Der Knotenpunkt Adler befindet sich im Südwesten der Stadt Leipzig und wird vom öffentlichen Personennahverkehr im Regelbetrieb sowohl in Nord-Süd-Richtung (Linie 3) als auch in Ost-West-Richtung (Linien 1, 2 und 60) befahren.
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine koordinierte Maßnahme unter Federführung der LVB.
Die Leistungen umfassen die Gewerke:
— Gleisbau;
— Deck- und Binderschichten, Mitbenutzung MIV;
— Gleisbau/Haltestellen Provisorien;
— Haltestellenbau;
— Fahrleitung (Endzustand);
— Provisorium Fahrleitung;
— E-Versorgung der Haltestellenausrüstung;
— Eingleisige Streckensicherung;
— Bike and Ride Anlagen;
— Bahnstrom;
— Weichensteuerung/Weichenheizung;
— Verkehrsführung während der Bauzeit;
— Folgemaßnahmen Gehweg-Straßenbau;
— Folgemaßnahmen Medienträger;
— Bushaltestelle;
— Stadtbeleuchtung.
Zudem werden im Rahmen dieser Maßnahme städtische Anlagen wie Stadtbeleuchtung und Lichtsignalanlagen erneuert sowie eine Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut.
Die Gleisanlagen werden als Rahmengleis sowie als eingedeckte Querschwelle mit schwingungsdämpfenden und körperschallmindernden Komponenten ausgeführt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-05-03 📅
Datum des Endes: 2022-11-13 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (als Berufsregister gilt das Handelsregister, die Handwerksrolle oder das...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (als Berufsregister gilt das Handelsregister, die Handwerksrolle oder das Mitgliedsverzeichnis der IHK), soweit einschlägig,
b) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB §§ 123, 124 bestehen bzw. gemäß GWB § 125 (1) entsprechende Nachweise vorliegen,
c) wenn einschlägig: Erklärung zu Unterauftragnehmern und zu anderen Unternehmen (Eignungsleihe) (FB235 VHB),
d) Bei Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft: Abgabe einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaftserklärung (FB 234 VHB).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Erklärung zum allgemeinen Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
b) Erklärung zum spezifischen Jahresumsatz in dem vom Auftrag...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung zum allgemeinen Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
b) Erklärung zum spezifischen Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
c) Nachweis, dass eine aktuell gültige Betriebshaftpflicht – oder vergleichbaren Versicherung – mit einer Deckungssumme von min. 4 000 000,00 EUR für Personen oder Sachschäden, pro Jahr 2-fach maximiert besteht.
Der Nachweis einfacher, nicht beglaubigter Kopie ist zulässig.
Alternativ kann der Nachweis auch dur Eigenerklärung des Bieters oder Bestätigung des Verischerers, dass im Auftragsfall ein Abschluss der Versicherung mit den geforderten Deckungshöhen erfolgt, erbracht werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Innerstädtische Baumaßnahmen für schienengebundenen ÖPNV),
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind,
c) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist,
d) Erklärung aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
e) Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem. MVAS,
f) Nachweis der Erlaubnis nach §7 SprengG für den Leiter des Unternehmens das die Kampfmittelsondierungs und -räumarbeiten ausführen soll, sowie ein Nachweis eines gültigen behördlichen Befähigungsscheins nach § 20 SprengG für mindestens 2 Beschäftigte(n) des Unternehmens.
g) Eigenerklärung des Bewerbers:
1. dass der Auftragnehmer jederzeit in der Lage ist Auskunft über den Stand seines Bauablaufs in Form von qualifizierten Bauablaufplänen geben zu können,
2. dass das für die Ausführung der Leistungen bauleitende und -ausführende Personal über entsprechende Qualifikationen verfügt,
3. dass Bewerbung, Angebotsbearbeitung, Dokumentation sowie die gesamte Abwicklung in deutscher Sprache erfolgen,
4. dass für die Projekt- und Bauleitung sowie Kolonnenführung ausschließlich deutschsprachiges Personal eingesetzt wird,
5. dass im Auftragsfall bei Stör- und Havariefällen an den durch den Auftragnehmer zu errichtenden Fahrleitungs- und Gleisanlagen einschl. aller zum Funktionsumfang gehörenden Nebenanlagen für die Dauer der Bauzeit ein 24-stündiger Stördienst mit ständiger telefonischer Erreichbarkeit zur Verfügung steht, sowie in Fällen, die die Aufrechterhaltung des zu gewährleistenden Straßenbahnverkehrs gefährden, der Einsatz von entsprechendem Fachpersonal vor Ort innerhalb einer Reaktionszeit von 2 Stunden zu jeder Tages und Nachtzeit zugesichert wird.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung (SektVO).
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung (SektVO).
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— vorzugsweise entsprechende Eigenerklärungen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise;
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“— Sicherheit für Vertragserfüllung und Mängelansprüche ab einer Auftragssumme von 250.000,00 EUR, netto, Näheres siehe Vergabeunterlagen”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlung nach VOB/B, Näheres siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-05
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-05
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Siehe a) Vergabestelle
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Eine Beteiligung von Bietern und/ oder bevollmächtigten Vertretern ist ausgeschlossen.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig”
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis oder soweit...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis oder soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Für die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB, gelten die in § 135 Abs. 2 genannten Fristen.
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Quelle: OJS 2020/S 192-464468 (2020-09-28)
Ergänzende Angaben (2020-11-02)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 192-464468
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-11-05 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-11-13 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2020-12-21 📅
Neuer Wert
Datum: 2021-01-15 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-11-05 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-11-13 📅
Zeit: 12:00
Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung Angebots- und Bindefrist nach Präzisierung der Vergabeunterlagen
Quelle: OJS 2020/S 217-533298 (2020-11-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Los 1: Gleis-, Haltestellen-, Fahrleitungs-, Tiefbau/VfwdB.
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Knotenpunkt Adler befindet sich im Südwesten der Stadt Leipzig und wird vom öffentlichen Personennahverkehr im Regelbetrieb sowohl in Nord-Süd-Richtung...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Knotenpunkt Adler befindet sich im Südwesten der Stadt Leipzig und wird vom öffentlichen Personennahverkehr im Regelbetrieb sowohl in Nord-Süd-Richtung (Linie 3) als auch in Ost-West-Richtung (Linien 1, 2 und 60) befahren. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine koordinierte Maßnahme unter Federführung der LVB.
Die Leistungen umfassen die Gewerke:
— Gleisbau,
— Deck- und Binderschichten, Mitbenutzung MIV,
— Gleisbau/Haltestellen Provisorien,
— Haltestellenbau,
— Fahrleitung (Endzustand),
— Provisorium Fahrleitung,
— E-Versorgung der Haltestellenausrüstung,
— Eingleisige Streckensicherung,
— Bike and Ride Anlagen,
— Bahnstrom,
— Weichensteuerung/Weichenheizung,
— Verkehrsführung während der Bauzeit
— Folgemaßnahmen Gehweg-Straßenbau,
— Folgemaßnahmen Medienträger,
— Bushaltestelle,
— Stadtbeleuchtung.
Zudem werden im Rahmen dieser Maßnahme städtische Anlagen wie Stadtbeleuchtung und Lichtsignalanlagen erneuert sowie eine Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut. Die Gleisanlagen werden als Rahmengleis sowie als eingedeckte Querschwelle mit schwingungsdämpfenden und körperschallmindernden Komponenten ausgeführt.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 192-464468
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: 90137 – Los 1: Gleis-, Haltestellen-, Fahrleitungs-, Tiefbau
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“BG Wolff & Müller Tief- und Straßenbau GmbH & Co. KG/Rhomberg Sersa Deutschland GmbH”
Postanschrift: Drescherhäuser 5c
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3514291552📞
E-Mail: sandy.robel@wolff-mueller.de📧
Fax: +49 3514291582 📠
Region: Dresden🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Name: Rhomberg Sersa Deutschland GmbH
Postanschrift: Groß-Berliner Damm 86
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12487
Region: Berlin🏙️
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 006-010094 (2021-01-06)