Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Kriterien Wichtung (v. H.)
— § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nur Mindeststandard.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
— nur Mindeststandard;
— § 46 (3) Nr. 2 VgV: 40 v. H.
Persönliche Leistungsfähigkeit der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen inkl. berufliche Befähigung bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich (Detaillierung siehe Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung)
Die Gewichtung setzt sich wie folgt zusammen:
Mitarbeiter 1 Biologe oder vergleichbare Ausbildung mit zoologischem Fachkundennachweis für Fledermausmonitoring 20 v.H.
Mitarbeiter 2 Biologe oder vergleichbare Ausbildung mit zoologischem Fachkundennach-weis für Fledermausmonitoring 20 v.H.
Mit jeweils folgender Untergewichtung:
Berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung) 30 v. H.
Referenzprojekte 70 v. H.
Mitarbeiter 3: Biologe oder vergleichbare Ausbildung für die Bereiche Avifauna, Reptilien/Amphibien, Tagfalter und Biotoperfassung (nur Mindeststandard)
Mitarbeiter 4: Biologe oder vergleichbare Ausbildung für die Bereiche Avifauna, Reptilien/Amphibien, Tagfalter und Biotoperfassung (nur Mindeststandard)
— § 46 (3) Nr. 1 VgV: 30 v. H.
Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Angaben des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft über vergleichbare Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren (Detaillierung siehe Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung)
— § 46 (3) Nr. 6 VgV: 30 v .H.
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich (Detaillierung siehe Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung)
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung mit folgender Untergewichtung:
Berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung) 30 v. H.
Referenzangaben: 70 v. H.
— § 46 (3) Nr. 9 VgV: Nur Mindeststandard
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die der Bewerber für die Ausführung des Auftrages verfügen wird (nur Mindeststandard)
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft müssen technische Geräte zur Leis-tungserbringung vorgehalten werden.
Mindeststandard:
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft verfügen:
—— stationäre/mobile Erfassungssysteme als Echtzeit-/Vollspektrum-Ultraschalldetektoren mit automatischer Echtzeit-Rufaufzeichnung, welche die Fledermaussignale mit einem speziellen Ultraschallmikrofon ohne Informationsverlust für eine spätere Rekonstruktion und Analyse mittels einer geeigneten Analysesoftware auf einem Speichermedium abspeichern.