Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abdichtungs – und Belagsarbeiten Terrassen
SAM.06/2020_VE3.09.1
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Sanierung des Ausstellungsgebäudes Mathildenhöhe_Abdichtungs- und Belagsarbeiten der Terrassen.”
Art des Bauwerkes:
Ausstellungshallen mit Anforderungen des Denkmalschutzes
Der Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt, das denkmalgeschützte Ausstellungsgebäude des Architekten Joseph Maria Olbrich von 1908 auf der Mathildenhöhe in Darmstadt gesamtheitlich zu sanieren. Neben einer energetischen Sanierung werden sowohl brandschutzrelevante wie auch statisch- konstruktive bauliche Veränderungen an dem Gebäude vorgenommen.
Folgende Abdichtungs- u nd Belagsarbeiten Terrassenflächen sind für die gesamtheitliche Sanierung der Ausstellungshallen auf der Mathildenhöhe in Darmstadt vorgesehen:
— unterschiedliche Sicherungs – und Schutzmaßnahmen;
— Erstellung einer technischen Bearbeitung / W + M – P lanung;
— komplette Herstellung des neuen Flachdachaufbaues der Terrassen Nord und West, sowie des Podestes Treppenpavillon;
— Abdichtung von massiven Treppenbauwerken;
— komplette Herstellung der Zugangstreppen Foyer (außer Basalt- Blockstufen) und Halle 4;
— komplette Herstellung des neuen Flachdachaufbaues des Zwischenbauwerkes, ausgenommen Metallbauarbeiten;
— komplette Herstellung des neuen Flachdachaufbaues des Lastenaufzugs, ausgenommen Metallbauarbeiten.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-08-31 📅
Datum des Endes: 2020-11-29 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Ziffer...”
Zusätzliche Informationen
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) und Ziffer III.1.3) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/ haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (gem. FB 124 VHB):
— Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes;
— Angabe zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (gem. FB 124 VHB):
— Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes;
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt;
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung;
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Eigenerklärung gem. weiterer Besonderer Vertragsbedingungen I-VI der Stadt Darmstadt:
— Erklärung zur Kampagne der Wissenschaftsstadt Darmstadt "Aktiv gegen Kinderarbeit";
— Eigenerklärung, dass der Bieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber der zuständigen Finanzverwaltung und der Sozialversicherung sowie seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern restlos nachgekommen ist;
— Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß dem gemeinsamen Runderlass der Hessischen Landesregierung nicht vorliegen;
— Eigenerklärung über die Unternehmensform;
— Eigenerklärung bezüglich Steuerabzugs bei Bauleistungen;
— Verpflichtungserklärung HVTG.
Geforderte Eignungsnachweise die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (gem. FB 124 VHB):
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (gem. FB 124 VHB):
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Geforderte Eignungsnachweise die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (gem. FB 124 VHB):
— Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (gem. FB 124 VHB):
— Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
— Angaben zu Arbeitskräften.
Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (gem. FB 235 VHB).
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (gem. FB 236 VHB).
Geforderte Eignungsnachweise die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-06
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-06
14:00 📅
“Unternehmen ohne Registrierung müssen sich eigenverantwortlich auf der angegebenen Internetseite (s. Ziffer I.3) zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens...”
Unternehmen ohne Registrierung müssen sich eigenverantwortlich auf der angegebenen Internetseite (s. Ziffer I.3) zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren (Holschuld). Tun sie das nicht regemäßig, tragen sie das Risiko, eine Information zu verpassen und ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen zu erstellen und daraufhin auf Grund fehlerhafter Unterlagen vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Seit dem 18. Oktober 2018 ist die elektronische Angebotsabgabe bei öffentlichen Auftraggebern verbindlich vorgeschrieben!
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen: 26.6.2020
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL6DA9E.
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Name: Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenplatz 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 108-260910 (2020-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-07) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 108-260910
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: SAM.06/2020_VE3.09.1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Abdichtungs – und Belagsarbeiten Terrassen
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL6DJG9
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 177-424484 (2020-09-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Wissenschaftsstadt Darmstadt — Eigenbetrieb Kulturinstitute
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: SAM_Abdichtungs - und Belagsarbeiten Terrassen
SAM.06/2020_VE3.09.1V2
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 297609.57 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Art des Bauwerkes:
Ausstellungshallen mit Anforderungen des Denkmalschutzes
Der Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt,...”
Beschreibung der Beschaffung
Art des Bauwerkes:
Ausstellungshallen mit Anforderungen des Denkmalschutzes
Der Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt, das denkmalgeschützte Ausstellungsgebäude des Architekten Joseph Maria Olbrich von 1908 auf der Mathildenhöhe in Darmstadt gesamtheitlich zu sanieren. Neben einer energetischen Sanierung werden sowohl brandschutzrelevante wie auch statisch- konstruktive bauliche Veränderungen an dem Gebäude vorgenommen.
Folgende Abdichtungs- u nd Belagsarbeiten Terrassenflächen sind für die gesamtheitliche Sanierung der Ausstellungshallen auf der Mathildenhöhe in Darmstadt vorgesehen:
— unterschiedliche Sicherungs- und Schutzmaßnahmen,
— Erstellung einer technischen Bearbeitung/W + M — P lanung,
— komplette Herstellung des neuen Flachdachaufbaues der Terrassen Nord und West, sowie des Podestes Treppenpavillon,
— Abdichtung von massiven Treppenbauwerken,
— komplette Herstellung der Zugangstreppen Foyer (außer Basalt- Blockstufen) und Halle 4,
— komplette Herstellung des neuen Flachdachaufbaues des Zwischenbauwerkes, ausgenommen Metallbauarbeiten,
— komplette Herstellung des neuen Flachdachaufbaues des Lastenaufzugs, ausgenommen Metallbauarbeiten.
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Zusätzliche Informationen:
“Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Ziffer...”
Zusätzliche Informationen
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) und Ziffer III.1.3) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: SAM.06/2020_VE3.09.1V2
Titel: AM_Abdichtungs- und Belagsarbeiten Terrassen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Willy A. Löw AG
Postanschrift: Benzstr. 18
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hochtaunuskreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 297609.57 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 297609.57 💰
“Unternehmen ohne Registrierung müssen sich eigenverantwortlich auf der angegebenen Internetseite (s. Ziffer I.3) zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens...”
Unternehmen ohne Registrierung müssen sich eigenverantwortlich auf der angegebenen Internetseite (s. Ziffer I.3) zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren (Holschuld). Tun Sie das nicht regelmäßig, tragen sie das Risiko, eine Information zu verpassen und ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen zu erstellen und daraufhin auf Grund fehlerhafter Unterlagen vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Seit dem 18. Oktober 2018 ist die elektronische Angebotsabgabe bei öffentlichen Auftraggebern verbindlich vorgeschrieben!
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL6D7T6
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 251-627638 (2020-12-22)