Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Der Projektleiter Objektplanung Gebäude muss über einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügen: Dipl.-Ing. TH/TU/FH der Architektur; Master der Architektur; Bachelor der Architektur.
Der stellvertretende Projektleiter Objektplanung Gebäude muss über einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügen: Dipl.-Ing. TH/TU/FH der Architektur; Master der Architektur; Bachelor der Architektur.
Der Bauleiter im Bereich Objektplanung Gebäude muss über einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügen: Dipl.-Ing. TH/TU/FH der Architektur oder des Bauingenieurwesens; Master der Architektur oder des Bauingenieurwesens; Bachelor der Architektur oder des Bauingenieurwesens.
Der Projektleiter Technische Ausrüstung muss über einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügen: Dipl.-Ing. TH/TU/FH des Ingenieurwesens (Technische Ausrüstung); Master des Ingenieurwesens (Technische Ausrüstung); Bachelor des Ingenieurwesens (Technische Ausrüstung).
Der stellvertretende Projektleiter Technische Ausrüstung muss über einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügen: Dipl.-Ing. TH/TU/FH des Ingenieurwesens (Technische Ausrüstung); Master des Ingenieurwesens (Technische Ausrüstung); Bachelor des Ingenieurwesens (Technische Ausrüstung).
Der Fachbauleiter Technische Ausrüstung muss über einen der folgenden Berufsabschlüsse verfügen: Dipl.-Ing. TH/TU/FH des Ingenieurwesens (Technische Ausrüstung); Master des Ingenieurwesens (Technische Ausrüstung); Bachelor des Ingenieurwesens (Technische Ausrüstung); Techniker Maschinenbau oder Elektrotechnik.
Die Bewerber weisen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit außerdem anhand der geforderten Referenzen nach.
Inhaltlich vergleichbar sind Referenzen für Objektplanungsleistungen Gebäude und Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung mit vergleichbarem Inhalt und Umfang in der Aufgabenstellung.
Sind folgende Mindestanforderungen an die Referenzprojekte nicht erfüllt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen:
a) Mindestens ein Referenzprojekt im Bereich Objektplanung Gebäude muss für einen öffentlichen Auftraggeber ausgeführt worden sein.
b) Mindestens ein Referenzprojekt im Bereich Technische Ausrüstung muss für einen öffentlichen Auftraggeber ausgeführt worden sein.
c) bei allen Referenzprojekten (Objektplanung Gebäude und Planung der Technischen Ausrüstung) muss es sich um einen der folgenden Gebäudetypen gemäß Objektliste Gebäude Anlage 10.2 HOAI handeln:
— Schule mit durchschnittlichen Planungsanforderungen;
— Schule mit hohen Planungsanforderungen;
— Büro-/Verwaltungsgebäude;
— Kindergarten, Kinderhort.
d) Mindestens ein Referenzprojekt im Bereich Objektplanung Gebäude muss die Generalsanierung eines Gebäudes (Sanierung Fassade, technische Ausrüstung und baulicher Ausbau) (gemäß Objektliste Gebäude Anlage 10.2 HOAI: Schule mit durchschnittlichen Planungsanforderungen oder Schule mit hohen Planungsanforderungen oder Büro-/Verwaltungsgebäude oder Kindergarten/Kinderhort) mit einem sanierten Bereich von mindestens 3 000 m BGF beinhalten.
e) Bei mindestens einem Referenzprojekt Objektplanung Gebäude muss es sich um einen Neubau handeln.
f) Mindestens ein Referenzprojekt muss die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung im Zusammenhang mit der Generalsanierung (Komplettsanierung der technischen Ausrüstung) eines Gebäudes (gemäß Objektliste Gebäude Anlage 10.2 HOAI: Schule mit durchschnittlichen Planungsanforderungen oder Schule mit hohen Planungsanforderungen oder Büro- und Verwaltungsgebäude oder Kindergarten/Kinderhort) mit einem sanierten Bereich von mindestens 3 000 m BGF umfassen.
g) Bei mindestens einem Referenzprojekt Technische Ausrüstung muss es sich um einen Neubau handeln.
Referenzprojekte, welche nachfolgende Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht gewertet:
— Für alle Referenzprojekte betragen die Kosten der Kostengruppen 300 + 400 mindestens 2 000 000,00 EUR brutto.
— Für alle Referenzprojekte der Technischen Ausrüstung betragen die Kosten der Kostengruppe 400 mindestens 700 000,00 EUR brutto.
— Für alle Referenzen der Objektplanung Gebäude sind die Architektenleistungen mindestens der Honorarzone III zuzuordnen.
— Für alle Referenzen der Technischen Ausrüstung sind die Leistungen für alle bearbeiteten Anlagengruppen mindestens der Honorarzone II zuzuordnen.
— Für jede Referenz der Technischen Ausrüstung müssen mindestens 2 Anlagengruppen bearbeitet worden sein.
Hinsichtlich des Leistungszeitraums 1.1.2010 bis 31.5.2020 für die Referenzen gelten folgende Regelungen:
— Liegt für keine der Leistungsphasen der jeweilige Bearbeitungsbeginn und das jeweilige Bearbeitungsende im angegebenen Leistungszeitraum, so wird das Referenzprojekt nicht gewertet.
— Liegt für mindestens eine der bearbeiteten Leistungsphasen der jeweilige Bearbeitungsbeginn und das jeweilige Bearbeitungsende im angegebenen Leistungszeitraum, so wird das Referenzprojekt gewertet, unter der Bedingung, dass alle anderen Mindestanforderungen erfüllt sind.
— Jede Leistungsphase, deren Bearbeitungsbeginn und deren Bearbeitungsende im angegebenen Leistungszeitraum liegen, wird entsprechend der angegebenen Punkte und Wichtung gewertet.
Es werden maximal 3 Referenzen für die Objektplanung Gebäude sowie maximal 3 Referenzen für die Planung der Technischen Ausrüstung gewertet. Werden mehr Referenzen vorgelegt, hat der Bewerber anzugeben, welche Referenzen gewertet werden sollen. Ein Projekt, das sowohl Leistungen der Objektplanung Gebäude als auch Leistungen der Planung der Technischen Ausrüstung beinhaltet, kann für beide Planungsbereiche als Referenz benannt und gewertet werden. Die Angaben zu den Referenzprojekten sind im Teilnahmeantrag einzutragen.
Die vorgelegten Referenzen müssen im Unternehmen des Bewerbers bearbeitet worden sein. Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Unternehmen gelten die Angaben und die Referenzen in Summe für die Bewerbergemeinschaft. Eine Referenz wird auch dann gewertet, wenn der verantwortliche Projektleiter die Leistung in einem anderen Unternehmen erbracht hat.
Einzelheiten zur Wertung und Wichtung der Eignungskriterien können der Wertungsmatrix Stufe 1 entnommen werden.