Das Vergabeverfahren wird mehrstufig durchgeführt:
1. Stufe: Teilnahmewettbewerb zur Feststellung der Eignung der Bewerber/Bieter;,
2. Stufe:
1. Angebotsabgabe, Prüfung und Wertung, dann Verhandlungsphase,
2. Angebotsabgabe, Prüfung und Wertung, Zuschlagserteilung .
Hinweis gemäß VgV § 17 — Verhandlungen: Nach Prüfung der Mindestanforderungen behält sich die Vergabestelle folgendes Vorgehen vor A) gemäßAbsatz 10 – Aufforderung zur Verhandlung (ggf. schriftlich oder in Berlin) oder B) gemäß Absatz 11 -Zuschlagserteilung ohne Verhandlungen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichenAngebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Diese Ausschreibung wird einfach und kostengünstig über das elektronische Vergabeinformations-Systemsubreport ELViS abgewickelt.
Bitte registrieren Sie sich für die Teilnahme an der elektronischen Ausschreibung kostenlos unter
http://www.subreport.de/ und laden sich die Unterlagen für den Teilnahmeantrag und ggf. die Angebotsabgabe herunter.
Ihre Registrierung gewährleistet, dass Sie alle für die Ausschreibung relevanten Informationen, wie Antworten auf Bieterfragen und Änderungen bei den Fristen oder Vergabeunterlagen automatisch an Ihre dorteingetragene E-Mail-Adresse erhalten.
Sofern Sie bereit sind, an der Ausschreibung teilzunehmen, erbitten wir dazu Ihre Bewerbung (Teilnahmeantrag) in elektronischer Form.
Laden Sie diese bei www. subreport.de bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe (Eingangsdatum) hoch.
Fragen zum Verfahren oder zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform unter Menüpunkt „Nachrichten Bieterkommunikation” an die Vergabestelle zu richten.
Unzulässig sind den Wettbewerb beschränkende Absprachen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, insbesondere Verabredungen oder Empfehlungen über die Abgabe bzw. Nichtabgabe von Angeboten und über die zu fordernden Preise.
Das Angebot kann nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist geändert, berichtigt oder zurückgezogen werden.
Vom Ablauf der Angebotsfrist an bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
Das Angebot sowie alle Anlagen und die geforderten Erklärungen/Nachweise müssen in sämtlichen Teilen in deutscher und/oder englischer Sprache vorliegen.
Fremdsprachige Unterlagen werden nicht gewertet; es sei denn, es liegt eine beglaubigte Übersetzung bei.
Sämtliche Preisangaben sind in Euro netto, d. h. ohne USt, zu machen.
Zu den geforderten Leistungen ist ein Hauptangebot abzugeben. Änderungen und Ergänzungen der Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Mit dem Angebotsdeckblatt und dem Preisblatt der Technischen Spezifikation ist ein detailliertes verbindliches Angebot abzugeben.
Das Angebot muss sämtliche Preise und eine ausführliche Beschreibung zum Angebotsumfang enthalten. Dadurch muss belegt werden, dass die Vorgaben der Leistungsbeschreibung vollständig eingehalten werden.
Das Angebot muss alle (sonstigen) geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sowie rechtsverbindlich unterschrieben sein. Unvollständige Angebote werden ausgeschlossen. Es werden keine Unterlagen nachgefordert.
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder sind diese zur Vertragsausführung unwirtschaftlich, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder sind die Leistungen objektiv so nicht ausführbar, so hat der Bieter die ausschreibende Stelle unverzüglich schriftlich auf dieses und die erkennbaren Folgen hinzuweisen.
Der Einwand, dass sich der Bieter über den Umfang der Leistung oder die Art und Weise der Ausführung nicht genügend informieren konnte, ist ausgeschlossen.