Abbruchplanung für SAM III — Neubau Wohnanlage für Studierende Agnes-, Adelheidstraße, 3. Bauabschnitt (BA), 80798 München

Studentenwerk München

Beschaffung von Planungsleistungen (Abbruchplanung) für SAM III — Neubau Wohnanlage für Studierende Agnes-, Adelheidstraße, 3. Bauabschnitt (BA), 80798 München.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-11-02 Auftragsbekanntmachung
2021-05-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-11-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: Verg_EU-088_20
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von Planungsleistungen (Abbruchplanung) für SAM III — Neubau Wohnanlage für Studierende Agnes-, Adelheidstraße, 3. Bauabschnitt (BA), 80798 München.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studentenwerk München
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Postleitzahl: 80802
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://www.studentenwerk-muenchen.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@stwm.de 📧
Telefon: +49 89-38196-1738 📞
Fax: +49 89-38196-1714 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDUJZ/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDUJZ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-02 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-06 📅
Datum des Beginns: 2020-12-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 217-531582
ABl. S-Ausgabe: 217
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PDUJZ

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungsleistungen (Abbruchplanung) für SAM III — Neubau Wohnanlage für Studierende Agnes-, Adelheidstraße, 3. Bauabschnitt (BA), 80798 München.
Planungsleistungen (Abbruchplanung) umfassen nachfolgende Leistungen:
— Schadstoffuntersuchung,
— Planungs- und Ingenieurleistungen Baufeldfreimachung/Abbruch/Sicherung angrenzender Bestand (Planung),
— Altlastenerkundung Baugrund,
— Erstellen der Kostenberechnung,
— Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen,
— Objektüberwachung.
Im Übrigen wird Auf die Anlage A11 „Leistungsverzeichnis Abbruch verwiesen".
Bauherr ist das Studentenwerk München.
Dem Auftraggeber ist es besonders wichtig, dass während der Ausführung der Baumaßnahme die Lärmbelästigung möglichst gering gehalten wird.
Die Objektplanung wird aktuell gesondert ausgeschrieben. Hier wird eine enge Abstimmung zwischen dem Objektplaner und dem Abbruchplaner erwartetet, damit zum Ende der Abbruchmaßnamen sinnvoll und ohne Zeitverlust mit den anstehenden Baumaßnahmen begonnen werden kann.
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Der Auftragnehmer hat über eine vom Auftraggeber (oder von ihm beauftragten Dritten) zur Verfügung gestellte elektronische Projektplattform (Share Point) den aktuellen Stand der Dokumente in einer angemessenen Struktur gegenüber dem Auftraggeber sowie weiteren Planungsbeteiligten und ausführenden Bauunternehmen während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen.
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Die Maßnahme sieht Folgendes vor:
1. Abbruch der bestehenden Gebäude — Baufeldfreimachung vom 1. September 2021 bis 1. März 2022. Alle Mieter /Nutzer werden zum 30.8.2021 die Bestandsgebäude verlassen haben.
2. Neubau des Studentenwohnheims — 3. Bauabschnitt ab 15.6.2022.
Allgemeine Daten zum Objekt/Grundstück:
— Flurnummer: 4876/18,
— Gemarkung: München, Sektion 3,
— Grundstücksfläche (gesamt): 6 035 m
Flächen:
Gebäude Agnesstraße 33
— Bruttorauminhalt (nach DIN 277): 5 811 m
— Nutzfläche: 495 m
— Wohnfläche: 1 342 m
Gebäude Agnesstraße 35
— Umbauter Raum: 4 960 m
— Wohnfläche 1 342 m
Die Flächen sind aus den Bestandsplänen ersichtlich. Die Höhen sind aus den Plänen zu entnehmen.
Materialien:
— Böden: Feinsteinzeug, Lino, Fliesen, etc.,
— Wände: geputzte Wände, Fliesen, etc.,
— Ausstattung: Einbaumöbel + Waschbecken in den Zimmern, Sanitärausstattung in den WCs und Bädern, WG-Küchen, Restmüll von ehemaligen Bewohnern, etc.
Beschreibung der Maßnahme:
Das Studentenwerk München beabsichtigt zeitnah mit der Planung des 3. Bauabschnitts der Studierendenwohnanlage Agnes-/Adelheidstraße in München-Schwabing zu beginnen.
Der 1. und 2. Bauabschnitt sind realisiert. Im 3. Bauabschnitt wird auf der Fläche der bestehenden Gebäude Agnesstraße 33 und 35 ein Neubau geplant. Zu diesem Zweck müssen die bestehenden Gebäude abgebrochen werden. Diese sind in den beiliegenden Plänen gekennzeichnet. Im Abbruch- umfang enthalten ist zudem die Entsorgung der verbleibenden Ausstattung. Die Ende der 50er Jahre des 20. Jahrhundert errichteten Gebäude Agnesstraße 33 und 35 haben 7 Vollgeschosse mit Flachdach.
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Im Haus 33 sind neben den Wohnungen eine Kinderkrippe sowie eine Trafostation der Stadtwerke München untergebracht. Diese wird in einer Vorabmaßnahme (vor dem zu planenden Abbruch) in den Innenhof des Quartiers verlegt. Beide Häuser wurden Ende der 1990er Jahre teilsaniert. Dabei wurden in jeder Wohngruppe 2 Studentenzimmer zusammengelegt und zu einer Wohnküche ausgebaut sowie der Wärmeschutz bei den Fassadenelementen verbessert. Nach der Sanierung haben beide Häuser zusammen 145 Studentenzimmer.
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Derzeit sind die Gebäude noch teilweise bewohnt. Alle Mieter/Nutzer, auch die im EG befindliche Kita werden zum 3008.2021 die Gebäude verlassen haben. Für die Ausführung des Abbruchs/der Baufeldfreimachung ist von 1. September 2021 bis 1. März 2022 terminiert.
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Im Zuge der Baufeldfreimachung sind die Gebäude zu leeren (Ausstattung und Restmüll) und abzubrechen. Zudem sind die Bestands-Müllstation und die Freifläche der Kita abzubauen. Entsprechende Fotos liegen der Ausschreibung bei.
Der Auftragnehmer übernimmt die Planung und Koordination der Abbruch- bzw. Rückbauarbeiten. Dabei sind eine detaillierte Schadstoffanalyse sowie die baubegleitenden Maßnahmen zu berücksichtigen.
Als Hilfestellung und Grundlage des Honorars soll die Arbeitshilfe Recycling des Bundesministeriums des Inneren für Bau und Heimat dienen.
Der Abbruch muss bis 1. März 2022 abgeschlossen sein.
Termine:
— Leistungsbeginn: umgehend nach Beauftragung,
— Fertigstellung der Leistung: 1. März 2022,
— Der AN hat spätestens 2 Wochen nach Beauftragung einen Terminablauf aller im Leistungsumfang enthaltenen Leistungen dem AG vorzulegen und mit den weiteren Beteiligten abzustimmen.
Beschreibung der Optionen:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung (sog. Optionen im Sinne des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Var. 2 GWB):
— Stufe 1: Positionen 1-3 des Leistungsverzeichnis (Schadstoffuntersuchung, Planung, Altlastenerkundung),
— Stufe 2: Pos. 4 des Leistungsverzeichnis (Ausführung).
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Formale Prüfung der Angebote
Der Auftraggeber prüft die vorliegenden Angebote zunächst auf die Einhaltung der in diesen Vergabeunterlagen festgelegten formalen und inhaltlichen Anforderungen im Sinne des § 56 Abs. 1 VgV. Dabei überprüft er die Vollständigkeit und Richtigkeit der jeweiligen Angebote und wird diesen gegebenenfalls im Sinne des § 53, § 57 Abs. 1 und 3 VgV ausschließen. Das Angebot muss vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.
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Im Rahmen der formalen Prüfung werden im Sinne des § 57 VgV Angebote ausgeschlossen, die nicht den Erfordernissen des 53 VgV genügen, insbesondere:
— Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (vgl. § 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 1 VgV),
— Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten (vgl. § 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VgV),
— Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind (vgl. § 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 3 VgV),
— Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind (vgl. § 57 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Ferner werden Angebote ausgeschlossen,
— die nicht in deutscher Sprache verfasst sind.
2. Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot durch den bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft eine Erklärung abzugeben:
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass die Bietergemeinschaft im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern bildet,
— dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften und
— dass die Bietergemeinschaft nicht wettbewerbsbeschränkend handelt gemäß § 1 GWB.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bietergemeinschaften haben für diese Erklärung das als Anlage A03 beigefügte Formblatt „Bietergemeinschaft" zu verwenden und dieses Formblatt mit ihrem Angebot ausgefüllt einzureichen.
3. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
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— § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
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— § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
— § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
— § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
— den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
4. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
5. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass:
— weder das Unternehmen des Bieters noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
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— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
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Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
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Jeder Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes Drittunternehmen, auf deren Kapazitäten (Eignung) sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (sog. „eignungsverleihender Unterauftragnehmer") haben das Formblatt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" [Anlage A04] auszufüllen und als Eigenerklärung mit dem Angebot einzureichen
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein als gescanntes Dokument) über eine bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters:
a. Mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000,00 EUR für Personenschäden, einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000,00 EUR für Sachschäden und einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000,00 EUR für Vermögensschäden (insb. Beratungsfehler, Messfehler, Rechenfehler, Schätzfehler)
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b. Wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt [oder falls der Bieter nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) als gescanntes Dokument einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung an vorstehenden Anforderungen unter a. und b. angepasst werden und/oder die vorstehenden Anforderungen erfüllen wird.
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Die Mindestanforderungen an die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung müssen für die Dauer des Vertrages und der Gewährleistung aufrechterhalten werden.
Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Bieter haben daher das Formblatt „Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung" [Anlage A05] auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mindeststandards:
Mindestanforderungen an die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein als gescanntes Dokument) über eine bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters:
a. Mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000,00 EUR für Personenschäden, einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000,00 EUR für Sachschäden und einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000,00 EUR für Vermögensschäden (insb. Beratungsfehler, Messfehler, Rechenfehler, Schätzfehler)
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b. Wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Technische Fachkräfte
Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel (Zahl) der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017-2019) ersichtlich sind.
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Für alle Bieter gilt, dass nur solche Beschäftigte (w/m/d) und Führungskräfte (w/m/d) anzugeben sind, die über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Bauingenieur oder zum staatlich geprüften Bautechniker verfügen.
Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von mindestens 2 Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019), die jeweils über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt, Ingenieur oder staatlich geprüfter Bautechniker verfügen.
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Bei Bietergemeinschaften sind je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2017-2019) die jeweiligen jährlichen Mittel der Beschäftigten der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für die jeweiligen jährlichen Mittel der Führungskräfte. Bei Bietergemeinschaften ist die Summe maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
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Die Bewerber haben daher das Formblatt „Technische Fachkräfte" [Anlage A06] auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
2. Unternehmensbezogene Referenzen
Mit dem Angebot sind mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen (Abbruchplanung) in Form einer Liste der erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe des:
— Auftragswerts [Planerhonorar],
— Erbringungszeitpunkts sowie
— öffentlichen oder privaten Empfängers sowie der.
Sowie der:
— Name des Referenznehmers,
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
— Projektbezeichnung und
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV).
Eine Referenz ist dann geeignet, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt ist:
— Erbringungszeitpunkt [Der Abbruch (Planung und Ausführung) muss nach dem 1.1.2016 bis zum Tag des Ablaufs der Frist zur Angebotsabgabe erbracht worden sein].
Der Bieter bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft hat das Formblatt „Referenzprojekte" [Anlage A07] auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
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Mindeststandards:
1. Mindestanforderung an die technischen Fachkräfte
Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von mindestens 2 Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019), die jeweils über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt, Ingenieur oder staatlich geprüfter Bautechniker verfügen.
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Bei Bietergemeinschaften sind je abgeschlossenem Geschäftsjahr (2017-2019) die jeweiligen jährlichen Mittel der Beschäftigten der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für die jeweiligen jährlichen Mittel der Führungskräfte. Bei Bietergemeinschaften ist die Summe maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
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2. Mindestanforderung an die Unternehmensbezogenen Referenzen
Mit dem Angebot sind mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen (Abbruchplanung) in Form einer Liste der erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe des:
— Auftragswerts [Planerhonorar],
— Erbringungszeitpunkts sowie
— öffentlichen oder privaten Empfängers.
Sowie der
— Name des Referenznehmers,
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
— Projektbezeichnung und
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV).
Eine Referenz ist dann geeignet, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt ist:
— Erbringungszeitpunkt [Der Abbruch (Planung und Ausführung) muss nach dem 1.1.2016 bis zum Tag des Ablaufs der Frist zur Angebotsabgabe erbracht worden sein].

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PDUJZ/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2020/S 217-531582 (2020-11-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von Planungsleistungen (Abbruchplanung) für SAM III — Neubau Wohnanlage für Studierende Agnes-, Adelheidstraße, 3. Bauabschnitt (BA), 80798 München.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 105-277292
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 217-531582
ABl. S-Ausgabe: 105

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von Planungsleistungen (Abbruchplanung) für SAM III — Neubau Wohnanlage für Studierende
Agnes-, Adelheidstraße, 3. Bauabschnitt (BA), 80798 München.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Planungsleistungen (Abbruchplanung) für SAM III — Neubau
Wohnanlage für Studierende Agnes-, Adelheidstraße, 3. Bauabschnitt (BA), 80798 München.
— Planungs- und Ingenieurleistungen Baufeldfreimachung / Abbruch / Sicherung angrenzender Bestand
(Planung),
Dem Auftraggeber ist es besonders wichtig, dass während der Ausführung der Baumaßnahme die
Lärmbelästigung möglichst gering gehalten wird.
Die Objektplanung wird aktuell gesondert ausgeschrieben. Hier wird eine enge Abstimmung zwischen dem
Objektplaner und dem Abbruchplaner erwartetet, damit zum Ende der Abbruchmaßnamen sinnvoll und ohne
Zeitverlust mit den anstehenden Baumaßnahmen begonnen werden kann.
Der Auftragnehmer hat über eine vom Auftraggeber (oder von ihm beauftragten Dritten) zur Verfügung gestellte
Elektronische Projektplattform (Share Point) den aktuellen Stand der Dokumente in einer angemessenen
Struktur gegenüber dem Auftraggeber sowie weiteren Planungsbeteiligten und ausführenden Bauunternehmen während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen.
1. Abbruch der bestehenden Gebäude — Baufeldfreimachung vom 1. September 2021 bis 1. März 2022. Alle Mieter / Nutzer werden zum 30.8.2021 die Bestandsgebäude verlassen haben.
Allgemeine Daten zum Objekt / Grundstück:
Das Studentenwerk München beabsichtigt zeitnah mit der Planung des 3. Bauabschnitts der Studierendenwohnanlage Agnes- / Adelheidstraße in München-Schwabing zu beginnen.
Im Haus 33 sind neben den Wohnungen eine Kinderkrippe sowie eine Trafostation der Stadtwerke München untergebracht. Diese wird in einer Vorabmaßnahme (vor dem zu planenden Abbruch) in den Innenhof des Quartiers verlegt. Beide Häuser wurden Ende der 1990er Jahre teilsaniert. Dabei wurden in jeder Wohngruppe
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2 Studentenzimmer zusammengelegt und zu einer Wohnküche ausgebaut sowie der Wärmeschutz bei den Fassadenelementen verbessert. Nach der Sanierung haben beide Häuser zusammen 145 Studentenzimmer.
Derzeit sind die Gebäude noch teilweise bewohnt. Alle Mieter / Nutzer, auch die im EG befindliche Kita werden zum 3008.2021 die Gebäude verlassen haben. Für die Ausführung des Abbruchs / der Baufeldfreimachung ist von 1. September 2021 bis 1. März 2022 terminiert.
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Im Zuge der Baufeldfreimachung sind die Gebäude zu leeren (Ausstattung und Restmüll) und abzubrechen. Zudem sind die Bestands-Müllstation und die Freifläche der Kita abzubauen. Entsprechende Fotos

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Name: IFB Eigenschenk GmbH
Postort: Deggendorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Deggendorf 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2021/S 105-277292 (2021-05-28)