A66 Neubau Tunnel Riederwald – passive Schallschutzmaßnahmen, FBT 1

Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Rödelheim

Hessen Mobil plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den Neubau eines Verlängerungsabschnitts der Bundesautobahn BAB 66 Frankfurt am Main – Hanau im Bereich der östlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie den Endausbau der BAB 661 Ostumgehung Frankfurt a.M. zwischen der AS Friedberger Landstraße und AS Frankfurt Ost.
Gemäß Planfeststellungsbeschluss VII-1-61-k-04 # (2.054g) zu diesem Vorhaben vom 18.12.2019 besteht für einen Teil der untersuchten Immissionsorte, die sich im Einwirkungsbereich der Baumaßnahme Rie-derwaldtunnel befinden, Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen und/oder Entschädigungen dem Grunde nach. Weiterhin sind passive Schallschutzmaßnahmen und/oder Entschädigungen an Objekten zu ermitteln und umzusetzen, die im Zuge der Verkehrsumlegung nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels, des Endausbaus der BAB 661 sowie des Neubaus eines Verlängerungsabschnitts der BAB 66, vom Verkehrslärm im Betriebszustand (Endzustand) betroffen sind.
Vom Baulärm und/oder Verkehrslärm sind Innenwohnbereiche, bebaute Außenwohnbereiche, wie Balkone und Terrassen sowie unbebaute Außenwohnbereiche, wie Spielplätze und Kleingartenanlagen betroffen, für die Ansprüche auf Entschädigungen dem Grunde nach bestehen.
Ergänzung bei der Bekanntmachung bei Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb: Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.4) der Auftragsbekanntmachung näher aufgeführt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-27 Auftragsbekanntmachung
2021-01-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: VG-0459-2020-0047
Kurze Beschreibung:
Hessen Mobil plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den Neubau eines Verlängerungsabschnitts der Bundesautobahn BAB 66 Frankfurt am Main – Hanau im Bereich der östlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie den Endausbau der BAB 661 Ostumgehung Frankfurt a.M. zwischen der AS Friedberger Landstraße und AS Frankfurt Ost. Gemäß Planfeststellungsbeschluss VII-1-61-k-04 # (2.054g) zu diesem Vorhaben vom 18.12.2019 besteht für einen Teil der untersuchten Immissionsorte, die sich im Einwirkungsbereich der Baumaßnahme Rie-derwaldtunnel befinden, Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen und/oder Entschädigungen dem Grunde nach. Weiterhin sind passive Schallschutzmaßnahmen und/oder Entschädigungen an Objekten zu ermitteln und umzusetzen, die im Zuge der Verkehrsumlegung nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels, des Endausbaus der BAB 661 sowie des Neubaus eines Verlängerungsabschnitts der BAB 66, vom Verkehrslärm im Betriebszustand (Endzustand) betroffen sind. Vom Baulärm und/oder Verkehrslärm sind Innenwohnbereiche, bebaute Außenwohnbereiche, wie Balkone und Terrassen sowie unbebaute Außenwohnbereiche, wie Spielplätze und Kleingartenanlagen betroffen, für die Ansprüche auf Entschädigungen dem Grunde nach bestehen. Ergänzung bei der Bekanntmachung bei Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb: Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.4) der Auftragsbekanntmachung näher aufgeführt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Rödelheim
Postanschrift: Westerbachstraße 73-79
Postleitzahl: 60489
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: https://vergabe.hessen.de 🌏
E-Mail: laura.poepperl@mobil.hessen.de 📧
Telefon: +49 6421/403265 📞
Fax: +49 6421/403251 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17371227e68-9c0ae02fdc60219 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.hessen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-27 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 146-359412
ABl. S-Ausgabe: 146
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hessen Mobil plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den Neubau eines Verlängerungsabschnitts der Bundesautobahn BAB 66 Frankfurt am Main – Hanau im Bereich der östlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie den Endausbau der BAB 661 Ostumgehung Frankfurt a.M. zwischen der AS Friedberger Landstraße und AS Frankfurt Ost.
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Gemäß Planfeststellungsbeschluss VII-1-61-k-04 # (2.054g) zu diesem Vorhaben vom 18.12.2019 besteht für einen Teil der untersuchten Immissionsorte, die sich im Einwirkungsbereich der Baumaßnahme Rie-derwaldtunnel befinden, Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen und/oder Entschädigungen dem Grunde nach. Weiterhin sind passive Schallschutzmaßnahmen und/oder Entschädigungen an Objekten zu ermitteln und umzusetzen, die im Zuge der Verkehrsumlegung nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels, des Endausbaus der BAB 661 sowie des Neubaus eines Verlängerungsabschnitts der BAB 66, vom Verkehrslärm im Betriebszustand (Endzustand) betroffen sind.
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Vom Baulärm und/oder Verkehrslärm sind Innenwohnbereiche, bebaute Außenwohnbereiche, wie Balkone und Terrassen sowie unbebaute Außenwohnbereiche, wie Spielplätze und Kleingartenanlagen betroffen, für die Ansprüche auf Entschädigungen dem Grunde nach bestehen.
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Ergänzung bei der Bekanntmachung bei Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb: Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.4) der Auftragsbekanntmachung näher aufgeführt.
Für das unter Pkt. II.1.4 dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
— passive Schallschautzmaßnahmen;
— Entschädigungsermittlung.
Leistungszeitraum, Fristen:
Späteste Zuschlagserteilung: 15.12.2020
Weitere Zwischentermine ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Dauer: 36 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist,
Rechtskräftig verurteilt worden ist. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
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Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen
Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
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Erklärung,
a) ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
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b) ob sie aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, [§ 124 Abs. 3 GWB],
c) ob nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].
d) ob die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage eines entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsnachweises
Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
— 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und
— 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) den Angebotsunterlagen beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird. Im Rahmen einer Bietergemeinschaft ist dies für jedes Unternehmen getrennt zu erbringen. Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV] Alle Angaben und die dazugehörigen Unterlagen sind mit dem Angebotsunterlagen vorzulegen. Bei einem Einsatz von Unterauftragnehmer sind die Erklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
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Eignungsnachweisen entsprechen.
Mindeststandards:
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III.1.2) wird als Mindeststandard gefordert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.
— § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Benennung der für die Projektbearbeitung vorgesehenen verantwortlichen Person/Personen.
Angaben zu folgenden Funktion / Funktionen wird/werden gefordert:
Bezeichnung Akkreditierung, Zertifizierung, Funktion: Projektleiter
— Berufserfahrung größer oder gleich 5 Jahre Bereich Umsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen und/oder energetischen Sanierungen von Bestandsfassaden
Vom Bieter sind vergleichbare Referenzprojekte aus dem Bereich passive Schallschutzmaßnahmen und/oder energetische Sanierungen von Bestandsfassaden mit einem Bauvolumen ≥ 500 000 EUR für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter anzugeben, die die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen.
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Die folgenden Aufgabenstellungen/Leistungen müssen im Rahmen der Referenzprojekte vom Bieter jeweils mindestens 1-mal erbracht worden sein:
— Durchführung des Umsetzungsprozesses für passive Schallschutzmaßnahmen infolge von Verkehrslärm
— Ausführungsplanung für passive Schallschutzmaßnahmen
— § 46 Abs. 3 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Die folgenden Aufgabenstellungen/Leistungen müssen für den Aufgabenbereich passive Schallschutzmaßnahmen und/oder energetische Sanierungen von Bestandsfassaden mit einem Bauvolumen ≥ 1 Mio. EUR im Rahmen der Referenzprojekte vom Bieter gleichzeitig mindestens 2-mal erbracht worden sein:
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— Ermittlung von Entschädigungshöhen infolge von Verkehrslärm und/oder Baulärm
— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eigung (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit den Angebotsunterlagen schriftlich vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV von Unterauftragnehmern erbracht werden, so sind in den Angebotsunterlagen an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben der für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer/ anderen Unternehmern (Eignungsleihe) vorzulegen.
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Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
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Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Hinweis: Eventuell weitere Kriterien gemäß der Eigenerklärung zur Eignung definieren, falls gefordert
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III1.2) wird als Mindeststandard gefordert.
Mindeststandards:
Mindeststandard zu technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Mindeststandard zu § 46 (3) 1 VgV:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
— Nachweis von mindestens jeweils 2 vergleichbaren Referenzprojekten aus dem Aufgabenbereich passive Schallschutzmaßnahmen und/oder energetische Sanierungen von Bestandsfassaden mit einem Bauvolumen ≥ 1 Mio. EUR, die in den letzten 5 Jahren erbracht wurden. Das Referenzprojekt muss bestimmten Mindestanforderungen genügen.
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Die nachfolgend aufgeführten Punkte müssen im Rahmen der Referenzprojekte vom Bieter mindestens erbracht worden sein:
Die folgenden Aufgabenstellungen/Leistungen müssen für den Aufgabenbereich passive Schallschutzmaßnahmen und/oder energetische Sanierungen von Bestandsfassaden mit einem Bauvolumen ≥ 1 Mio. EUR im Rahmen der Referenzprojekte vom Bieter gleichzeitig mindestens 2-mal erbracht worden sein:
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— Durchführung des Umsetzungsprozesses für passive Schallschutzmaßnahmen infolge von Verkehrslärm;
— Ausführungsplanung für passive Schallschutzmaßnahmen;
— Ermittlung von Entschädigungshöhen infolge von Verkehrslärm und/oder Baulärm
Die Referenzprojekte müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß dem Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)'' genügen.
(Eventuell weitere Funktionen sind gesondert aufzuführen.)
— § 46 (3) 2 VgV: Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Benennung der für die Projektbearbeitung vorgesehenen verantwortlichen Person/Personen, insbesondere mit der Angabe über vergleichbare Leistungen, die von dieser Person/diesen Personen bearbeitet wurden.
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Angaben zu folgenden Funktion/Funktionen wird/werden gefordert:
Bezeichnung Akkreditierung, Zertifizierung, Funktion: Projektleiter
— Berufserfahrung größer oder gleich 5 Jahre Bereich Umsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen und/oder energetischen Sanierungen von Bestandsfassaden
Vom Bieter sind vergleichbare Referenzprojekte aus dem Bereich passive Schallschutzmaßnahmen und/oder energetische Sanierungen von Bestandsfassaden mit einem Bauvolumen ≥ 500 000 EUR für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter anzugeben, die die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen.
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Die folgenden Aufgabenstellungen/Leistungen müssen im Rahmen der Referenzprojekte vom Bieter jeweils mindestens 1-mal erbracht worden sein:
— Durchführung des Umsetzungsprozesses für passive Schallschutzmaßnahmen infolge von Verkehrslärm
— Ausführungsplanung für passive Schallschutzmaßnahmen
Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten Mindeststandards zu § 46 (3) 2 VgV und zu § 46 (3) 1 VgV gleichzeitig erfüllt sind.
Hinweis: Eventuell weitere Kriterien gemäß der Eigenerklärung zur Eignung definieren, falls gefordert (Beispiel: erforderliche Gerätschaften).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dezernat BA2, Frau Laura Pöpperl
Adresse des Käuferprofils: https://vergabe.hessen.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17371227e68-9c0ae02fdc60219 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit den Angebotsunterlagen immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
Postanschrift: Wilhelmstraße 10
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Telefon: +49 611366-0 📞
E-Mail: post@mobil.hessen.de 📧
Fax: +49 611366-3435 📠
Quelle: OJS 2020/S 146-359412 (2020-07-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hessen Mobil plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland den Neubau eines Verlängerungsabschnitts der Bundesautobahn BAB 66 Frankfurt am Main – Hanau im Bereich der östlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie den Endausbau der BAB 661 Ostumgehung Frankfurt a.M. zwischen der AS Friedberger Landstraße und AS Frankfurt Ost. Gemäß Planfeststellungsbeschluss VII-1-61-k-04 # (2 054g) zu diesem Vorhaben vom 18.12.2019 besteht für einen Teil der untersuchten Immissionsorte, die sich im Einwirkungsbereich der Baumaßnahme Riederwaldtunnel befinden, Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen und/oder Entschädigungen dem Grunde nach. Weiterhin sind passive Schallschutzmaßnahmen und/oder Entschädigungen an Objekten zu ermitteln und umzusetzen, die im Zuge der Verkehrsumlegung nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels, des Endausbaus der BAB 661 sowie des Neubaus eines Verlängerungsabschnitts der BAB 66, vom Verkehrslärm im Betriebszustand (Endzustand) betroffen sind. Vom Baulärm und/oder Verkehrslärm sind Innenwohnbereiche, bebaute Außenwohnbereiche, wie Balkone und Terrassen sowie unbebaute Außenwohnbereiche, wie Spielplätze und Kleingartenanlagen betroffen, für die Ansprüche auf Entschädigungen dem Grunde nach bestehen. Ergänzung bei der Bekanntmachung bei Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb: Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.4) der Auftragsbekanntmachung näher aufgeführt.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 015-033612
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 146-359412
ABl. S-Ausgabe: 15

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gemäß Planfeststellungsbeschluss VII-1-61-k-04 # (2 054g) zu diesem Vorhaben vom 18.12.2019 besteht für einen Teil der untersuchten Immissionsorte, die sich im Einwirkungsbereich der Baumaßnahme Riederwaldtunnel befinden, Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen und/oder Entschädigungen dem Grunde nach. Weiterhin sind passive Schallschutzmaßnahmen und/oder Entschädigungen an Objekten zu ermitteln und umzusetzen, die im Zuge der Verkehrsumlegung nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels, des Endausbaus der BAB 661 sowie des Neubaus eines Verlängerungsabschnitts der BAB 66, vom Verkehrslärm im Betriebszustand (Endzustand) betroffen sind.
Mehr anzeigen
Für das unter Pkt. II.1.4 dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen: – passive Schallschautzmaßnahmen – Entschädigungsermittlung Leistungszeitraum, Fristen: Späteste Zuschlagserteilung: 15.12.2020 Weitere Zwischentermine ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-21 📅
Name: Obermeyer Planen + Beraten GmbH
Postanschrift: Hansastr. 40
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 895799208 📞
E-Mail: ausschreibung@opb.de 📧
Land: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2021/S 015-033612 (2021-01-19)