771087 – KJK Neubau + Erweiterung Psychiatrie für 160 Betten

Karl-Jaspers-Klinik, Psychiatrieverbund Oldenburger Land gGmbH

Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Lieferung von losem Mobiliar.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-08 Auftragsbekanntmachung
2021-01-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
Referenznummer: 17.1
Kurze Beschreibung: Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Lieferung von losem Mobiliar.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ammerland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Karl-Jaspers-Klinik, Psychiatrieverbund Oldenburger Land gGmbH
Postanschrift: Hermann-Ehlers-Straße 7
Postleitzahl: 26160
Postort: Bad Zwischenahn
Kontakt
Internetadresse: https://www.karl-jaspers-klinik.de 🌏
E-Mail: joerg.roth@kjk.de 📧
Telefon: +49 44196150 📞
Fax: +49 441691448 📠
URL der Dokumente: https://abruf.bi-medien.de/D441161392 🌏
URL der Teilnahme: http://www.bi-medien.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-08 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-13 📅
Datum des Beginns: 2021-02-10 📅
Datum des Endes: 2021-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 199-481762
ABl. S-Ausgabe: 199
Zusätzliche Informationen
„Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen“.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 734 St. Stühle/Sessel;
— 249 St. Tische;
— 1 St. Sitzbank;
— Je 1 St. Traversen mit 3 Sitzen bzw. 4 Sitzen.
Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Lieferung von losem Mobiliar für ein freistehendes, 2- geschossiges Gebäudekomplex (Bettenhaus für psychisch erkrankte Patienten), welches insgesamt in 4 quadratische Gebäudeteile gegliedert ist, die über einen Verbindungstrakt miteinander verbunden sind.
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Der Gesamtauftrag unterteilt sich in 5 Lieferabschnitte, welche in den Vorbemerkungen vordefiniert sind, wobei jeder Lieferabschnitt eine Lieferung von mind. einem Gebäudeteil umfasst.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 26160 Bad Zwischenahn

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft;
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
— Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
1. Eigenerklärung über die Eintragung des Bieters/Bewerbers in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes (§ 44 VgV).
Die Vergabestelle behält sich vor, einen Nachweis zu verlangen.
Wenn der Bieter/Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind für jeden Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Nachweise/Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1.
Bitte auch Hinweise unter “ VI.3) Zusätzliche Angaben“ beachten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV),
2. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters/Bewerbers jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
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Mindeststandard: Mindestumsatz in Höhe von € 500.000 in jedem Geschäftsjahr.
Hinweise zu Ziff. 2:
a) Als die „letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ gelten nur die 3 Kalenderjahre, die dem Jahr der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung vorhergehen (Bespiel: Veröffentlichung im Jahr 2020: die „letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ sind die Jahre 2017, 2018 und 2019);
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b) Präqualifizierte Bieter /Bewerber haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob diese „letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre“ für sie (und ggf. ihre Nachunternehmer) im Präqualifikationsverzeichnis dokumentiert sind und ggf. dort nicht dokumentierte Erklärungen/Nachweise vorzulegen.
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c) Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen.
Hinweise zu Ziff. III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nimmt der Bewerber/Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann die Vergabestelle eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV),
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b) Wenn der Bieter/Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind für jeden Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Nachweise/Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1 und 2,
c) Mindeststandard bei Nachunternehmereinsatz in Bezug auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Mindestumsatz des Nachunternehmers beträgt in den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren mindestens das Doppelte des Wertes des Auftragsteils (gem. Angebot), dessen Abarbeitung dem Nachunternehmer übertragen werden soll.
Bitte auch Hinweise unter “ VI.3) Zusätzliche Angaben“ beachten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
1. Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 46 Abs. 3 Nr. 1);
Mindeststandard: 3 vergleichbare Referenzobjekte
Hinweise zu Ziff. 1.:
a) Vergleichbar sind Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen inhaltlich im Wesentlichen entsprechen und einen Auftragswert von mindestens netto € 185.000 haben.
b) Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen, insbesondere über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der erbrachten Leistungen.
2. Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers, ob Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Die Vergabestelle behält sich vor, geeignete Nachweise (insbesondere Belege gem. § 48 Abs. 4 und 5 VgV sowie Erklärungen des zuständigen Finanzamtes und Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG wegen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgabe und/oder Erklärungen der Träger der Sozialversicherung wegen der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung) zu verlangen,
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3. Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers, ob Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen und ggf. Eigenerklärungen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Die Vergabestelle behält sich vor, geeignete Nachweise (insbesondere Belege gem. § 48 Abs. 5 VgV) zu verlangen,
4. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV),
5. Nachunternehmer:
a) Wenn der Bieter/Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind für jeden Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Nachweise/Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1 bis 4
Verpflichtungserklärung und Erklärung/Vereinbarung über die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften u. a. (vergl. Vergabeunterlagen),
b) Mindeststandard bei Nachunternehmereinsatz in Bezug auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit (nachzuweisen auf Anforderung der Vergabestelle):
Mindeststandard: 2 vergleichbare Referenzobjekte:
Vergleichbar sind Leistungen, die den an den Nachunternehmer zu übertragenden Leistungen inhaltlich im Wesentlichen entsprechen und einen Auftragswert von mindestens 75 % des Wertes des Auftragsteils (gem. Angebot) haben, dessen Abarbeitung dem Nachunternehmer übertragen werden soll. Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen, insbesondere über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der wichtigsten Leistungen.
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Bitte auch Hinweise unter “ VI.3) Zusätzliche Angaben“ beachten..

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Digital über die Vergabeplattform
Zusätzliche Informationen:
„Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen“.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://abruf.bi-medien.de/D441161392 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: PL Architekten GmbH
Postanschrift: Am Viadukt 3-5
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52066
Telefon: +49 2417013010 📞
E-Mail: info@pl-architekten.de 📧
Fax: +49 24170130199 📠
Land: Köln 🏙️
Internetadresse: http://www.pl-architekten.de/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Hinsichtlich der geforderten Erklärungen und Nachweise gilt ergänzend § 48 VgV.
2. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
3. Im Vergabeverfahren werden elektronische Kommunikationsmittel zugelassen. Dabei ist immer das Aktenzeichen des Vergabeverfahrens anzugeben.
4. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie -soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden- inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
5. Der Bieter/Bewerber, der sich wegen der Nichtvorlage von Erklärungen/Nachweisen darauf beruft, dass diese bereits in einem anderen Vergabeverfahren der Vergabestelle bekannt gemacht wurden, muss angeben, in welchem Verfahren und wann die Vergabestelle bereits in den Besitz der Erklärungen/Nachweise gekommen ist.
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6. Die fehlende Eignung oder die fehlende technische und/oder Leistungsfähigkeit oder das Vorliegen von Ausschlussgründen eines benannten Nachunternehmers führt zum Ausschluss des Angebots des Bieters/Bewerbers. Der Bieter/Bewerber ist berechtigt, einen benannten Nachunternehmer auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und/oder bei ihm Ausschlussgründe vorliegen und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue Nachunternehmer ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen betr. den neuen Nachunternehmer innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Ein Austausch des neuen Nachunternehmers entsprechend dem Vorstehenden ist nicht zulässig.
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Alternativ kann der Bieter/Bewerber innerhalb vorstehenden Frist von 6 Kalendertagen erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass er den Nachunternehmer für Bereiche benannt hat, für die besondere Qualifikationen oder Referenzen des Nachunternehmers verlangt werden, entsprechend (den Anforderungen an den Nachunternehmer) innerhalb dieser Frist auch nachweisen, dass er die Qualifikationen oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt.
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Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Angebote können abgegeben werden:
— schriftlich;
— elektronisch in Textform.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
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Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben – unter dem B_I code D441161392 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Angebot.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postort: 21339 Lüneburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
Mehr anzeigen
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 199-481762 (2020-10-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 246 245 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 010-016979
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 199-481762
ABl. S-Ausgabe: 10

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 734 Stck Stühle/Sessel,
— 249 Stck Tische,
— 1 Stk. Sitzbank,
— je 1 Stk. Traversen mit 3 Sitzen bzw. 4 Sitzen.

Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-15 📅
Name: Kusch + Co GmbH
Postanschrift: Gundringhause 5
Postort: Hallenberg
Postleitzahl: 59969
Land: Deutschland 🇩🇪
Hochsauerlandkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 221951.9 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einleiten.
Mehr anzeigen
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Quelle: OJS 2021/S 010-016979 (2021-01-11)