Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
1.1. Beschäftigte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV – Bereich Planung Verkehrsanlagen:
— bis zu 4 Vollzeitbeschäftigte: 0 Punkte;
— mehr als 4 und bis zu 6 Vollzeitbeschäftigte: 25 Punkte;
— mehr als 6 Vollzeitbeschäftigte: 50 Punkte.
1.2. Beschäftigte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV – Bereich Planung Lichtsignalanlagen:
— bis zu 2 Vollzeitbeschäftigte: 0 Punkte;
— mehr als 2 und bis zu 4 Vollzeitbeschäftigte: 25 Punkte;
— mehr als 4 Vollzeitbeschäftigte: 50 Punkte.
2. Referenzobjekt 1: Planung Verkehrsanlagen mindestens Honorarzone III:
2.1. Projekttyp:
— allgemeines Straßenbauprojekt: 0 Punkte;
— Straßenbau mit Rückbau von bestehenden Straßen: 25 Punkte;
— Straßenbau mit Rückbau und Renaturierung von bestehenden Straßen: 50 Punkte.
2.2. Lage:
— außerorts: 0 Punkte;
— innerstädtisch: 50 Punkte;
— Innerstädtisch mit Integration von Leitungsträgern: 100 Punkte.
2.3. Verkehrssicherung:
— Maßnahme ohne nennenswerten Verkehr: 0 Punkte;
— Maßnahme unter Verkehr mit entsprechender Verkehrssicherung: 50 Punkte;
— Maßnahme auf Hauptverkehrsstraße unter Verkehr und LSA mit entsprechender Verkehrssicherung: 75 Punkte;
— Maßnahme auf Hauptverkehrsstraße unter Verkehr, LSA und Stadtbahn mit entsprechender Verkehrssicherung: 100 Punkte.
2.4. Baukosten:
— kleiner 3,0 Mio. EUR: 0 Punkte;
— ab 3,0 Mio. EUR und bis 6,0 Mio. EUR: 25 Punkte;
— ab 6,0 Mio. EUR: 50 Punkte.
2.5. Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Planung Verkehrsanlage nach HOAI durch den Bewerber:
— LP 2: 21 Punkte;
— LP 3: 26 Punkte;
— LP 4: 8 Punkte;
— LP5: 15 Punkte;
— LP 6: 10 Punkte;
— LP 7: 4 Punkte;
— LP 8: 16 Punkte.
2.6. Jahr der Fertigstellung:
— bis 31.12.2015 und noch nicht in Betrieb: 0 Punkte;
— ab 1.1.2016: 30 Punkte.
2.7. Referenzschreiben des Auftraggebers des Referenzobjekts 1 nach Verkehrsfreigabe:
— liegt nicht vor: 0 Punkte;
— liegt vor: 20 Punkte.
3. Referenzobjekt 2: Planung Lichtsignalanlagen (kann sich auch um Referenzprojekt 1 handeln):
3.1. Planung Signalsteuerung mit Verkehrsplanungssoftware:
— Festzeitsteuerung: 25 Punkte;
— verkehrsabhängige Steuerung: 50 Punkte;
— verkehrsabhängige Steuerung mit Busbevorrechtigung: 75 Punkte;
— verkehrsabhängige Steuerung mit Stadtbahnbevorrechtigung: 100 Punkte.
3.2. Berücksichtigung Stadtbahnbevorrechtigung:
— Stadtbahn auf freier Strecke (Fußgängerquerungen): 25 Punkte;
— Stadtbahn im Knotenpunkt oder am Bahnübergang: 50 Punkte;
— kreuzende Stadtbahnen im Knotenpunkt: 75 Punkte;
— verzweigende Stadtbahnen mit Weichenabhängigkeiten im Knotenpunkt: 100 Punkte.
3.3. Jahr der Fertigstellung/Verkehrsfreigabe:
— bis 31.12.2015 und noch nicht in Betrieb: 0 Punkte;
— ab 1.1.2016: 30 Punkte.
3.4. Referenzschreiben des Auftraggebers des Referenzobjekts 2 nach Verkehrsfreigabe:
— liegt nicht vor: 0 Punkte;
— liegt vor: 20 Punkte.