Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt die Abbruchdurchführung der Realschule Wermelskirchen in der Nachfolge einer Schadstoffsanierung um Platz für den Neubau einer Sekundarschule zu schaffen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abbruch der Realschule Wermelskirchen
Produkte/Dienstleistungen: Baureifmachung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt die Abbruchdurchführung der Realschule Wermelskirchen in der Nachfolge einer Schadstoffsanierung um Platz für den...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt die Abbruchdurchführung der Realschule Wermelskirchen in der Nachfolge einer Schadstoffsanierung um Platz für den Neubau einer Sekundarschule zu schaffen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten📦
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rot-Kreuz-Straße 8 in 42929 Wermelskirchen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt den Abbruch von 4 Gebäuden und Außenanlagen auf dem Gelände der ehemaligen Realschule am Standort Rot-Kreuz-Straße 8...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt den Abbruch von 4 Gebäuden und Außenanlagen auf dem Gelände der ehemaligen Realschule am Standort Rot-Kreuz-Straße 8 in 42929 Wermelskirchen einschließlich der Rodung des Geländes, der Entsorgung der Abbruchmaterialien sowie dem Brechen vor Ort von wiedereinbaufähigem Material.
Die baulichen Anlagen, die Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind, gliedern sich wie folgt auf:
1. Altbau Bj Anfang 1970er (Gebäude 1),
2. Erweiterungsbau Bj. 2002 (Gebäude 2),
3. Aula Bj Anfang 1970er (Gebäude 3),
4. Pavillon Bj Ende 1970er (Gebäude 4),
5. Außenanlagen.
Die o. g. Gebäude, sowie die Außenlagen sind gem. den Leistungspositionen unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und Regelungen fachgerecht zurückzubauen und zu entsorgen. Anschließend ist das Gelände einzuebnen. Der Baubeschreibung (Anlage 2 unter „4_Sonstiges“) sind weitere Informationen zum Standort, zur Bauweise und dem Ablauf des Rückbaues zu entnehmen.
Im Vorwege der hier ausgeschriebenen Abbrucharbeiten wurden bereits umfangreiche Schadstoffsanierungen in den Gebäuden durchgeführt. Im Rahmen der Schadstoffsanierungen wurde bereits umfangreich Bauteile ausgebaut. Die ausgebauten Bauteile sind in den Vorbemerkungen des Titel Entkernung benannt und für die Kalkulation zu beachten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen/dem Leistungsverzeichnis.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2021-09-27 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“An der nordöstlichen Grundstückgrenze, ab Juni 21 auch an der östlichen Grundstücksgrenze wird parallel ein Mischwasserkanal hergestellt.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Die Angabe der PQ-Nummer der Präqualifizierungsdatenbank ist in dem Formular ‚VOB_Bietererklärung_zur_Eignung" (siehe Vergabeunterlagen unter „2_Auszufüllende Dokumente") einzutragen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular „VOB_Bietererklärung_zur_Eignung" (siehe Vergabeunterlagen unter „2_Auszufüllende Dokumente") vorzulegen.
Diese Eigenerklärung beinhaltet folgende Angaben/Erklärungen:
— Eintragung in das Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der IHK,
— Angaben zu Personenvereinigungen bzw. Einzelunternehmen,
— Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
Entsprechende Bestätigungen/Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die Bietererklärung zur Zuverlässigkeit und Eignung nach VOB/A der Stadt Wermelskirchen mit dem Angebot abzugeben....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die Bietererklärung zur Zuverlässigkeit und Eignung nach VOB/A der Stadt Wermelskirchen mit dem Angebot abzugeben. Diese beinhaltet die folgende Angaben/Erklärungen:
— Umsätze der letzten 3 Jahre,
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angaben zu schweren Verfehlungen (inkl. Erklärung lt. Anlage 2 zu Nr. 3.2 des Erlasses KorruptionsbGNRW),
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gewerberechtlichen Voraussetzungen,
— Angaben zur Haftpflichtversicherung inkl. Deckungssummen,
Entsprechende Bestätigungen/Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
“Angaben zur Haftpflichtversicherung: Deckungssumme für Personenschäden und Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden je mind. 3 Mio EUR (2-fach optimiert).” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die Bietererklärung zur Zuverlässigkeit und Eignung nach VOB/A der Stadt Wermelskirchen mit dem Angebot abzugeben....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die Bietererklärung zur Zuverlässigkeit und Eignung nach VOB/A der Stadt Wermelskirchen mit dem Angebot abzugeben. Diese beinhaltet die folgende Angaben/Erklärungen:
— Angabe von 3 positiven Referenzen der letzten 5 Jahre aus vergleichbaren Projekten mit Angabe von Projekt inkl. Kontaktdaten der Ansprechpartner,
— Angaben zu Arbeitskräften/Mitarbeiterzahl,
— Zusätzliche auf den konkreten Auftrag bezogene Angaben über die technische Ausrüstung (v. a. Art und Anzahl besonderer Fahrzeuge/Geräte/Maschinen), die dem Angebot gesondert beizufügen sind,
Entsprechende Bestätigungen/Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die den Vergabeunterlagen beigefügten Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen (Einheitliche Fassung) und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die den Vergabeunterlagen beigefügten Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen (Einheitliche Fassung) und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen finden Anwendung.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Bieter von anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen nach EU-Vorschriften vergleichbare Unterlagen äquivalente Nachweise von vergleichbaren Institutionen (s. auch EG Liefer- und Dienstleistungsrichtlinie) mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einreichen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU Mitgliedsstaaten werden anerkannt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-08
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-08
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Stadt Wermelskirchen, Haupt- und Personalamt/Zentrale Vergabestelle, Telegrafenstraße 29/33, 42929 Wermelskirchen”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform ‚Subreport ELViS‘ über den Link...”
Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform ‚Subreport ELViS‘ über den Link „https://www.subreport.de/E49553164“ möglich! Wichtiger Hinweis:
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien – also anonymen – Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine „Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen.
Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 4.1.2021 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden.
Sowohl eventuelle Nachunternehmern und deren Teilleistungen als auch Mitglieder von Bietergemeinschaften sind mit Angebotsabgabe verbindlich zu nennen und müssen die geforderte Eignung mit der ‚VOB_Bietererklärung_zur_Eignung‘ der Stadt Wermelskirchen nachweisen. Sind diese präqualifiziert, reicht in der Bietererklärung zur Eignung die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Sämtliche Nachweise/Erklärungen sind vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen.
Zahlungen erfolgen nach der VOB/B in Verbindung mit den Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Stadt Wermelskirchen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Köln)
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221 / 147-3045📞
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221 / 147-2889 📠
URL: http://bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen.
Es wird darauf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Rheinisch-Bergischer Kreis, Der Landrat
Postanschrift: Postfach 200450
Postort: Bergisch Gladbach
Postleitzahl: 51462
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2202 / 13-0📞
Quelle: OJS 2020/S 242-595420 (2020-12-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Wermelskirchen — Zentrale Vergabestelle
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 200 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt den Abbruch von vier Gebäuden und Außenanlagen auf dem Gelände der ehemaligen Realschule am Standort Rot-Kreuz-Straße...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt den Abbruch von vier Gebäuden und Außenanlagen auf dem Gelände der ehemaligen Realschule am Standort Rot-Kreuz-Straße 8 in 42929 Wermelskirchen einschließlich der Rodung des Geländes, der Entsorgung der Abbruchmaterialien sowie dem Brechen vor Ort von wiedereinbaufähigem Material.
Die baulichen Anlagen, die Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind, gliedern sich wie folgt auf:
1. Altbau Bj Anfang 1970er (Gebäude 1)
2. Erweiterungsbau Bj. 2002 (Gebäude 2)
3. Aula Bj Anfang 1970er (Gebäude 3)
4. Pavillon Bj Ende 1970er (Gebäude 4)
5. Außenanlagen
Die o. g. Gebäude, sowie die Außenlagen sind gem. den Leistungspositionen unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften und Regelungen fachgerecht zurückzubauen und zu entsorgen. Anschließend ist das Gelände einzuebnen. Der Baubeschreibung (Anlage 2 unter „4_Sonstiges“) sind weitere Informationen zum Standort, zur Bauweise und dem Ablauf des Rückbaues zu entnehmen.
Im Vorwege der hier ausgeschriebenen Abbrucharbeiten wurden bereits umfangreiche Schadstoffsanierungen in den Gebäuden durchgeführt. Im Rahmen der Schadstoffsanierungen wurde bereits umfangreich Bauteile ausgebaut. Die ausgebauten Bauteile sind in den Vorbemerkungen des Titel Entkernung benannt und für die Kalkulation zu beachten.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen / dem Leistungsverzeichnis.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 242-595420
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Abbruch Realschule Wermelskirchen — Abbrucharbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 14
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 13
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 14
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Linkamp GmbH
Postanschrift: Völlinghauser Str. 39-41
Postort: Anröchte
Postleitzahl: 59609
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Soest🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 200 000 💰
“Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform ‚Subreport ELViS‘ über den Link...”
Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform ‚Subreport ELViS‘ über den Link „https://www.subreport.de/E49553164“ möglich! Wichtiger Hinweis:
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien — also anonymen — Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine „Holschuld“ besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen.
Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 4.1.2021 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden.
Sowohl eventuelle Nachunternehmern und deren Teilleistungen als auch Mitglieder von Bietergemeinschaften sind mit Angebotsabgabe verbindlich zu nennen und müssen die geforderte Eignung mit der „VOB_Bietererklärung_zur_Eignung“ der Stadt Wermelskirchen nachweisen. Sind diese präqualifiziert, reicht in der Bietererklärung zur Eignung die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Sämtliche Nachweise / Erklärungen sind vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen.
Zahlungen erfolgen nach der VOB/B in Verbindung mit den Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Stadt Wermelskirchen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen.
Es wird darauf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1.) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 041-101785 (2021-02-24)