Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst die allgemeine Objektüberwachung der Gebäude und des Areals der GIZ GmbH in 53113 Bonn (Friedrich-Ebert-Allee 32 und 36), die vorbeugende Schadensverhütung, die Meldung und ggf. die Beseitigung von Unregelmäßigkeiten, Gefahren oder Störungen.
Dies erfolgt über eine dauerhafte Besetzung der Pforten und regelmäßige Kontrollgänge.
Die Besetzung der Pforte Friedrich-Ebert-Allee 32 und 36 ist wie folgt vorgesehen:
24 Stunden täglich inkl. Feiertage durch eine IHK-geprüfte Schutz und Sicherheitskraft.
Dienstzeiten:
— Werktäglich (Mo-Fr) von 06.00 Uhr bis 14.00 Uhr 1 MA je Gebäude,
— Werktäglich (Mo-Fr) von 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr 1 MA je Gebäude,
— Werktäglich (Mo-Fr) von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr 1 MA je Gebäude,
— Samstag, Sonn- und Feiertag von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr 1 MA je Gebäude,
— Samstag, Sonn- und Feiertag von 18.00 Uhr bis 06.00 Uhr 1 MA je Gebäude.
Des Weiteren wird werden Schutz- und Sicherheitsfachkräfte als Springer eingesetzt um die fortlaufende Besetzung der beiden Pforten (z. B. während der Pausenzeiten) sicherzustellen. Es gelten die oben genannten Mindestanforderungen des Pfortendienstes.
Dienstzeiten:
— Werktags (Mo-Fr) von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr 1 MA für beide Gebäude.
Die Aufgabenbereiche der Schutz- und Sicherheitsfachkräfte an der Pforte sind:
— Empfang und Weiterleitung von Besuchern, Gästen und Interessenten,
— Zentrale Telefonannahme und Vermittlung,
— Überwachung, Regelung und Kontrolle des Personenverkehrs im Empfang,
— Zutritts-/AnwesenheitsberechtigungskontroIIe der angetroffenen Personen,
— Ausgabe, Kontrolle und Verwaltung von Besucherausweisen,
— Ausgabe und Dokumentation von Schlüsseln,
— Annahme und Weiterleitung externer Post/Kuriersendungen,
— Überwachung und Protokollierung eingehender Meldungen,
— Erkennen/Weiterleitung von Meldungen sicherheitsrelevanter Vorkommnisse und Unregelmäßigkeiten z. B. Feststellungen, Diebstahlmeldungen usw,
— Parkplatzzuteilung und -verwaltung an Besucher und Reservierungen bei Veranstaltungen,
— Überwachung der sicherheitstechnischen Einrichtungen (BMA, EMA, Video etc.),
— Abarbeiten von Alarm- und Störmeldungen,
— Einleiten aller erforderlichen Maßnahmen gemäß Alarmierungsplan bei: Störmeldungen, Brandmeldungen (BMA oder Notruf), Einbruchmeldungen, Meldung steckengebliebener Aufzüge, sonstige Gefahrenmeldungen,
— Alarmierung interner/externer Hilfs-Rettungskräfte im Bedarfsfall und Warnung der Mitarbeiter/innen, Besucher, Lieferanten und Nachbarschaft nach Plan,
— Lotsendienste für externe Hilfs-/Rettungskräfte bzw. Behördenvertreter nach Plan,
— Ein- und Ausgangskontrolle des Reinigungspersonals (einschließlich Anwesenheitseintrag),
— Erste-Hilfe-Leistungen,
— Entgegennahme und Weiterleitung von Fundsachen.
Zusätzlich sind Schutz- und Sicherheitsfachkräfte für den Streifen- und Revierdienst für beide Standorte vorgesehen.
Dienstzeiten:
— Allnächtlich (Montag — Sonntag sowie Feiertage) gegen ca. 22 Uhr 1 Schließgang à 90 Min,
— Allnächtlich (Montag — Sonntag sowie Feiertage) zwischen 22 Uhr und 06 Uhr 2 Kontrollgänge à 45 Min,
— Samstag, Sonn- und Feiertags zwischen 06 Uhr und 20 Uhr 3 Kontrollgänge à 45 Min.
Die Aufgabenbereiche der Schutz- und Sicherheitsfachkräfte für den Streifen- und Revierdienst umfassen:
— Wahrnehmung allgemeiner Sicherheits-/Ordnungsaufgaben durch Kontrollgänge,
— Zutritts-/AnwesenheitsberechtigungskontroIIe der angetroffenen Personen,
— Verschlusskontrolle von Fenstern und Türen,
— Kontrolle der Unternehmensumfriedung auf Unversehrtheit,
— Kontrolle der Gebäudeaußenhaut und Öffnungen auf Unversehrtheit,
— Schließen aller Unternehmens-/Gebäudezugänge nachts und am Wochenende,
— Durchführen von Öffnungs- und/oder Schließdiensten,
— Kontrolle der Außenbeleuchtung auf Funktion,
— Ein- und Ausschalten von Einrichtungen nach Anweisung,
— Kontrolle: Einhaltung der Regeln des Brand-, Gesundheits- und Umweltschutzes,
— Überwachung der Freihaltung von Feuerwehrzufahrten und Bewegungsflächen,
— Abgestellte Gegenstände aus Flucht- und Rettungswegen sowie vor sicherheitstechnischen Einrichtungen entfernen und überwachen,
— Meldung von sicherheitsrelevanten Vorkommnissen und Ungereimtheiten,
— Erste-Hilfe-Leistungen.