen eingereicht werden, wobei maximal 5 vergleichbare Referenzen gewertet werden. Werden mehr als 5 Referenzobjekte eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche Referenzobjekte in die Wertung gelangen sollen. Falls keine Festlegung erfolgt, werden die nach Auswertung der Vergabestelle besten Referenzen gewertet.
Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
Eine Referenz kann maximal 12 Punkte erreichen. Die maximal erzielbare Bewertung für 5 Referenzprojekte beträgt somit 60 Punkte. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien:
— es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen gewertet. Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn,
—— es sich um ein im Wege der Generalübernehmer- oder Generalunternehmerleistung errichtetes Gebäude (Neubau oder Sanierung/Umbau) mit;
—— einer ähnlichen Nutzung (z. B. Wohnen, Bildung, allgemeine Verwaltung) handelt;
—— das Projekt eine BGF von mindestens 8 000 m;
—— das Projekt mindestens ein Projektvolumen von 5 000 000,00 EUR netto für die KG 300 und 400 aufweist und
—— in den Jahren letzten 10 Jahren fertiggestellt wurde.
Werden diese Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
— die Punkteverteilung und die Voraussetzungen für das Erreichen der Höchstpunktzahl ergibt sich aus folgender „Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber":
1. Gebäudetyp/Nutzung (max. 3 Punkte):
a) Nutzung in Form von Wohneinheiten (1 Punkt),
b) 2-fach gemischte Nutzung mit Anteilen Wohneinheiten und Gewerbeeinheiten oder mit Anteilen Wohneinheiten und Bildungseinrichtung (z. B. Schulen und Kitas o. ä.) (2 Punkte); c. 3-fach gemischte Nutzung in Form von Wohn- und Gewerbeeinheiten und Bildungsbauten (z. B. Schulen und Kitas o. ä.) (3 Punkte).
2. Umfeld und Verkehr (max. 2 Punkte):
a) Neubau/Umbau mit Parken in Tiefgarage aber ohne direkte Nachbarbebauung (1 Punkt),
b) Neubau/Umbau mit Parken in Tiefgarage und direkter Nachbarbebauung (2 Punkte).
3. Projektvolumen (max. 2 Punkte):
a) 5 000 000,00 EUR bis 7 000 000,00 EUR netto KG 300 & 400 (1 Punkt);
b) über 7 000 000,00 EUR netto KG 300 & 400 (2 Punkte).
4. Projektgröße (max. 2 Punkte):
a) bis BGF 8 000 m (1 Punkt),
b) Ab BGF 8 000 m (2 Punkte),
5. Zeitraum der Bauausführung (max. 3 Punkte):
a) Fertigstellung 2009-2012 (1 Punkt),
b) Fertigstellung 2013-2016 (2 Punkte),
c) Fertigstellung 2017-2019 (3 Punkte).