Das Studentenwerk München plant die Baufeldfreimachung des Grundstücks in der Schwere-Reiter-Str. 35 in 80797 München. Für den Neubau einer studentischen Wohnanlage werden die auf dem Grundstück befindlichen baulichen Anlagen vollständig kontrolliert rückgebaut. Die oberirdischen Gebäude sowie die Keller dienten im Rahmen der militärischen Vornutzung als Radio und Fernmeldeanlage. Zudem ist ein Schutzbunker vorhanden, der ebenfalls vollständig rückgebaut wird. Im Rahmen der Rückbauarbeiten sind umfangreiche Schadstoffsanierungsarbeiten innerhalb der Gebäude und Dekontaminationen des aufgefüllten Bodens vorzunehmen. — Rückbau oberirdische Bausubstanz ca. 2 200 m3 UR; — Rückbau Keller ca. 4 700 m UR; — Rückbau Bunker ca. 1 500 m UR; — Oberboden lösen und entsorgen ca. 2 800 t; — Auffüllkies lösen ca. 6 400 m; — Entsorgung Auffüllungen ca. 10 000 t; — Profilgerechter Kieseinbau ca. 10 000 m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abbrucharbeiten
Referenznummer: Verg_EU-022_20
Kurze Beschreibung:
Das Studentenwerk München plant die Baufeldfreimachung des Grundstücks in der Schwere-Reiter-Str. 35 in 80797 München. Für den Neubau einer studentischen Wohnanlage werden die auf dem Grundstück befindlichen baulichen Anlagen vollständig kontrolliert rückgebaut. Die oberirdischen Gebäude sowie die Keller dienten im Rahmen der militärischen Vornutzung als Radio und Fernmeldeanlage. Zudem ist ein Schutzbunker vorhanden, der ebenfalls vollständig rückgebaut wird. Im Rahmen der Rückbauarbeiten sind umfangreiche Schadstoffsanierungsarbeiten innerhalb der Gebäude und Dekontaminationen des aufgefüllten Bodens vorzunehmen.
— Rückbau oberirdische Bausubstanz ca. 2 200 m3 UR;
— Rückbau Keller ca. 4 700 m
— Rückbau Bunker ca. 1 500 m
— Oberboden lösen und entsorgen ca. 2 800 t;
— Auffüllkies lösen ca. 6 400 m
— Entsorgung Auffüllungen ca. 10 000 t;
— Profilgerechter Kieseinbau ca. 10 000 m
Das Studentenwerk München plant die Baufeldfreimachung des Grundstücks in der Schwere-Reiter-Str. 35 in 80797 München. Für den Neubau einer studentischen Wohnanlage werden die auf dem Grundstück befindlichen baulichen Anlagen vollständig kontrolliert rückgebaut. Die oberirdischen Gebäude sowie die Keller dienten im Rahmen der militärischen Vornutzung als Radio und Fernmeldeanlage. Zudem ist ein Schutzbunker vorhanden, der ebenfalls vollständig rückgebaut wird. Im Rahmen der Rückbauarbeiten sind umfangreiche Schadstoffsanierungsarbeiten innerhalb der Gebäude und Dekontaminationen des aufgefüllten Bodens vorzunehmen.
— Rückbau oberirdische Bausubstanz ca. 2 200 m3 UR;
— Rückbau Keller ca. 4 700 m
— Rückbau Bunker ca. 1 500 m
— Oberboden lösen und entsorgen ca. 2 800 t;
— Auffüllkies lösen ca. 6 400 m
— Entsorgung Auffüllungen ca. 10 000 t;
— Profilgerechter Kieseinbau ca. 10 000 m
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abbrucharbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-03-18 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-23 📅
Datum des Beginns: 2020-05-25 📅
Datum des Endes: 2020-09-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 058-137791
ABl. S-Ausgabe: 58
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Studentenwerk München plant die Baufeldfreimachung des Grundstücks in der Schwere-Reiter-Str. 35 in 80797 München. Für den Neubau einer studentischen Wohnanlage werden die auf dem Grundstück befindlichen baulichen Anlagen vollständig kontrolliert rückgebaut. Die oberirdischen Gebäude sowie die Keller dienten im Rahmen der militärischen Vornutzung als Radio und Fernmeldeanlage. Zudem ist ein Schutzbunker vorhanden, der ebenfalls vollständig rückgebaut wird. Im Rahmen der Rückbauarbeiten sind umfangreiche Schadstoffsanierungsarbeiten innerhalb der Gebäude und Dekontaminationen des aufgefüllten Bodens vorzunehmen.
Das Studentenwerk München plant die Baufeldfreimachung des Grundstücks in der Schwere-Reiter-Str. 35 in 80797 München. Für den Neubau einer studentischen Wohnanlage werden die auf dem Grundstück befindlichen baulichen Anlagen vollständig kontrolliert rückgebaut. Die oberirdischen Gebäude sowie die Keller dienten im Rahmen der militärischen Vornutzung als Radio und Fernmeldeanlage. Zudem ist ein Schutzbunker vorhanden, der ebenfalls vollständig rückgebaut wird. Im Rahmen der Rückbauarbeiten sind umfangreiche Schadstoffsanierungsarbeiten innerhalb der Gebäude und Dekontaminationen des aufgefüllten Bodens vorzunehmen.
— Rückbau oberirdische Bausubstanz ca. 2 200 m3 UR;
— Rückbau Keller ca. 4 700 m
— Rückbau Bunker ca. 1 500 m
— Oberboden lösen und entsorgen ca. 2 800 t;
— Auffüllkies lösen ca. 6 400 m
— Entsorgung Auffüllungen ca. 10 000 t;
— Profilgerechter Kieseinbau ca. 10 000 m
Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Kurze Beschreibung: — Rückbau oberirdische Bausubstanz ca. 2 200 m
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=191193
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=191193
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei Gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung – EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung-EU). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung-EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Angaben zu Arbeitskräften: Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung-EU). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 124 EU (Eigenerklärung zur Eignung-EU) auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Die Eignung für die zu vergebende Leistung kann auch durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
— Referenzen mittels des mit den Vergabeunterlagen (zusammen mit dem Formblatts 124 EU) abrufbaren Formblatt 444 (Referenzbescheinigung). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 444 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
— Referenzen mittels des mit den Vergabeunterlagen (zusammen mit dem Formblatts 124 EU) abrufbaren Formblatt 444 (Referenzbescheinigung). Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die Erklärung unter mittels des mit den Vergabeunterlagen abrufbaren Formblatts 444 auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Der verkürzte Terminplan für die Vorarbeiten ist zur Einhaltung der Gesamtfertigstellungstermine zwingend
erforderlich. Aufgrund verspäteter letzter Abstimmungen mit der Lokalbaukommision und um daher Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden, ist für dieses Verfahren eine Verkürzung der Angebotsfrist erforderlich. Zudem ist die Fertigstellung der Erdarbeiten in der frostfreien Periode notwendig.
Der verkürzte Terminplan für die Vorarbeiten ist zur Einhaltung der Gesamtfertigstellungstermine zwingend
erforderlich. Aufgrund verspäteter letzter Abstimmungen mit der Lokalbaukommision und um daher Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden, ist für dieses Verfahren eine Verkürzung der Angebotsfrist erforderlich. Zudem ist die Fertigstellung der Erdarbeiten in der frostfreien Periode notwendig.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-04-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: www.regierung-oberbayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2020/S 058-137791 (2020-03-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Studentenwerk München plant die Baufeldfreimachung des Grundstücks in der Schwere-Reiter-Str. 35 in 80797 München. Für den Neubau einer studentischen Wohnanlage werden die auf dem Grundstück befindlichen baulichen Anlagen vollständig kontrolliert rückgebaut. Die oberirdischen Gebäude sowie die Keller dienten im Rahmen der militärischen Vornutzung als Radio und Fernmeldeanlage. Zudem ist ein Schutzbunker vorhanden, der ebenfalls vollständig rückgebaut wird. Im Rahmen der Rückbauarbeiten sind umfangreiche Schadstoffsanierungsarbeiten innerhalb der Gebäude und Dekontaminationen des aufgefüllten Bodens vorzunehmen.
— Rückbau oberirdische Bausubstanz ca. 2 200 m
— Rückbau Keller ca. 4 700 m
— Rückbau Bunker ca. 1 500 m
— Oberboden lösen und entsorgen ca. 2 800 t;
— Auffüllkies lösen ca. 6 400 m
— Entsorgung Auffüllungen ca. 10 000 t;
— Profilgerechter Kieseinbau ca. 10 000 m
Das Studentenwerk München plant die Baufeldfreimachung des Grundstücks in der Schwere-Reiter-Str. 35 in 80797 München. Für den Neubau einer studentischen Wohnanlage werden die auf dem Grundstück befindlichen baulichen Anlagen vollständig kontrolliert rückgebaut. Die oberirdischen Gebäude sowie die Keller dienten im Rahmen der militärischen Vornutzung als Radio und Fernmeldeanlage. Zudem ist ein Schutzbunker vorhanden, der ebenfalls vollständig rückgebaut wird. Im Rahmen der Rückbauarbeiten sind umfangreiche Schadstoffsanierungsarbeiten innerhalb der Gebäude und Dekontaminationen des aufgefüllten Bodens vorzunehmen.
— Rückbau oberirdische Bausubstanz ca. 2 200 m
— Rückbau Keller ca. 4 700 m
— Rückbau Bunker ca. 1 500 m
— Oberboden lösen und entsorgen ca. 2 800 t;
— Auffüllkies lösen ca. 6 400 m
— Entsorgung Auffüllungen ca. 10 000 t;
— Profilgerechter Kieseinbau ca. 10 000 m
Gesamtwert des Auftrags: 878548.65 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studentenwerk München – Anstalt des öffentlichen Rechts
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-05 📅
Name: Konrad Kreppold GmbH
Postort: Odelzhausen-Höfa
Land: Deutschland 🇩🇪 Dachau
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 878548.65 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 18
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.