Abbruch nicht tragende Bauteile

Staatliches Bauamt Ingolstadt

Im Rahmen einer großen Baumaßnahme wird die Besucherinfrastruktur im 1. Bauabschnitt verbessert.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-03-03 Auftragsbekanntmachung
2020-05-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-03-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Referenznummer: 19E0644
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen einer großen Baumaßnahme wird die Besucherinfrastruktur im 1. Bauabschnitt verbessert.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Eichstätt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Staatliches Bauamt Ingolstadt
Postanschrift: Elbrachtstraße 20
Postleitzahl: 85049
Postort: Ingolstadt
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
E-Mail: ava-online@stbain.bayern.de 📧
Telefon: +49 8419346-300 📞
Fax: +49 8419346-444 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/186091 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabe.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-03 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-04 📅
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2020-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 045-105743
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 154-378806
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Abbruch nicht tragender Bauteile
Losnummer: 19E0644
Kurze Beschreibung:
Im Vorfeld werden nicht tragende Bauteile abgebrochen, um dadurch weitere Erkenntnisse über das Bauwerk zu erlangen.
Bezeichnung des Loses: 20E0093
Losnummer: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Willibaldsburg in Eichstätt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mindeststandards: Technische und berufliche Fähigkeiten: Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren: Vorinformation
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:45
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:45
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift siehe Nr. I.1
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/186091 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Keine

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatliches Bauamt Ingolstadt
Postanschrift: Elbrachtstraße 20
Postort: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Telefon: +49 8419346-300 📞
Fax: +49 8419346-444 📠
Quelle: OJS 2020/S 045-105743 (2020-03-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Staatliches Bauamt Ingolstadt Abbruch nicht tragende Bauteile Eichstätt.
Gesamtwert des Auftrags: 30104.27 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 103-247582
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 045-105743
ABl. S-Ausgabe: 103

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Staatliches Bauamt Ingolstadt
Abbruch nicht tragende Bauteile
Eichstätt.
Bezeichnung des Loses: 19E0644
Losnummer: 1

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-26 📅
Name: Schadstoffsanierung Mario Freund
Postanschrift: Schillerstr. 33
Postort: Gera
Postleitzahl: 07546
Land: Deutschland 🇩🇪
Gera, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 30104.27 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 11

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung gemachten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 103-247582 (2020-05-26)