A14, m AS Wittenberge bis o AS Karstädt, VKE 1154 Lärmschutzwände, Irritationsschutzwände, Leit- und Sperreinrichtungen

DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH

A14, m AS Wittenberge bis o AS Karstädt, VKE 1154:
— Lärmschutzwände, Irritationsschutzwände, Leit- und Sperreinrichtungen für mehrere wandartige Ingenieurbauwerke;
— Objektplanung für Ingenieurbauwerke § 43 HOAI Lph 3 und 6 (optional) in Verbindung mit Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI;
— Fachplanung Tragwerksplanung § 51 HOAI Lph 3 in Verbindung mit Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI;
— besondere Leistungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-26 Auftragsbekanntmachung
2020-11-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-05-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: A115270409
Kurze Beschreibung:
A14, m AS Wittenberge bis o AS Karstädt, VKE 1154: — Lärmschutzwände, Irritationsschutzwände, Leit- und Sperreinrichtungen für mehrere wandartige Ingenieurbauwerke; — Objektplanung für Ingenieurbauwerke § 43 HOAI Lph 3 und 6 (optional) in Verbindung mit Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI; — Fachplanung Tragwerksplanung § 51 HOAI Lph 3 in Verbindung mit Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI; — besondere Leistungen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Brandenburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
Postanschrift: Zimmerstraße 54
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.deges.de 🌏
E-Mail: vergabe@deges.de 📧
Telefon: +49 30-20243-355 📞
URL der Dokumente: https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-172317ac71e-2fa19c0042c9a07e 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-26 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 102-246375
ABl. S-Ausgabe: 102
Zusätzliche Informationen
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https://bietercockpit.de) einzureichen. Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung/Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus. Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
A14, m AS Wittenberge bis o AS Karstädt, VKE 1154:
— Lärmschutzwände, Irritationsschutzwände, Leit- und Sperreinrichtungen für mehrere wandartige Ingenieurbauwerke;
— Objektplanung für Ingenieurbauwerke § 43 HOAI Lph 3 und 6 (optional) in Verbindung mit Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI;
— Fachplanung Tragwerksplanung § 51 HOAI Lph 3 in Verbindung mit Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI;
— besondere Leistungen.
Der Auftrag umfasst folgende Dienstleistungen:
— Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI Lph 3 und 6 (optional);
— Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 HOAI Lph. 3;
— Besondere Leistungen.
Die Baumaßnahme beinhaltet im Wesentlichen: Die Wandbauwerke sind über die gesamte Länge der VKE 1154 abschnittsweise erforderlich. Hierbei wird unterschieden zwischen:
— Lärmschutzwände (LSW).
Sie sind teilweise beidseitig absorbierend vorgesehen und erreichen bis zu 7,00 m Wandhöhe. Entsprechend geltendem Gestaltungshandbuch sollen die unteren 2,00m aus Beton mit Absorptionsschale bestehen, während darüber Aluminiumelemente verwendet werden sollen. Das vorliegende Gestaltungshandbuch dient als Grundlage, wobei insbesondere bei großen Wandhöhen lediglich die Anlehnung an das bestehende Gestaltungshandbuch möglich sein wird.
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Die Wände werden am Fahrbahnrand im Bankett gegründet. Einzelne Pfosten sind auch auf Bauwerken zu verankern (z. B. Bw 17). Die aus den Wänden einzuleitenden Kräfte und Pfostenabmessungen sind dem Planer der betroffenen Brückenbauwerke zuzuarbeiten. Die Befestigungselemente in den Bauwerkskappen werden im Bauwerksentwurf der jeweiligen Brücke behandelt.
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Für die über 5,00 m hohen Wände ist ein Prüfungskonzept zu erstellen. Im RE-Vorentwurf sind die erforderlichen Wirtschaftswege bereits eingeplant worden. Dies ist als besondere Leistung zu planen und zusätzlich unter Punkt 7 des Bauwerksentwurfs zu integrieren.
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— Irritationsschutzwände (ISW):
Sie kommen nur auf den Überführungsbauwerken (Faunabrücken und dem Grünbrückenzug) zur Anwendung, sollen eine Höhe von 2,00 m aufweisen und lichtundurchlässig ausgebildet werden. Die Pfosten werden auf dem Bauwerk verankert und setzen sich auf den Dämmen im Anschluss der Bauwerke fort, wo auch die Gründungen im vorliegenden Vertrag zu planen sind. Die Wände sollen keine Absorptionsschalen erhalten, da deren Dauerhaftigkeit nicht garantiert werden kann, was über Verkehrswegen nicht hinnehmbar ist.
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Für die Brückenbauwerke werden gesonderte Planungen aufgestellt. Die aus den Wänden einzuleitenden Kräfte sind dem Planer der betroffenen Brückenbauwerke zuzuarbeiten. Die Befestigungselemente in den Bauwerkskappen werden im Bauwerksentwurf der jeweiligen Brücke behandelt.
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— Die Leit- und Sperreinrichtungen (LSE) sind mit einer Höhe von 4,00 m vorgesehen. Sie sind in 3 Varianten vorgesehen:
a) Zaun engmaschig:
Die am Fahrbahnrand im Bankett gegründeten Schutzwände werden als Bauwerke behandelt Da weder Lärm noch Licht abzuschirmen sind, werden sie aus Drahtgeflecht (Maschenweite <28 mm) vorgesehen. Sie sollen in Anlehnung an die im Gestaltungshandbuch dargestellten Überflughilfen geplant werden. Es sollen jedoch keine Geogitter aus Kunststoff mehr vorgesehen werden. Über die Anwendung der übrigen Gestaltungselemente wird nochmals durch den AG entschieden.
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b) Sperreinrichtung als Blend- und Lärmschutz auf den Bauwerken, lichtdicht incl. seitlicher Überhänge von 25,00 m:
Diese Wände sind auf A-Bauwerken befestigt und setzen sich in den anschließenden Dammstrecken fort, wo sie im Bankett gegründet werden. Sie sollen in Anlehnung an die im Gestaltungshandbuch dargestellten Kollisionsschutzwände geplant werden, wobei nunmehr über die gesamte Höhe Lichtdichtigkeit erforderlich ist, so dass auf die Gestaltung der Lärmschutzwände zurückgegriffen werden soll. Es sollen keine Absorptionsschalen vorgesehen werden, wozu diese Möglichkeit durch Auswertung der vorliegenden Eingriffs- Ausgleichsplanung in den Maßnahmenblättern zu prüfen ist.
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c) Weitere Leit- und Sperreinrichtungen, die keine Bauwerke sind:
Es handelt sich hierbei um Zäune mit 4,00 m Höhe. Der Bezugspunkt der Höhe ist in Zuge der Planung je nach örtlichen Gegebenheit gemeinsam mit dem AG und Umweltfachplanern zu bestimmen. Es gelten die Prinzipien für Zäune im Sportplatzbau. Der Übergang von 2,00 m Höhe zu 4,00 m Höhe der Leit- und Sperreinrichtungen ist mit gesonderten Übergangselementen zu planen. Die Übergänge zwischen 2,00 m und 4,00 m sind detailliert zu planen. Ansonsten sind hier lediglich Skizzen, die die Bauweise verdeutlichen, anzufertigen. Bauwerksentwürfe sind nicht erforderlich. Jedoch ist die Aufnahme der einzelnen Leit- und Sperreinrichtungen in die Kostenberechnung erforderlich. Es sind detaillierte Ausschreibungsunterlagen erforderlich (Behandlung in der Bau- und Leistungsbeschreibung).
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Dauer: 7 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Land Brandenburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
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A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
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Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
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— Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (§ 124 Abs. 2 GWB)
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— dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt (§ 124 Abs. 3 GWB);
— dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden (§ 124 Abs. 3 GWB);
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde (§ 123 Abs. 4 GWB).
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3. nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 45 (4) Nrn. 2 und 4 VgV): (nur Mindeststandard);
— Fachliche Eignung nach § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV: (100 v. H.).
Die gem. Ziffern III.1.3) und III.2.3) vorzulegenden Unterlagen und Angaben werden wie folgt gewichtet:
§ 46 (3) 2) VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen: (76 v. H.)
Die Gewichtung setzt sich wie folgt zusammen:
— Mitarbeiter 1 Objektplanung Ingenieurbauwerke 19 v. H.;
— Mitarbeiter 2 Objektplanung Ingenieurbauwerke 19 v. H.;
— Mitarbeiter 3 Fachplanung Tragwerksplanung 19 v. H.;
— Mitarbeiter 4 Fachplanung Tragwerksplanung 19 v. H..
Mit folgender Unterwichtung:
— berufliche Eignung (Ausbildung, Berufserfahrung, Qualifikation, Weiterbildung) 20 v. H.;
— Referenzprojekte 80 v. H.
§ 46 (3) 1) VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare
Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren: (nur Mindeststandard)
$ 46 (3) Nr. 6 VgV: Technische Leitung: (24 v. H.)
Projektleiter 24 v. H.
Berufliche Eignung (Ausbildung, Berufserfahrung, Qualifikation, Weiterbildung) 20 v. H.
Referenzprojekte 80 v. H.
§ 46 (3) 8) VgV: Personalbestand des Bewerbers in den letzten 3 Jahren: (nur Mindeststandard).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-08-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://vergabe.deges.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-172317ac71e-2fa19c0042c9a07e 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https://bietercockpit.de) einzureichen.
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Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung/Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
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Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 102-246375 (2020-05-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
A14, m AS Wittenberge bis o AS Karstädt, VKE 1154 — Lärmschutzwände, Irritationsschutzwände, Leit- und Sperreinrichtungen für mehrere wandartige Ingenieurbauwerke, — Objektplanung für Ingenieurbauwerke § 43 HOAI Lph 3 und 6 (optional) in Verbindung mit Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI, — Fachplanung Tragwerksplanung § 51 HOAI Lph 3 in Verbindung mit Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI, — Besondere Leistungen.
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Gesamtwert des Auftrags: 266704.67 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 225-554008
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 102-246375
ABl. S-Ausgabe: 225

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
A14, m AS Wittenberge bis o AS Karstädt, VKE 1154
— Lärmschutzwände, Irritationsschutzwände, Leit- und Sperreinrichtungen für mehrere wandartige Ingenieurbauwerke,
— Objektplanung für Ingenieurbauwerke § 43 HOAI Lph 3 und 6 (optional) in Verbindung mit Anlage 12 Nummer 12.1 HOAI,
— Fachplanung Tragwerksplanung § 51 HOAI Lph 3 in Verbindung mit Anlage 14 Nummer 14.1 HOAI,
Die Baumaßnahme beinhaltet im Wesentlichen:
Die Wandbauwerke sind über die gesamte Länge der VKE 1154 abschnittsweise erforderlich. Hierbei wird unterschieden zwischen:
Sie sind teilweise beidseitig absorbierend vorgesehen und erreichen bis zu 7,00 m Wandhöhe. Entsprechend geltendem Gestaltungshandbuch sollen die unteren 2,00 m aus Beton mit Absorptionsschale bestehen, während darüber Aluminiumelemente verwendet werden sollen. Das vorliegende Gestaltungshandbuch dient als Grundlage, wobei insbesondere bei großen Wandhöhen lediglich die Anlehnung an das bestehende Gestaltungshandbuch möglich sein wird. Die Wände werden am Fahrbahnrand im Bankett gegründet. Einzelne Pfosten sind auch auf Bauwerken zu verankern (z. B. Bw 17). Die aus den Wänden einzuleitenden Kräfte und Pfostenabmessungen sind dem Planer der betroffenen Brückenbauwerke zuzuarbeiten. Die Befestigungselemente in den Bauwerkskappen werden im Bauwerksentwurf der jeweiligen Brücke behandelt.
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— Irritationsschutzwände (ISW).
— Die Leit- und Sperreinrichtungen (LSE) sind mit einer Höhe von 4,00m vorgesehen. Sie sind in drei Varianten vorgesehen:
a) Zaun engmaschig Die am Fahrbahnrand im Bankett gegründeten Schutzwände werden als Bauwerke behandelt Da weder Lärm noch Licht abzuschirmen sind, werden sie aus Drahtgeflecht (Maschenweite < 28 mm) vorgesehen. Sie sollen in Anlehnung an die im Gestaltungshandbuch dargestellten Überflughilfen geplant werden. Es sollen jedoch keine Geogitter aus Kunststoff mehr vorgesehen werden. Über die Anwendung der übrigen Gestaltungselemente wird nochmals durch den AG entschieden.
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b) Sperreinrichtung als Blend- und Lärmschutz auf den Bauwerken, lichtdicht incl. seitlicher Überhänge von 25,00 m Diese Wände sind auf A-Bauwerken befestigt und setzen sich in den anschließenden Dammstrecken fort, wo sie im Bankett gegründet werden. Sie sollen in Anlehnung an die im Gestaltungshandbuch dargestellten Kollisionsschutzwände geplant werden, wobei nunmehr über die gesamte Höhe Lichtdichtigkeit erforderlich ist, so dass auf die Gestaltung der Lärmschutzwände zurückgegriffen werden soll. Es sollen keine Absorptionsschalen vorgesehen werden, wozu diese Möglichkeit durch Auswertung der vorliegenden Eingriffs- Ausgleichsplanung in den Maßnahmenblättern zu prüfen ist.
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c) Weitere Leit- und Sperreinrichtungen, die keine Bauwerke sind Es handelt sich hierbei um Zäune mit 4,00 m Höhe. Der Bezugspunkt der Höhe ist in Zuge der Planung je nach örtlichen Gegebenheit gemeinsam mit dem AG und Umweltfachplanern zu bestimmen. Es gelten die Prinzipien für Zäune im Sportplatzbau. Der Übergang von 2,00 m Höhe zu 4,00 m Höhe der Leit- und Sperreinrichtungen ist mit gesonderten Übergangselementen zu planen. Die Übergänge zwischen 2,00 m und 4,00 m sind detailliert zu planen. Ansonsten sind hier lediglich Skizzen, die die Bauweise verdeutlichen, anzufertigen. Bauwerksentwürfe sind nicht erforderlich. Jedoch ist die Aufnahme der einzelnen Leit- und Sperreinrichtungen in die Kostenberechnung erforderlich. Es sind detaillierte Ausschreibungsunterlagen erforderlich (Behandlung in der Bau- und Leistungsbeschreibung).
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeption der Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,00
Preis (Gewichtung): 70,00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-13 📅
Name: Prof. Dr.-Ing. H. Bechert + Partner Ingenieurbüro für Bauwesen
Postanschrift: Alexander-Herzen-Str. 9
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 35188567-0 📞
E-Mail: mail@dd.bechertundpartner.de 📧
Land: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 266704.67 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2020/S 225-554008 (2020-11-13)