Das Projekt „A480 temporäre LSW Hermannstein und Aßlar" ist ein Teil des Maßnahmenpaketes „Vorabmaßnahmen West", welches als temporäre Kompensationsmaßnahme infolge des Hauptprojektes „B49 Ersatz Hochstraße und Taubensteinbrücke" erforderlich wird. Infolge der nicht verlängerbaren Restnutzungsdauer der Hochstraße Wetzlar wird eine bereichsweise, mehrjährige Vollsperrung der B49 ausgelöst: Unabhängig von einer noch festzulegenden Vorzugslösung für den Ersatz der Hochstraße und weiterer Bauwerke der B49, muss die B49 zwischen den AS WZ-Dalheim und WZ-Mitte nach Ablauf der RND ab 01/2028 außer Betrieb genommen werden. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die temporäre Verkehrsführung über die AS WZ-Dalheim (B49/B277), die B277 und die AS Aßlar (B277/A480) auf die A480, von dort weiter über das Wetzlarer Kreuz (NK 5416 038; A480/A45) sowie die A45 bis zur AS Wetzlar-Ost (NK 5417 005; A45/B49).
Die zu planenden Lärmschutzwände befinden sich im Zuge der A 480 zwischen den Ortslagen Aßlar (westlich) und Hermannstein (östlich).
Ergänzung bei der Bekanntmachung bei Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb: Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.4) der Auftragsbekanntmachung näher aufgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: VG-0459-2020-0077
Kurze Beschreibung:
“Das Projekt „A480 temporäre LSW Hermannstein und Aßlar" ist ein Teil des Maßnahmenpaketes „Vorabmaßnahmen West", welches als temporäre Kompensationsmaßnahme...”
Kurze Beschreibung
Das Projekt „A480 temporäre LSW Hermannstein und Aßlar" ist ein Teil des Maßnahmenpaketes „Vorabmaßnahmen West", welches als temporäre Kompensationsmaßnahme infolge des Hauptprojektes „B49 Ersatz Hochstraße und Taubensteinbrücke" erforderlich wird. Infolge der nicht verlängerbaren Restnutzungsdauer der Hochstraße Wetzlar wird eine bereichsweise, mehrjährige Vollsperrung der B49 ausgelöst: Unabhängig von einer noch festzulegenden Vorzugslösung für den Ersatz der Hochstraße und weiterer Bauwerke der B49, muss die B49 zwischen den AS WZ-Dalheim und WZ-Mitte nach Ablauf der RND ab 01/2028 außer Betrieb genommen werden. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die temporäre Verkehrsführung über die AS WZ-Dalheim (B49/B277), die B277 und die AS Aßlar (B277/A480) auf die A480, von dort weiter über das Wetzlarer Kreuz (NK 5416 038; A480/A45) sowie die A45 bis zur AS Wetzlar-Ost (NK 5417 005; A45/B49).
“Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in...”
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit dem Teilnahmeantrag immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
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Quelle: OJS 2020/S 218-535503 (2020-11-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Projekt „A480 temporäre LSW Hermannstein und Aßlar“ ist ein Teil des Maßnahmenpaketes „Vorabmaßnahmen West“, welches als temporäre Kompensationsmaßnahme...”
Kurze Beschreibung
Das Projekt „A480 temporäre LSW Hermannstein und Aßlar“ ist ein Teil des Maßnahmenpaketes „Vorabmaßnahmen West“, welches als temporäre Kompensationsmaßnahme infolge des Hauptprojektes „B49 Ersatz Hochstraße und Taubensteinbrücke“ erforderlich wird. Infolge der nicht verlängerbaren Restnutzungsdauer der Hochstraße Wetzlar wird eine bereichsweise, mehrjährige Vollsperrung der B49 ausgelöst: Unabhängig von einer noch festzulegenden Vorzugslösung für den Ersatz der Hochstraße und weiterer Bauwerke der B49, muss die B49 zwischen den AS WZ-Dalheim und WZ-Mitte nach Ablauf der RND ab 01/2028 außer Betrieb genommen werden. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die temporäre Verkehrsführung über die AS WZ-Dalheim (B49/B277), die B277 und die AS Aßlar (B277/A480) auf die A480, von dort wei-ter über das Wetzlarer Kreuz (NK 5416 038; A480/A45) sowie die A45 bis zur AS Wetzlar-Ost (NK 5417 005; A45/B49).
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union