Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Leistungen der Tragwerksplanung und ergänzenden Leistungen nach näherer Maßgabe des Fachplanungsvertrages. Honorarzone III Anrechenbaren Kosten netto (§§ 4 – 6, §§ 33-35 HOAI) gemäß Kostenschätzung des Auftraggebers:
— KGr. 300: 3 050 000 EUR,
— KGr. 400: 775 000 EUR.
Anrechenbaren Kosten netto (§§ 4-6, §§ 50-52, § 62, Absatz 4 HOAI) gemäß Kostenschätzung des Auftraggebers:
— KGr. 300: – 55 % – 1 677 500 EUR,
— KGr. 400: – 10 % – 77 500 EUR.
Der Bauhof des Kreises Paderborn ist derzeit auf die Standorte Büren-Harth, Lichtenau und Hövelhof-Klausheide verteilt. Zudem haben die Amtsleitung, die Ingenieure, die Verwaltung sowie die Bauhofleitung ihren Verwaltungssitz im Gebäude des A.V.E. Eigenbetriebes auf der Alten Schanze. Insgesamt ergeben sich somit 4 Standorte des Kreisstraßenbauamtes. Das kreiseigene Deponiegelände an der Alten Schanze liegt zentral, ist mit der K28, K32, B1, B64 und der A33 sehr gut an das lokale, regionale und überregionale Straßennetz angebunden. Der geplante Standort des Bauhofes liegt auf dem planfestgestellten Deponiebereich. Die für den zentralen Kreisbauhof benötigte Fläche beträgt rund 17 000 m. Die im Vergleich geringe Größe des Bauhofs sowie seine direkte Lage an der heute bestehenden Zufahrtsstraße führen demnach nicht zu einer künftigen Beeinträchtigung möglicher Deponieerweiterungen. So besteht zwischen der Deponie selbst und dem hier beschrieben Zentralstandort Bauhof kein technisch-funktionaler Zusammenhang. Darüber hinaus befindet sich bereits der Verwaltungssitz der Bauhöfe im Bereich der Deponie. Die Zusammenlegung der bisherigen 3 Standorte zu einem zentralen Bauhof führt zu Synergieeffekten in den Bereichen der logistischen Abwicklung sowie der Auslastung bestehender technischer Infrastrukturen. Mit der geplanten Zentralisierung wird somit die erforderliche Flexibilität beim bedarfsgerechten Einsatz vorhandener Ressourcen ermöglicht. Bei dem zu planenden Kreisbauhof handelt es sich um einen Gebäudekomplex bestehend aus mehreren Gebäuden unterschiedlicher Nutzung. Hier seien vorab folgende Gebäudebereiche genannt (hier nur als grob definierte Nutzungseinheiten und mit ca. Angaben zu den zu erwartenden Flächenbedarfen anzusehen):
— als zweigeschossiges Gebäude: Betriebs- und Verwaltungsgebäude mit ca. 840 m BGF,
— als eingeschossige Gebäude: Werkstattgebäude mit ca. 400 m BGF,
—— Fahrzeughalle frostfrei mit ca. 350 m BGF, Lager frostfrei mit ca. 180 m BGF,
—— Fahrzeughalle geschlossen mit ca. 620 m BGF,
—— Fahrzeughalle offen mit ca. 220 m BGF sowie Nutz- und Lagergebäude wie z. B. eine Salzhalle und Solebehälter mit ca. 600 m BGF,
—— Gerätehalle (3-seitig umschlossen) mit ca. 300 m BGF,
—— weitere Lager-bzw. Gerätehallen mit ca. 250 m BGF,
—— Wasch- und Tankplatz mit ca. 180 m BGF,
—— Heizzentrale mit Hackschnitzellager mit ca. 200 m BGF
—— Somit ergibt sich eine ungefähre BGF von ca. 4 000 m plus notwendiger Nebenbereiche und Außenanlagen.
Oberster Planungsgrundsatz des Neubaus ist es, die Summe aus Investitions- und Betriebskosten über die Lebensdauer des Gebäudes zu minimieren. Ein minimaler Energieverbrauch, minimale Kosten bei voller Versorgung und Aufrechterhaltung des Nutzerkomforts sowie die nachhaltige Re-duzierung der Umweltbelastungen sind wichtige Ziele. Eine überzeugende funktionale Qualität in energetischer und bauökologischer Hinsicht ist hier maßgeblich. Bei allen Leistungen hat der Auftragnehmer die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht nur im Hinblick auf die Baukosten, sondern auch im Hinblick auf den Betrieb des Gebäudes zu beachten. Künftige Bau- und Nutzungskosten sind möglichst gering zu halten. Baukosten dürfen nicht mit der Folge eingespart werden, dass die Einsparungen durch absehbare höhere Nutzungskosten (insbesondere Betriebs- und Instandsetzungskosten) aufgezehrt werden. Bei der Entwicklung des Energiekonzeptes sollen weitgehend natürliche Prozesse genutzt und passive Technologien bevorzugt werden.