Durch den Neubau des Rosensteintunnels wird derzeit eine neue Verbindung von der B 10 (Nähe Löwentor) zur B 14 (Neckartalstraße) geschaffen. Nach Inbetriebnahme des Rosensteintunnels wird sich der Verkehr auf der Pragstraße entsprechend verringern, wodurch die Fahrbahnen reduziert und die Verkehrsanlagen umgestaltet werden können. Auch im Bereich der Neckartalstraße vor der Wilhelma bis einschließlich des Knotenpunkts Pragstraße/Neckartalstraße ist eine Umgestaltung hinsichtlich der neuen Verkehrsbeziehungen erforderlich. Der Rückbau der Pragstraße und die damit verbundene Renaturierung bisheriger Verkehrsflächen dient unter anderem auch als Ersatzmaßnahme für die Eingriffe in Folge der Baumaßnahme Rosensteintunnel. Im Zuge dieser Maßnahme weiterhin umgestaltet werden soll die Wilhelmastraße, beginnend ab der Pragstraße bis zur Einmündung der Brückenstraße.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Referenznummer: VgV_Prag_001
Kurze Beschreibung:
Durch den Neubau des Rosensteintunnels wird derzeit eine neue Verbindung von der B 10 (Nähe Löwentor) zur B 14 (Neckartalstraße) geschaffen.
Nach Inbetriebnahme des Rosensteintunnels wird sich der Verkehr auf der Pragstraße entsprechend verringern, wodurch die Fahrbahnen reduziert und die Verkehrsanlagen umgestaltet werden können. Auch im Bereich der Neckartalstraße vor der Wilhelma bis einschließlich des Knotenpunkts Pragstraße/Neckartalstraße ist eine Umgestaltung hinsichtlich der neuen Verkehrsbeziehungen erforderlich.
Der Rückbau der Pragstraße und die damit verbundene Renaturierung bisheriger Verkehrsflächen dient unter anderem auch als Ersatzmaßnahme für die Eingriffe in Folge der Baumaßnahme Rosensteintunnel.
Im Zuge dieser Maßnahme weiterhin umgestaltet werden soll die Wilhelmastraße, beginnend ab der Pragstraße bis zur Einmündung der Brückenstraße.
Durch den Neubau des Rosensteintunnels wird derzeit eine neue Verbindung von der B 10 (Nähe Löwentor) zur B 14 (Neckartalstraße) geschaffen.
Nach Inbetriebnahme des Rosensteintunnels wird sich der Verkehr auf der Pragstraße entsprechend verringern, wodurch die Fahrbahnen reduziert und die Verkehrsanlagen umgestaltet werden können. Auch im Bereich der Neckartalstraße vor der Wilhelma bis einschließlich des Knotenpunkts Pragstraße/Neckartalstraße ist eine Umgestaltung hinsichtlich der neuen Verkehrsbeziehungen erforderlich.
Der Rückbau der Pragstraße und die damit verbundene Renaturierung bisheriger Verkehrsflächen dient unter anderem auch als Ersatzmaßnahme für die Eingriffe in Folge der Baumaßnahme Rosensteintunnel.
Im Zuge dieser Maßnahme weiterhin umgestaltet werden soll die Wilhelmastraße, beginnend ab der Pragstraße bis zur Einmündung der Brückenstraße.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-10-14 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-19 📅
Datum des Beginns: 2021-03-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 203-493782
ABl. S-Ausgabe: 203
Zusätzliche Informationen
Bitte melden Sie sich vor Abgabe des Teilnahmeantrags über die Plattform (www.meinauftrag.rib.de – Anmeldung) kostenfrei an und verknüpfen sich mit der E-Plattform der Landeshauptstadt Stuttgart unterEinstellungen/Firma – Vergabeplattformen/Vergabeplattform Stuttgart – verknüpfen.
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Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durch den Neubau des Rosensteintunnels wird derzeit eine neue Verbindung von der B 10 (Nähe Löwentor) zur B 14 (Neckartalstraße) geschaffen.
Nach Inbetriebnahme des Rosensteintunnels wird sich der Verkehr auf der Pragstraße entsprechend verringern, wodurch die Fahrbahnen reduziert und die Verkehrsanlagen umgestaltet werden können. Auch im Bereich der Neckartalstraße vor der Wilhelma bis einschließlich des Knotenpunkts Pragstraße/Neckartalstraße ist eine Umgestaltung hinsichtlich der neuen Verkehrsbeziehungen erforderlich.
Nach Inbetriebnahme des Rosensteintunnels wird sich der Verkehr auf der Pragstraße entsprechend verringern, wodurch die Fahrbahnen reduziert und die Verkehrsanlagen umgestaltet werden können. Auch im Bereich der Neckartalstraße vor der Wilhelma bis einschließlich des Knotenpunkts Pragstraße/Neckartalstraße ist eine Umgestaltung hinsichtlich der neuen Verkehrsbeziehungen erforderlich.
Der Rückbau der Pragstraße und die damit verbundene Renaturierung bisheriger Verkehrsflächen dient unter anderem auch als Ersatzmaßnahme für die Eingriffe in Folge der Baumaßnahme Rosensteintunnel.
Im Zuge dieser Maßnahme weiterhin umgestaltet werden soll die Wilhelmastraße, beginnend ab der Pragstraße bis zur Einmündung der Brückenstraße.
Planung Verkehrsanlagen nach HOAI 2013 Teil 3 Abschnitt 4, § 47 Leistungsbild, Leistungsphasen 1-9 + örtliche Bauüberwachung + Planung Lichtsignalanlagen.
2. Verfahrensablauf:
Das Vergabeverfahren gliedert sich in 2 Stufen. In einem offenen Teilnahmewettbewerb (1.Stufe) können sich interessierte Unternehmen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben. Hierzu sind geforderte Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien zu erbringen und nachzuweisen (siehe Abschnitt II.2.9) und Teilnahmeunterlagen). Die für die 2. Stufe ausgewählten Bieter werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Anschließend dürfen sich alle Bieter der Stufe 2 in einem Verhandlungsgespräch dem Auftraggeber persönlich vorstellen. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien (siehe Abschnitt II.2.5) und Vergabeunterlagen) insgesamt die höchste Punktzahl erreichen kann.
Das Vergabeverfahren gliedert sich in 2 Stufen. In einem offenen Teilnahmewettbewerb (1.Stufe) können sich interessierte Unternehmen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben. Hierzu sind geforderte Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien zu erbringen und nachzuweisen (siehe Abschnitt II.2.9) und Teilnahmeunterlagen). Die für die 2. Stufe ausgewählten Bieter werden zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Anschließend dürfen sich alle Bieter der Stufe 2 in einem Verhandlungsgespräch dem Auftraggeber persönlich vorstellen. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches nach Wertung der Zuschlagskriterien (siehe Abschnitt II.2.5) und Vergabeunterlagen) insgesamt die höchste Punktzahl erreichen kann.
3. Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Stadt Stuttgart im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschließlich Leistungsphase 8 HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenweise- und abschnittsweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Stadt Stuttgart im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschließlich Leistungsphase 8 HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistungen stufenweise- und abschnittsweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 850 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Ende der Leistungsphase 8
Zusätzliche Informationen:
Bitte melden Sie sich vor Abgabe des Teilnahmeantrags über die Plattform (www.meinauftrag.rib.de – Anmeldung) kostenfrei an und verknüpfen sich mit der E-Plattform der Landeshauptstadt Stuttgart unterEinstellungen/Firma – Vergabeplattformen/Vergabeplattform Stuttgart – verknüpfen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart – Bad Cannstatt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Berufliche Qualifikation nach § 75 Abs. 1 VgV: Eintragung in ein Berufsregister oder Nachweis eines Abschlusses, bspw. Diplom-/Bachelor-/Masterurkunde – Mindestbedingung: Bauingenieur oder Vergleichbares.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— § 43 VgV: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen;
— § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit 2,0 Mio. EUR Deckungssumme jeweils für Personen- und Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. (Ausschlusskriterium);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung mit 2,0 Mio. EUR Deckungssumme jeweils für Personen- und Sachschäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. (Ausschlusskriterium);
— § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (im Fall der Eignungsleihe);
— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten.
Die Bestätigung der Eigenerklärungen erfolgt durch Nennung des Erklärenden im Rahmen der Abgabe auf der Vergabeplattform.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— § 46 Abs. 3 Nr. 1: 1 Referenzprojekt mit vergleichbaren Planungsanforderungen, an denen die Planung…
… Verkehrsanlagen nach HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriftenbzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen (Projekttyp, Lage, Verkehrssicherung, Baukosten, erbrachte Leistungsphasen, Jahr der Fertigstellung, Referenzschreiben);
… Lichtsignalanlagen erbracht wurde mit Angaben zu Auftraggeber und Projektmerkmalen (Planung Signalsteuerung mit Verkehrsplanungssoftware, Berücksichtigung Stadtbahnbevorrechtigung, Jahr der Fertigstellung, Referenzschreiben).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Siehe Abschnitt III.1.1)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Ausschlusskriterium, bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss);
— § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43, Absatz 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben:
Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden.
Rechtsform von Bietergemeinschaften im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Sollte eine Bewerber-/Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden.
Erklärungen gemäß Tariftreuegesetz des Landes Baden-Württemberg sind abzugeben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
1.1. Beschäftigte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV – Bereich Planung Verkehrsanlagen:
— bis zu 4 Vollzeitbeschäftigte: 0 Punkte;
— mehr als 4 und bis zu 6 Vollzeitbeschäftigte: 25 Punkte;
— mehr als 6 Vollzeitbeschäftigte: 50 Punkte.
1.2. Beschäftigte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV – Bereich Planung Lichtsignalanlagen:
— bis zu 2 Vollzeitbeschäftigte: 0 Punkte;
— mehr als 2 und bis zu 4 Vollzeitbeschäftigte: 25 Punkte;
— Straßenbau mit Rückbau von bestehenden Straßen: 25 Punkte;
— Straßenbau mit Rückbau und Renaturierung von bestehenden Straßen: 50 Punkte.
2.2. Lage:
— außerorts: 0 Punkte;
— innerstädtisch: 50 Punkte;
— Innerstädtisch mit Integration von Leitungsträgern: 100 Punkte.
2.3. Verkehrssicherung:
— Maßnahme ohne nennenswerten Verkehr: 0 Punkte;
— Maßnahme unter Verkehr mit entsprechender Verkehrssicherung: 50 Punkte;
— Maßnahme auf Hauptverkehrsstraße unter…
… Verkehr und LSA mit entsprechender Verkehrssicherung: 75 Punkte;
… Verkehr, LSA und Stadtbahn mit entsprechender Verkehrssicherung: 100 Punkte.
2.4. Baukosten:
— kleiner 3,0 Mio. EUR: 0 Punkte;
— ab 3,0 Mio. EUR und bis 6,0 Mio. EUR: 25 Punkte;
— ab 6,0 Mio. EUR: 50 Punkte.
2.5. Vollständig abgeschlossene Leistungsphasen Planung Verkehrsanlage nach HOAI durch den Bewerber:
— LP 2: 21 Punkte;
— LP 3: 26 Punkte;
— LP 4: 8 Punkte;
— LP5: 15 Punkte;
— LP 6: 10 Punkte;
— LP 7: 4 Punkte;
— LP 8: 16 Punkte.
2.6. Jahr der Fertigstellung:
— bis 31.12.2015 und noch nicht in Betrieb: 0 Punkte;
— ab 1.1.2016: 30 Punkte.
2.7. Referenzschreiben des Auftraggebers des Referenzobjekts 1 nach Verkehrsfreigabe:
— liegt nicht vor: 0 Punkte;
— liegt vor: 20 Punkte.
3. Referenzobjekt 2: Planung Lichtsignalanlagen (kann sich auch um Referenzprojekt 1 handeln):
3.1. Planung Signalsteuerung mit Verkehrsplanungssoftware:
— Festzeitsteuerung: 25 Punkte;
— verkehrsabhängige Steuerung: 50 Punkte;
— verkehrsabhängige Steuerung mit Busbevorrechtigung: 75 Punkte;
— verkehrsabhängige Steuerung mit Stadtbahnbevorrechtigung: 100 Punkte.
3.2. Berücksichtigung Stadtbahnbevorrechtigung:
— Stadtbahn auf freier Strecke (Fußgängerquerungen): 25 Punkte;
— Stadtbahn im Knotenpunkt oder am Bahnübergang: 50 Punkte;
— kreuzende Stadtbahnen im Knotenpunkt: 75 Punkte;
— verzweigende Stadtbahnen mit Weichenabhängigkeiten im Knotenpunkt: 100 Punkte.
3.3. Jahr der Fertigstellung/Verkehrsfreigabe:
3.4. Referenzschreiben des Auftraggebers des Referenzobjekts 2 nach Verkehrsfreigabe:
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-11-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektteam (Erfahrung und Qualifikation)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Projektabwicklung und Verfügbarkeit
Projekteinschätzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fragen des Auftraggebers zu den Bereichen fachspezifische Themen, Kosten, Termine, Qualitäten und Projektbearbeitung
Preis (Gewichtung): 30
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen/geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet.
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist zum Herunterladen bereit und sind nur auf diesen Weg erhältlich. Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen/geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Die vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht gewertet.
Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alleTeilnehmer die Ausschlusskriterien separat erfüllen.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Nachforderung von Unterlagen:
Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 5 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen. Bei punktgleichen Bewerberbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-926-8730📞
Fax: +49 721-926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs.3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs.3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 203-493782 (2020-10-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durch den Neubau des Rosensteintunnels wird derzeit eine neue Verbindung von der B 10 (Nähe Löwentor) zur B 14 (Neckartalstraße) geschaffen.
Nach Inbetriebnahme des Rosensteintunnels wird sich der Verkehr auf der Pragstraße entsprechend verringern, wodurch die Fahrbahnen reduziert und die Verkehrsanlagen umgestaltet werden können. Auch im Bereich der Neckartalstraße vor der Wilhelma bis einschließlich des Knotenpunkts Pragstraße / Neckartalstraße ist eine Umgestaltung hinsichtlich der neuen Verkehrsbeziehungen erforderlich.
Der Rückbau der Pragstraße und die damit verbundene Renaturierung bisheriger Verkehrsflächen dient unter anderem auch als Ersatzmaßnahme für die Eingriffe in Folge der Baumaßnahme Rosensteintunnel.
Im Zuge dieser Maßnahme weiterhin umgestaltet werden soll die Wilhelmastraße, beginnend ab der Pragstraße bis zur Einmündung der Brückenstraße.
Durch den Neubau des Rosensteintunnels wird derzeit eine neue Verbindung von der B 10 (Nähe Löwentor) zur B 14 (Neckartalstraße) geschaffen.
Nach Inbetriebnahme des Rosensteintunnels wird sich der Verkehr auf der Pragstraße entsprechend verringern, wodurch die Fahrbahnen reduziert und die Verkehrsanlagen umgestaltet werden können. Auch im Bereich der Neckartalstraße vor der Wilhelma bis einschließlich des Knotenpunkts Pragstraße / Neckartalstraße ist eine Umgestaltung hinsichtlich der neuen Verkehrsbeziehungen erforderlich.
Der Rückbau der Pragstraße und die damit verbundene Renaturierung bisheriger Verkehrsflächen dient unter anderem auch als Ersatzmaßnahme für die Eingriffe in Folge der Baumaßnahme Rosensteintunnel.
Im Zuge dieser Maßnahme weiterhin umgestaltet werden soll die Wilhelmastraße, beginnend ab der Pragstraße bis zur Einmündung der Brückenstraße.
Gesamtwert des Auftrags: 0.1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Stuttgart -DLZ
Kontakt
Internetadresse: https://www.vergabe.stuttgart.de🌏
Erläuterungen zu II 1.7 und V 2.4.
Keine Angaben gemäß § 39 Abs. 6. 3. VgV.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Nach Inbetriebnahme des Rosensteintunnels wird sich der Verkehr auf der Pragstraße entsprechend verringern, wodurch die Fahrbahnen reduziert und die Verkehrsanlagen umgestaltet werden können. Auch im Bereich der Neckartalstraße vor der Wilhelma bis einschließlich des Knotenpunkts Pragstraße / Neckartalstraße ist eine Umgestaltung hinsichtlich der neuen Verkehrsbeziehungen erforderlich.
Nach Inbetriebnahme des Rosensteintunnels wird sich der Verkehr auf der Pragstraße entsprechend verringern, wodurch die Fahrbahnen reduziert und die Verkehrsanlagen umgestaltet werden können. Auch im Bereich der Neckartalstraße vor der Wilhelma bis einschließlich des Knotenpunkts Pragstraße / Neckartalstraße ist eine Umgestaltung hinsichtlich der neuen Verkehrsbeziehungen erforderlich.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-24 📅
Name: SSP Consult Beratende Ingenieure GmbH
Postort: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪 Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5