Auf der Liegenschaft an der Merkurstraße 11 in Hannover Marienwerder der Leibniz Universität Hannover sind für das Großforschungsgerät des Forschungszentrums Küste umfangreiche Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen geplant.
Bei dem Großforschungsgerät handelt es sich um den großen Wellenkanal (GWK).
Der GWK wurde als Forschungseinrichtung 1983 errichtet und in Betrieb genommen. Er umfasst einen ca. 300 Meter langen in westöstlicher Richtung ausgerichteten Trog, Lichte Innenabmessungen des Troges 7,00 Meter in der Tiefe und 5,00 Meter in der Breite.
Der Wellenkanal liegt am nördlichen Rand der Liegenschaft parallel zur BAB A2. Vor dem westlichen Ende liegt das Betriebsgebäude mit der Wellenmaschine und den Büros. Am östlichen Ende des Kanals befindet sich die Zufahrt zum Kanal.
Parallel zum Wellenkanal in südlicher Richtung verläuft die Ver- und Entsorgungsleitung des Wellenkanals, das zum Mittellandkanal hin mündet. Am östlichen Ende des Wellenkanals befindet sich das Pumpenhaus. Das Wasser zum Betrieb der Forschungseinrichtung wird aus dem Mittellandkanal bezogen.
Vor dem Hintergrund einer erweiterten Forschungsprogrammatik im BMWi-Vorhaben marTech, muss die bisherige Großforschungseinrichtung um zusätzliche Komponenten ergänzt bzw. vorhandene Einrichtungen erweitert werden. Diese Komponenten sind eine neue Wellenmaschine mit größerem Hub des Wellenblattes (nicht Gegenstand der Ausschreibung), eine umlaufende Strömungsanlage sowie ein mittig zwischen den Ein- und Auslaufbauwerken der Strömungsanlage angeordneter gestufter Tiefteil.
Näheres können Sie der Datei "02-Baubeschreibung-GWK-Los1_Ingenieurbau_2020-03-31.pdf" entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 8903 marTech Umbau und Erweiterung Großer Wellenkanal
8903_03_20_060
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Forschungs- und Prüfeinrichtungen📦
Kurze Beschreibung:
“Auf der Liegenschaft an der Merkurstraße 11 in Hannover Marienwerder der Leibniz Universität Hannover sind für das Großforschungsgerät des...”
Kurze Beschreibung
Auf der Liegenschaft an der Merkurstraße 11 in Hannover Marienwerder der Leibniz Universität Hannover sind für das Großforschungsgerät des Forschungszentrums Küste umfangreiche Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen geplant.
Bei dem Großforschungsgerät handelt es sich um den großen Wellenkanal (GWK).
Der GWK wurde als Forschungseinrichtung 1983 errichtet und in Betrieb genommen. Er umfasst einen ca. 300 Meter langen in westöstlicher Richtung ausgerichteten Trog, Lichte Innenabmessungen des Troges 7,00 Meter in der Tiefe und 5,00 Meter in der Breite.
Der Wellenkanal liegt am nördlichen Rand der Liegenschaft parallel zur BAB A2. Vor dem westlichen Ende liegt das Betriebsgebäude mit der Wellenmaschine und den Büros. Am östlichen Ende des Kanals befindet sich die Zufahrt zum Kanal.
Parallel zum Wellenkanal in südlicher Richtung verläuft die Ver- und Entsorgungsleitung des Wellenkanals, das zum Mittellandkanal hin mündet. Am östlichen Ende des Wellenkanals befindet sich das Pumpenhaus. Das Wasser zum Betrieb der Forschungseinrichtung wird aus dem Mittellandkanal bezogen.
Vor dem Hintergrund einer erweiterten Forschungsprogrammatik im BMWi-Vorhaben marTech, muss die bisherige Großforschungseinrichtung um zusätzliche Komponenten ergänzt bzw. vorhandene Einrichtungen erweitert werden. Diese Komponenten sind eine neue Wellenmaschine mit größerem Hub des Wellenblattes (nicht Gegenstand der Ausschreibung), eine umlaufende Strömungsanlage sowie ein mittig zwischen den Ein- und Auslaufbauwerken der Strömungsanlage angeordneter gestufter Tiefteil.
Näheres können Sie der Datei "02-Baubeschreibung-GWK-Los1_Ingenieurbau_2020-03-31.pdf" entnehmen.
Ingenieurbau – Massivbau
— Abbruch Bestand und Errichtung neuer Massivbauwerke in unmittelbarer Nähe und mit Anschluss zum Bestand;
— Abbruch- und Umbaumaßnahmen für den Einbau der neuen Wellenmaschine;
— Umbaumaßnahmen des bestehenden Befüll- und Entleerungssystems des GWK.
Ingenieurbau – Stahlbau
Für die vorbeschriebenen Umbauarbeiten der Massivbauteile sind u. a. folgende Bauteile des GWKs zurückzubauen und wiederherzustellen:
— Dachkonstruktion inkl. Dacheindeckung, Wandverkleidungen;
— Kabelpritschen und Beleuchtungseinrichtungen;
— Kranbahn;
— Absturzsicherungen;
— Notausgänge;
— Fluchttreppen;
— Innentreppen.
Ingenieurbau – Stahlwasserbau
Gegenstand der Stahlwasserbauarbeiten sind die Stahl- und Maschinenbauarbeiten zur Fertigung der kompletten Lamellenkonstruktionen in den beiden Ein- und Auslaufbauwerken:
Dazu gehört die Fertigung der rautenförmigen Lamellen, der Antriebshebel, der Los- und Festlager-konstruktion, der Antriebslagerböcke, der Schwenkhebel, der Schwenkgetriebe und Drehantriebe. Die Lieferung aller Bauteile und Baugruppen des Stahl- und Maschinenbaus zur Baustelle und deren Montage.
Tiefbau und Verbau
Technische Ausrüstung
Elektrotechnik.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-09-14 📅
Datum des Endes: 2022-08-26 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 5
Maximale Anzahl: 8
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ (VHB-Bund-Ausgabe 2019) oder eine Einheitliche Europäische Eigeneerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Fähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Ist der Einsatz anderer Unternehmen beabsichtigt, ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Unternehmen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise und das Formblatt 236 EU (Verpflichtungserklärung) vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ (VHB-Bund-Ausgabe 2019) oder eine Einheitliche Europäische Eigeneerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Fähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Ist der Einsatz anderer Unternehmen beabsichtigt, ist auf Verlangen der Vergabestelle von jedem benannten Unternehmen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise und das Formblatt 236 EU (Verpflichtungserklärung) vorzulegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-07
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-05-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“— dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabeplattform durchgeführt;
— Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrags werden nicht...”
— dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabeplattform durchgeführt;
— Kosten für die Erstellung des Teilnahmeantrags werden nicht erstattet;
— ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3) genannten URL heruntergeladen werden;
— Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind bis zum 20.4.2020 12.00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabeplattform zur Verfügung gestellt;
— eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabeplattform eingestellt;
— die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind;
— Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabeplattform abgegeben werden;
— Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden;
— die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber/die Bewerberin bzw. den Bieter/die Bieterin führen zum Ausschluss.
Erläuterung der Wertungskriterien
Referenzen
Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt einzig anhand der vorgelegten Referenzen. Mit dem Teilnahmeantrag sind max. 4 Referenzen beizufügen. Die Referenzen sollen sich auf folgende durch den AN bzw. dessen Nachunternehmer erbrachten Leistungen beziehen:
Referenzen 1 + 2: Verbauarbeiten
Referenzen 3 + 4: Ingenieurbauwerke (vorzugsweise Bauwerke im Wasserbau)
Bewertung der Angebote
Die Wertung für das Kriterium „Referenzen“ erfolgt nach folgendem Punktesystem in 6 Bewertungsstufen für jede einzelne Referenz:
— 10 Punkte: Die Referenz ist vollständig vergleichbar zu der ausgeschriebenen Leistung, erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in höchstem Maße, lässt eine besonders hervorragende Umsetzung/ Erfüllung erwarten.
— 8 Punkte: Die Referenz ist weitgehend vergleichbar zu der ausgeschriebenen Leistung, erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers hinsichtlich des Zuschlagskriteriums sehr weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen ohne jede Einschränkung eine überdurchschnittlich gute Umsetzung/ Erfüllung erwarten.
— 6 Punkte: Die Referenz ist vergleichbar zu der ausgeschriebenen Leistung, erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers hinsichtlich des Zuschlagskriteriums recht weitgehend, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine Umsetzung/ Erfüllung im oberen Durchschnittsbereich, also tendenziell etwas Überdurchschnittliches erwarten.
— 4 Punkte: Die Referenz ist bedingt vergleichbar zu der ausgeschriebenen Leistung, lässt gemessen an den Bedürfnissen eine durchschnittliche Umsetzung/ Erfüllung erwarten.
— 2 Punkte: Die Referenz ist nur in wenigen Teilen vergleichbar zu der ausgeschriebenen Leistung, erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers hinsichtlich des Zuschlagskriteriums in einem Mindestmaß (minimal), lässt gemessen an den Bedürfnissen eine nur unterdurchschnittliche Umsetzung/ Erfüllung erwarten.
— 0 Punkte: Erfüllt die Bedürfnisse des Auftraggebers hinsichtlich des Zuschlagskriteriums nicht im geforderten Mindestmaß, genügt nicht den Anforderungen an ein Angebot im Hinblick auf die Umsetzung/ Erfüllung des Kriteriums, unbrauchbar.
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Bewertungsstufe Zwischenwerte gebildet werden (3, 5, 7, 9 Punkte).
Zulässigkeit von Nebenangeboten
Nebenangebote sind, unter Beachtung und Einhaltung der Arbeits- und Umweltschutz-Vorschriften für folgende Leistungen zugelassen, müssen gleichwertige und wirtschaftlich günstige Vorschläge enthalten:
— Material und Verlegekonzept der Rohrleitung DN 2000 (BT 01.2);
— Schal-/Betonier-/Fugenkonzept der Massivbauteile.
Das Nebenangebot muss ein vollständiges Leistungsverzeichnis für die Leistungen des Sondervorschlages und die dafür entfallenden Leistungen aufweisen, so dass ein unmittelbarer Vergleich mit dem Hauptangebot möglich ist. Entfallende bzw. ersetzte Hauptpositionen sind deutlich kenntlich zu machen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5XYYD7
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
Postanschrift: Welfengarten 1
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 511762-0📞
Fax: +49 511762-3456 📠
URL: https://www.uni-hannover.de/de/🌏
Quelle: OJS 2020/S 071-167956 (2020-04-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Auf der Liegenschaft an der Merkurstraße 11 in Hannover Marienwerder der Leibniz Universität Hannover sind für das Großforschungsgerät des...”
Kurze Beschreibung
Auf der Liegenschaft an der Merkurstraße 11 in Hannover Marienwerder der Leibniz Universität Hannover sind für das Großforschungsgerät des Forschungszentrums Küste umfangreiche Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen geplant.
Bei dem Großforschungsgerät handelt es sich um den großen Wellenkanal (GWK).
Der GWK wurde als Forschungseinrichtung 1983 errichtet und in Betrieb genommen. Er umfasst einen ca. 300 Meter langen in westöstlicher Richtung ausgerichteten Trog, Lichte Innenabmessungen des Troges 7,00 Meter in der Tiefe und 5,00 Meter in der Breite.
Der Wellenkanal liegt am nördlichen Rand der Liegenschaft parallel zur BAB A2. Vor dem westlichen Ende liegt das Betriebsgebäude mit der Wellenmaschine und den Büros. Am östlichen Ende des Kanals befindet sich die Zufahrt zum Kanal.
Parallel zum Wellenkanal in südlicher Richtung verläuft die Ver- und Entsorgungsleitung des Wellenkanals, das zum Mittellandkanal hin mündet. Am östlichen Ende des Wellenkanals befindet sich das Pumpenhaus. Das Wasser zum Betrieb der Forschungseinrichtung wird aus dem Mittellandkanal bezogen.
Vor dem Hintergrund einer erweiterten Forschungsprogrammatik im BMWi-Vorhaben marTech, muss die bisherige Großforschungseinrichtung um zusätzliche Komponenten ergänzt bzw. vorhandene Einrichtungen erweitert werden. Diese Komponenten sind eine neue Wellenmaschine mit größerem Hub des Wellenblattes (nicht Gegenstand der Ausschreibung), eine umlaufende Strömungsanlage sowie ein mittig zwischen den Ein- und Auslaufbauwerken der Strömungsanlage angeordneter gestufter Tiefteil.
Näheres können Sie der Datei „02-Baubeschreibung-GWK-Los1_Ingenieurbau_2020-03-31.pdf“ entnehmen.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 11122381.45 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ingenieurbau - Massivbau
— Abbruch Bestand und Errichtung neuer Massivbauwerke in unmittelbarer Nähe und mit Anschluss zum Bestand;
— Abbruch- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Ingenieurbau - Massivbau
— Abbruch Bestand und Errichtung neuer Massivbauwerke in unmittelbarer Nähe und mit Anschluss zum Bestand;
— Abbruch- und Umbaumaßnahmen für den Einbau der neuen Wellenmaschine;
— Umbaumaßnahmen des bestehenden Befüll- und Entleerungssystems des GWK.
Ingenieurbau – Stahlbau
Für die vorbeschriebenen Umbauarbeiten der Massivbauteile sind u. a. folgende Bauteile des GWKs zurückzubauen und wiederherzustellen:
— Dachkonstruktion inkl. Dacheindeckung, Wandverkleidungen;
— Kabelpritschen und Beleuchtungseinrichtungen;
— Kranbahn;
— Absturzsicherungen;
— Notausgänge;
— Fluchttreppen;
— Innentreppen.
Ingenieurbau – Stahlwasserbau
Gegenstand der Stahlwasserbauarbeiten sind die Stahl- und Maschinenbauarbeiten zur Fertigung der kompletten Lamellenkonstruktionen in den beiden Ein- und Auslaufbauwerken:
Dazu gehört die Fertigung der rautenförmigen Lamellen, der Antriebshebel, der Los- und Festlagerkonstruktion, der Antriebslagerböcke, der Schwenkhebel, der Schwenkgetriebe und Drehantriebe. Die Lieferung aller Bauteile und Baugruppen des Stahl- und Maschinenbaus zur Baustelle und deren Montage.
Tiefbau und Verbau
Technische Ausrüstung
Elektrotechnik.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 071-167956
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 8903_003_20_060
Titel: Auftragsvergabe Becker GmbH & Co. KG
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BieGe Becker GmbH & Co. KG und Johann Heidorn GmbH & Co. KG
Postanschrift: Dieselstraße 16
Postort: Meppen
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 593197880📞
E-Mail: info@beckerbau-meppen.de📧
Fax: +49 5931/978866 📠
Region: Emsland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 11122381.45 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5XYY52
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2020/S 197-473847 (2020-10-06)