Zu den geforderten Leistungen ist ein Hauptangebot abzugeben. Änderungen und Ergänzungen der Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Nebenangebote sind nicht zugelassen. Mit dem Angebotsdeckblatt FB 633 ist ein detailliertes Angebot (siehe Preisblatt) abzugeben.
Das Angebot muss sämtliche Preise und eine ausführliche Beschreibung zum Angebotsumfang enthalten. Dadurch muss belegt werden, dass die Vorgaben der Leistungsbeschreibung vollumfänglich eingehalten werden. Das Angebot muss alle (sonstigen) geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sowie rechtsverbindlich unterschrieben sein. Unvollständige Angebote werden ausgeschlossen.
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder sind diese zur Vertragsausführung unwirtschaftlich, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder sind die Leistungen objektivso nicht ausführbar, so hat der Bieter die ausschreibende Stelle unverzüglich schriftlich auf dieses und die erkennbaren Folgen hinzuweisen.
Der Einwand, dass sich der Bieter über den Umfang der Leistung oder die Art und Weise der Ausführung nicht genügend informieren konnte, ist ausgeschlossen.
Diese Ausschreibung wird einfach und kostengünstig über das elektronische Vergabeinformations-System subreport ELViS abgewickelt.
Das Angebot und alle weiteren Unterlagen sind in elektronischer Form auf diesem Portal abzugeben.
Der Auftraggeber fordert die Abgabe elektronischer Angebote.
Bitte registrieren Sie sich dafür kostenlos unter
https://www.subreport.de Erste Informationen erhalten Sie unter:
Subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln Tel.: +49 (0)2 21/9 85 78-23, Fax: +49(0)2 21/9 85 78-66, E-Mail:
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www.subreport.de Unzulässig sind den Wettbewerb beschränkende Absprachen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, insbesondere Verabredungen oder Empfehlungen über die Abgabe bzw. Nichtabgabe von Angeboten und über die zu fordernden Preise.
Das Angebot kann nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist geändert, berichtigt oder zurückgezogen werden.
Vom Ablauf der Angebotsfrist an bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
Das Angebot sowie alle Anlagen und die geforderten Nachweise müssen in sämtlichen Teilen in deutscher oder englischer Sprache vorliegen. Andere fremdsprachige Unterlagen werden nicht gewertet; es sei denn, es liegt eine beglaubigte Übersetzung bei.
Sämtliche Preisangaben sind in EURO zu machen.
Für Informationen zum allgemeinen Rechtsrahmen können Bewerber sich an nachfolgend aufgeführte Stellen wenden:
— Steuerrecht:
www.bundesfinanzministerium.de, Rubrik Steuern,
Bundesfinanzministerium, 11016 Berlin,
Tel.-Nr.: 01888/682-0, Fax: 01888/682-4248,
— Umweltrecht:
www.bundesumweltministerium.de, Rubrik Gesetze/Verordnungen, Bundesumweltministerium, Postfach120629,
53048 Bonn, Tel.-Nr.: 01888/305-0, Fax: 01888/305-3225,
— Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen:
www.bmas.bund.de, Rubrik Arbeitsschutz; Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 53107 Bonn,
Tel.-Nr.: 01888/527-0, Fax: 01888/527-4900 Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen können sich die Bewerber oder Bieter an nachfolgend aufgeführte Stelle wenden:
www.bundeskartellamt.de, Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn Telefon: +49 2289499-0, Fax: + 49 228 9499-163 Sie unterliegen mit der Abgabe Ihres Angebotes den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (GWB § 134).