Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden.
1. Aussagekräftige Darstellung von Mindeststandards entsprechenden Referenzen: Referenzen zu Planungsleistungen betreffend den Neubau von sozial gefördertem Wohnprojekten bzw. Mehrgenerationenwohnen gemäß Definition und Anforderungen Anlage 7.
Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweis für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen;
2. Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Zeitraum von 2017 bis zum Ende der Teilnahmefrist gem. Ziffer IV.2.2) gemäß Anlage 9.
Geforderte Mindeststandards:
Zu 1.: Inhaltliche Anforderungen an die Referenzen:
Es müssen mindestens 2 mit der ausgeschriebenen Leistung (alle ausgeschriebenen Anlagengruppen) vergleichbare Referenzen vorgelegt werden. Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt:
— Inhalt des Referenzprojektes ist die Errichtung von Wohnkomplexen des sozial geförderten Wohnungsbaus, insbesondere unter Berücksichtigung generationenübergreifender Baukonzepte bzw. Errichtung vergleichbarer Wohnquartiere für Baugemeinschaften mit mindestens 15 WE nach vergleichbaren Anforderungen an Qualität, Komplexität und Barrierefreiheit. Anrechenbare Kosten KG 400 mindestens 650 000,00 EUR netto für alle Anlagengruppen
— Die Leistungen umfassen die Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 55 Abs. 1 HOAI für die Anlagengruppen
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
2. Wärmeversorgungsanlagen,
3. Lufttechnische Anlagen,
4. Elektrotechnik/Starkstromanlage,
5. Fernmeldeanlagen,
6. Förderanlagen.
— Das Projekt wurde nach dem 1.1.2014 abgeschlossen. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 mindestens zu 50 % bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurde.
Zu 2. inhaltliche Anforderungen an die Beschäftigten:
Es müssen über den Zeitraum von 2017 bis zum Ende der Teilnahmefrist gem. Ziffer IV2.2.) mindestens 1 beratender Ingenieur dem Unternehmen angehören. Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung beratender Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome Bachelor und Master berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als (beratender) Ingenieur tätig zu werden.
Des Weiteren müssen über den Zeitraum von 2017 bis zum Ende der Teilnahmefrist gem. Ziffer IV2.2.) mindestens 2 Diplom-Ingenieure, bzw. Mitarbeiter mit vergleichbarem Hochschul-/EU-Abschluss und mindestens 1 technischer Mitarbeiter dem Unternehmen angehören.
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine entsprechende Befugnis der hier benannten Personen nachzuweisen.