— Los 1: Abschleppen von verbotswidrig parkenden Fahrzeugen (=Parkverstöße PV);
— Los 2: Abschleppen und Verwahren von abgemeldeten Fahrzeugen;
— Los 3: Verwertung von abgemeldeten Fahrzeugen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“7EU/20 Rahmenvertrag – Durchführung von Abschleppmaßnahmen im Stadtgebiet Trier zur Beseitigung von Gefahren im ruhenden Verkehr in 3 Losen
7EU/20”
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeugabschleppdienste📦
Kurze Beschreibung:
“— Los 1: Abschleppen von verbotswidrig parkenden Fahrzeugen (=Parkverstöße PV);
— Los 2: Abschleppen und Verwahren von abgemeldeten Fahrzeugen;
— Los 3:...”
Kurze Beschreibung
— Los 1: Abschleppen von verbotswidrig parkenden Fahrzeugen (=Parkverstöße PV);
— Los 2: Abschleppen und Verwahren von abgemeldeten Fahrzeugen;
— Los 3: Verwertung von abgemeldeten Fahrzeugen.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Abschleppen von verbotswidrig parkenden Fahrzeugen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeugabschleppdienste📦
Ort der Leistung: Trier, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Abschleppen von verbotswidrig parkenden Fahrzeugen.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 720 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-08-01 📅
Datum des Endes: 2022-07-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Es besteht die Option der Verlängerung um 2 Mal ein Jahr.
Zusätzliche Informationen:
“Es wird keine feste Zahl von Abschleppmaßnahmen pro Tag, Woche, Monat oder Jahr garantiert. Nach den Werten der letzten Jahre können pro Jahr ca. 1 000 bis...”
Zusätzliche Informationen
Es wird keine feste Zahl von Abschleppmaßnahmen pro Tag, Woche, Monat oder Jahr garantiert. Nach den Werten der letzten Jahre können pro Jahr ca. 1 000 bis 1 200 Abschleppmaßnahmen anfallen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Abschleppen und Verwahren von abgemeldeten Fahrzeugen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Abschleppen und Verwahren von abgemeldeten Fahrzeugen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfüllung der Leistungskriterien gem. Leistungsverzeichnis zu Los 2
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100 %
Kostenkriterium (Name): Festpreisausschreibung gem. Leistungsverzeichnis zu Los 2
Kostenkriterium (Gewichtung): 0 %
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 19 000 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Es wird keine feste Zahl von Abschleppmaßnahmen pro Tag, Woche, Monat oder Jahr garantiert. Nach den Werten der letzten Jahre können pro Jahr ca. 30...”
Zusätzliche Informationen
Es wird keine feste Zahl von Abschleppmaßnahmen pro Tag, Woche, Monat oder Jahr garantiert. Nach den Werten der letzten Jahre können pro Jahr ca. 30 Abschleppmaßnahmen anfallen.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von abgemeldeten Fahrzeugen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Verwertung von abgemeldeten Fahrzeugen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfüllung der Leistungskriterien gem. Leistungsverzeichnis zu Los 3
Kostenkriterium (Name): Einnahmen gem. Leistungsverzeichnis zu Los 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Los 1und Los 2: Bestätigung über das Bestehen eines Bergungs- und Abschleppunternehmens in Form einer Gewerbeanmeldung,
Bestätigung über die Mitgliedschaft...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Los 1und Los 2: Bestätigung über das Bestehen eines Bergungs- und Abschleppunternehmens in Form einer Gewerbeanmeldung,
Bestätigung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Vorlage einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a der Gewerbeordnung (GewO). Privatpersonen wenden sich bitte an ihre zuständige Meldebehörde (z. B. Bürgeramt der Stadt Trier), juristische Personen an ihre Gewerbebehörde (z. B. Ordnungsamt der Stadt Trier).
— der AN muss vor Vertragsbeginn eine Erlaubnis zur Durchführung gewerblichen Güterkraftverkehrs gemäß § 3 Abs. 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) oder eine Gemeinschaftslizenz nach der einschlägigen EU-Verordnung (1072/2009) vorlegen. Zuständige Behörde für die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist in Rheinland-Pfalz der Landesbetrieb Mobilität (LBM) gemäß der Landesverordnung über Zuständigkeiten im Güterkraftverkehrsrecht (GVBl. 1998, 169). Ansprechpartner für in Trier und im nahen Umland ansässige Firmen ist die Außenstelle des LBM, Dasbachstr. 15c, 54292 Trier, Frau Simon, Tel. 0651 96797-14, verena.simon@lbm.rlp.de.
Los 3: Bestätigung über das Bestehen eines anerkannten Demontagebetriebs für Altfahrzeuge in Form einer Gewerbeanmeldung,
Bestätigung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Vorlage einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a der Gewerbeordnung (GewO). Privatpersonen wenden sich bitte an ihre zuständige Meldebehörde (z. B. Bürgeramt der Stadt Trier), juristische Personen an ihre Gewerbebehörde (z. B. Ordnungsamt der Stadt Trier).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Los 1 und Los 2: Eigenerklärung, dass keine Umstände vorliegen, die die Zuverlässigkeit des AN in Frage stellen können,
— Eigenerklärung, dass keine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Los 1 und Los 2: Eigenerklärung, dass keine Umstände vorliegen, die die Zuverlässigkeit des AN in Frage stellen können,
— Eigenerklärung, dass keine Rückstände aus Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen bestehen und den daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen regelmäßig nachgekommen wird;
— Eigenerklärung, dass über das Vermögen des AN kein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. dass nach aktuellem Stand damit nicht zu rechnen ist;
— Nachweis über eine Hakenlastversicherung durch Vorlage einer entsprechenden Police mit gleichzeitiger schriftlicher Bestätigung des Versicherungsunternehmen, dass der Versicherungsschutz aktuell noch besteht. Die Ersatzleistung des Versicherers für Schäden muss mindestens 250 000 EUR betragen.
Los 3: Eigenerklärung, dass keine Umstände vorliegen, die die Zuverlässigkeit des AN in Frage stellen können;
— Eigenerklärung, dass keine Rückstände aus Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen bestehen und den daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen regelmäßig nachgekommen wird;
— Eigenerklärung, dass über das Vermögen des AN kein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist bzw. dass nach aktuellem Stand damit nicht zu rechnen ist;
— Nachweis aller erforderlichen Versicherungsverträge.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Los 1: Jeder AN hält einen Fuhrpark von mindestens 3 Abschleppfahrzeugen, davon 2 Fahrzeuge mit Kran, vor. Dies resultiert auf Grund der technischen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Los 1: Jeder AN hält einen Fuhrpark von mindestens 3 Abschleppfahrzeugen, davon 2 Fahrzeuge mit Kran, vor. Dies resultiert auf Grund der technischen Fortentwicklung der Fahrzeuge (z. B. Elektro- und Automatikfahrzeuge). Alle AN weisen ihre notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse durch Referenzen nach. Dies können sein:
— die Mitgliedschaft im VBA e. V. (=Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen e. V., www.vba-ev.de);
— eine Tätigkeit im Pannendienst im Auftrag des ADAC, anderer Verkehrsclubs, von Kfz-Versicherungen oder für Automobilhäuser;
— Abschlepptätigkeiten für andere Behörden zur Erfüllung polizei- oder ordnungs-behördlicher Aufgaben;
— Bisherige Tätigkeiten des AN für den AG werden als Referenzen anerkannt.
Andere Referenzen werden vom AG bei Vorlage geprüft, ob sie mit den vorgenannten Fällen vergleichbar sind. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von Referenzen von mindestens einem Teilnehmer bzw. beim Einsatz von Subunternehmen von dem AN selbst oder einem Subunternehmer zu erbringen.
Beabsichtigt ein AN den Einsatz von Subunternehmen, ist dies vorher dem AG anzuzeigen; gleiches gilt, sofern die Beschäftigung eines Subunternehmers durch den AN beendet werden soll. Der AN übernimmt hinsichtlich des Einsatzes eines Subunternehmers die vollen Verpflichtungen, die sich aus der Ausschreibung und dem nachfolgenden Vertrag für ihn selbst ergeben. Der AN ist für alle Handlungen und Unterlassungen eines Subunternehmers verantwortlich und bleibt alleiniger Ansprechpartner für den AG. Die Auftragsvergabe und Rechnungsführung erfolgt über den AN, eine hiervon abweichende Regelung bedarf der Zustimmung des AG.
Der AN sichert zu, den Einsatzort innerhalb von 45 Minuten erreichen zu können.
Los 2: Jeder AN hält in seinem Fuhrpark mindestens ein Abschleppfahrzeug mit Kran vor. Dies resultiert auf Grund der technischen Fortentwicklung der Fahrzeuge (z. B. Elektro- und Automatikfahrzeuge).
Der AN weist seine notwendigen Sach- und Rechtskenntnisse durch Referenzen nach. Dies können sein:
— die Mitgliedschaft im VBA e. V. (=Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen e. V., www.vba-ev.de);
— eine Tätigkeit im Pannendienst im Auftrag des ADAC, anderer Verkehrsclubs, von Kfz-Versicherungen oder für Automobilhäuser;
— Abschlepptätigkeiten für andere Behörden zur Erfüllung polizei- oder ordnungs-behördlicher Aufgaben;
— Bisherige Tätigkeiten des AN für den AG werden als Referenzen anerkannt.
Andere Referenzen werden vom AG bei Vorlage geprüft, ob sie mit den vorgenannten Fällen vergleichbar sind.
Los 3: Die Verwertung in Form der Entsorgung muss sachgerecht von einem anerkannten Demontagebetrieb nach Altfahrzeug-Verordnung bzw. Nachweisverordnung durchgeführt werden, der hierfür die erforderliche Zulassung besitzt (s. www.altfahrzeugstelle.de –GESA-).
Der entsprechende Nachweis bzw. Anerkennung ist vor Vertragsabschluss vorzulegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-02
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-02
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Angebote sind nur elektronisch über die Plattform https://www.deutsche-evergabe.de möglich.”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 105-254039 (2020-05-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“7EU/20 Rahmenvertrag — Durchführung von Abschleppmaßnahmen im Stadtgebiet Trier zur Beseitigung von Gefahren im ruhenden Verkehr in 3 Losen
7EU/20”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfüllung der Leistungskriterien gem. Leistungsverzeichnis zu Los 1
Preis (Gewichtung): 0 %
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 105-254039
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Abschleppen von verbotswidrig parkenden Fahrzeugen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: CT Bitburg Tusseng & König GbR
Postanschrift: Ruwerer Straße 25b
Postort: Trier
Postleitzahl: 54292
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Trier, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Abschleppen und Verwahren von abgemeldeten Fahrzeugen
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TAP Trierer Abschlepp Partner
Postanschrift: Diedenhofener Straße 16
Postleitzahl: 54294
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Verwertung von abgemeldeten Fahrzeugen
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 194-469710 (2020-10-01)