Die produktionstechnischen Institute der Leibniz Universität Hannover sowie angeschlossene Einrichtungen wie das Institut für Integrierte Produktion Hannover und das Laser Zentrum Hannover planen am Standort Hannover-Garbsen einen Forschungsneubau, um für Großbauteile oder Anlagen aus u.a. der Luftfahrt, Schifffahrt oder der Windenergiebranche wirtschaftliche Fertigungen zu entwickeln. Ziel ist es, die technologischen und wirtschaftlichen Prozessgrenzen bei der Großbauteilefertigung zu erweitern, um einen Beitrag zur Standortsicherung dieser Branchen in Deutschland leisten zu können.
Der geplante Forschungsbau am Standort am PZH ist damit unmittelbar angegliedert an die bestehenden Forschungseinrichtungen der Fakultät für Maschinenbau am Standort Garbsen.
Der Forschungsneubau steht als eigenständiger Baukörper in Verlängerung mit den auf der Liegenschaft bereits bestehenden Gebäuden des Produktionstechnischen Zentrums Hannover (PZH).
Wie auch die bestehenden Versuchshallen des PZH, ist der Neubau ein rechteckiger Baukörper. Dieser besteht aus einem nördlichen dreigeschossigen Kopfbau, der den Haupteingang, Büroräume und Labore beherbergt, und einem großen Versuchshallenbereich, der sich aus drei Hallenschiffen zusammensetzt.
Die beiden äußeren Hallenschiffe haben eine lichte Höhe unter Kranhaken von 10m, der mittlere Hallenbereich hat eine lichte Höhe unter Kranhaken von 5m. Darüber befindet sich im 2. OG in Nord- Südrichtung des Gebäudes ein großräumiger Bürobereich. Die Gebäudeteile sind bis auf einige abgesenkte Grubenbereiche nicht unterkellert.
— Nähehres siehe Angebotsaufforderung/ Leistungsverzeichnis -
Gem. Leistungsverzeichnis u.a.:
Baustelleneinrichtung, Werkstatt- und Montageplanung, Tiefbauarbeiten/ Infrastruktur, Nahwärmeversorgung (inkl. besonderer Leistungen), Trinkwasserversorgung (inkl. besonderer Leistngen), Armaturen und Zubehör, Druckluftversorgung (inkl. besonderer Leistungen), Leerrohre/ Schächte/ Kabelschächte, Landschaftsbauarbeiten/ bautechnische Bodenarbeiten/ Entwässerung, Abdichtung gegen Wasser/ befestigte Flächen/ Einrichtungen und Ausstattung/ Vegetationstechnische Bodenarbeiten, Pflanzenlieferung, Saatarbeiten, Pflanzarbeiten, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege/ Landschaftsbau- Holzbelagsrbeiten, Einbauten und Innenhöfe (Dach- und unterbaute Flächen, Holzdeck, feste und lose Einbauten, Ausstattung, technische Anlagen, Mobiliar, Pflanzen).
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ (VHB-Bund-Ausgabe 2019) oder eine Einheitliche Europäische Eigeneerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Fähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Ist der Einsatz anderer Unternehmen beabsichtigt, ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Unternehmen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise und das Formblatt 236 EU (Verpflichtungserklärung) vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ (VHB-Bund-Ausgabe 2019) oder eine Einheitliche Europäische Eigeneerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Fähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Ist der Einsatz anderer Unternehmen beabsichtigt, ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Unternehmen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise und das Formblatt 236 EU (Verpflichtungserklärung) vorzulegen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Für Arbeiten am Trinkwassersystem:
Qualifiziertes Personal mit Zertifizierung DVGW Gruppe W3”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-01
08:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-01
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, Welfengarten 1A, 30167 Hannover
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine Anwesenheit, da eVergabe
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Keine sonstigen Informationen für Bieter/Bewerber
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5XYYMK” Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und DigitalisierungVergabekammer Niedersachsen”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131152943📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Dezernat 3, Sachgebiet 35 Vergabestelle”
Postanschrift: Welfengarten 1A
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 511-762-0📞
E-Mail: vergabe.gm@zuv.uni-hannover.de📧
Fax: +49 511-762-19036 📠
URL: https://www.uni-hannover.de/de/🌏
Quelle: OJS 2020/S 214-523215 (2020-10-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Tiefbau-, Infrastruktur- und Landschaftsbauarbeiten gemäß beigefügtem Leistungsverzeichnis”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1206231.39 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Forschungsneubau SCALE Bereich
An der Universität
30823 Garbsen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die produktionstechnischen Institute der Leibniz Universität Hannover sowie angeschlossene Einrichtungen wie das Institut für Integrierte Produktion...”
Beschreibung der Beschaffung
Die produktionstechnischen Institute der Leibniz Universität Hannover sowie angeschlossene Einrichtungen wie das Institut für Integrierte Produktion Hannover und das Laser Zentrum Hannover planen am Standort Hannover-Garbsen einen Forschungsneubau, um für Großbauteile oder Anlagen aus u. a. der Luftfahrt, Schifffahrt oder der Windenergiebranche wirtschaftliche Fertigungen zu entwickeln. Ziel ist es, die technologischen und wirtschaftlichen Prozessgrenzen bei der Großbauteilefertigung zu erweitern, um einen Beitrag zur Standortsicherung dieser Branchen in Deutschland leisten zu können.
Der geplante Forschungsbau am Standort am PZH ist damit unmittelbar angegliedert an die bestehenden Forschungseinrichtungen der Fakultät für Maschinenbau am Standort Garbsen.
Der Forschungsneubau steht als eigenständiger Baukörper in Verlängerung mit den auf der Liegenschaft bereits bestehenden Gebäuden des Produktionstechnischen Zentrums Hannover (PZH).
Wie auch die bestehenden Versuchshallen des PZH, ist der Neubau ein rechteckiger Baukörper. Dieser besteht aus einem nördlichen dreigeschossigen Kopfbau, der den Haupteingang, Büroräume und Labore beherbergt, und einem großen Versuchshallenbereich, der sich aus drei Hallenschiffen zusammensetzt.
Die beiden äußeren Hallenschiffe haben eine lichte Höhe unter Kranhaken von 10m, der mittlere Hallenbereich hat eine lichte Höhe unter Kranhaken von 5m. Darüber befindet sich im 2. OG in Nord- Südrichtung des Gebäudes ein großräumiger Bürobereich. Die Gebäudeteile sind bis auf einige abgesenkte Grubenbereiche nicht unterkellert.
— Nähehres siehe Angebotsaufforderung/Leistungsverzeichnis
Gem. Leistungsverzeichnis u. a.:
Baustelleneinrichtung, Werkstatt- und Montageplanung, Tiefbauarbeiten/Infrastruktur, Nahwärmeversorgung (inkl. besonderer Leistungen), Trinkwasserversorgung (inkl. besonderer Leistngen), Armaturen und Zubehör, Druckluftversorgung (inkl. besonderer Leistungen), Leerrohre/Schächte/Kabelschächte, Landschaftsbauarbeiten/ bautechnische Bodenarbeiten/Entwässerung, Abdichtung gegen Wasser/befestigte Flächen/Einrichtungen und Ausstattung/Vegetationstechnische Bodenarbeiten, Pflanzenlieferung, Saatarbeiten, Pflanzarbeiten, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege/Landschaftsbau- Holzbelagsrbeiten, Einbauten und Innenhöfe (Dach- und unterbaute Flächen, Holzdeck, feste und lose Einbauten, Ausstattung, technische Anlagen, Mobiliar, Pflanzen).
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 214-523215
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 8123_510
Titel: Auftragsvergabe Klaus Gross GmbH Strassenbau
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Klaus Gross GmbH Strassenbau
Postanschrift: Tredde 63-65
Postort: Drakenburg
Postleitzahl: 31623
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 502498080📞
E-Mail: jochen.schlueter@gross-strassenbau.de📧
Region: Nienburg (Weser)🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1473781.71 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1170044.42 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5XYY4J
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2021/S 025-057783 (2021-02-01)