Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäudeplanung gem. § 33 ff. HOAI sowie die Freianlagenplanung gem. §§ 38 HOAI ff für Neubau Wohnprojekt „Domi“, Am Grüneberg in Trier. Weitere Leistungen: Brandschutzplanung, Wärmeschutz und Energiebilanzierung / Umsetzung des Energiekonzeptes, Thermische Bauphysik, EnEV- Nachweis und Bauakustik sowie die Berücksichtigung Planungen Dritter, Prüfen von Nachtrags-, Nebenangeboten und das Überwachen der Mängelbeseitigung.
Weitere Beschreibung – siehe Anlage 10. Leistungsbeschreibung nebst Lageplan und Luftbild mit Draufsicht des geplanten Wohngebäudes, HU-Bau und geotechnischer Endbericht.
Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Anforderungen definiert:
Es wird sozial geförderter Wohnungsbau umgesetzt.
Die HU- Bau liegt bereits vor (LPH 1-3). Die Genehmigungsplanung wird in Kürze eingereicht. Es wird davon ausgegangen, dass der Bauantrag genehmigt wird.
Neuester energetischer Standard unter Berücksichtigung von Kosten- und Nachhaltigkeitsaspekten, insbesondere bei der Auswahl der Baumaterialien unter Berücksichtigung des Facilitymanagements.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung (§ 34 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 HOAI) zuzuordnen sind, sowie die Leistungsphasen 5-9, die dem Leistungsbild Freianlagen gem. § 39 des § 39 HOA in Verbindung mit Anlage 11 zuzuordnen sind.
Die weiteren abgeforderten Leistungen sollen sich an den Leistungsbildern der HOAI Anlage 1 orientieren, soweit sie dort erfasst sind.
Die Brandschutzplanung und deren Umsetzung muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.3.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i. S. v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen / Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die jeweiligen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben.
Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung und der Technischen Ausrüstung.
Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
— die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 liegen vor. Mit der LPH 5 ist spätestens in KW 50/20 bzw. unverzüglich nach Vorliegen der Baugenehmigung zu beginnen,
— die erforderlichen Bauleistungen sollen spätestens bis 3.5.2021 (KW 18/21) begonnen werden (Baubeginn),
— die erforderlichen Bauleistungen sollen spätestens bis Ende 2022 fertig gestellt sein (Bauende),
— der Auftragsnehmer hat die gesamten im Rahmen der Leistungsphasen 5 und 6 des § 34 Abs. 4 HOAI sowie § 39 Abs. 4 vertraglich geschuldeten Leistungen und Besonderen Leistungen bis spätestens KW 08/21 fertig zu stellen.