Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 7200071219 – Serverinfrastruktur (Sambia)
7200071219
Produkte/Dienstleistungen: Server📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Servern für den Aufbau einer Serverinfrastruktur für die sambische Steuerbehörde in Lusaka.”
1️⃣
Ort der Leistung: 00 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: GIZ Office Zambia 00000 Lusaka FCA Frankfurt Flughafen
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Servern für den Aufbau einer Serverinfrastruktur für die sambische Steuerbehörde in Lusaka.” Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands,
2. Eigenerklärung, dass...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Eigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands,
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB vorliegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Jährlicher Netto-Mindestumsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von Servern) von mehr als 500 000 EUR in den Jahren 2017, 2018 und 2019” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Mindestens ein Referenzprojekt über die Lieferung von Servern mit einem Auftragswert von mindestens 200 000 EUR aus den Jahren 2017, 2018 oder 2019;
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Mindestens ein Referenzprojekt über die Lieferung von Servern mit einem Auftragswert von mindestens 200 000 EUR aus den Jahren 2017, 2018 oder 2019;
— Mindestens ein weiteres Referenzprojekt aus den Jahren 2017, 2018 oder 2019, mit welchem der Bieter bestätigt, dass er in der Lage ist, die vertraglich geforderte Erstellung von Exportdokumenten, wie Packliste Englisch, Proforma Invoice Englisch und Ausfuhrbegleitdokument und Anlieferung gemäß Incoterm FCA Frankfurt Flughafen zu erfüllen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-16
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-16
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des Portals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYY1B” Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 182-436875 (2020-09-15)
Ergänzende Angaben (2020-10-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 7200071219 - Serverinfrastruktur (Sambia)
7200071219
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Servern für den Aufbau einer Serverinfrastruktur für die sambische Steuerbehörde in Lusaka”
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 182-436875
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-10-16 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-10-21 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2020/S 202-489286 (2020-10-12)
Ergänzende Angaben (2020-10-16)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-10-16 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-10-21 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2020/S 205-498819 (2020-10-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 7200071219 — Serverinfrastruktur (Sambia)
7200071219
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 82166.47 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: GIZ Office Zambia 00000 Lusaka FCA Frankfurt Flughafen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 182-436875
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 7500079508
Titel: Auftragsvergabe CANCOM on line GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Cancom on line GmbH
Postanschrift: Granatenstraße 19
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13409
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 304976918300📞
E-Mail: mb.ausschreibungen@cancom.de📧
Fax: +49 30497691999 📠
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.cancom.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 82166.47 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYDMB
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 247-611702 (2020-12-15)