Abfallabfuhr von Restmüll und Bioabfall mit Betrieb eines Identsystems, Abfuhr sperriger Abfälle (Sperrmüll, E-Geräte)
Mengen:
— ca. 1 300 Mg/a Restmüll;
— ca. 1 700 Mg/a Bioabfall;
— ca. 350 Mg/a Sperrmüll;
— ca. 60 Mg/a E-Geräte.
Weitere Mengenangaben siehe Datei „Anlage 3 Abfallmengen, Behälter- und Entleerungsstatistiken Logistik WIZ".
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abfallabfuhr von Restmüll und Bioabfall mit Betrieb eines Identsystems, Abfuhr sperriger Abfälle
WIZ01-20”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Abfallabfuhr von Restmüll und Bioabfall mit Betrieb eines Identsystems, Abfuhr sperriger Abfälle (Sperrmüll, E-Geräte)
Mengen:
— ca. 1 300 Mg/a Restmüll;
—...”
Kurze Beschreibung
Abfallabfuhr von Restmüll und Bioabfall mit Betrieb eines Identsystems, Abfuhr sperriger Abfälle (Sperrmüll, E-Geräte)
Mengen:
— ca. 1 300 Mg/a Restmüll;
— ca. 1 700 Mg/a Bioabfall;
— ca. 350 Mg/a Sperrmüll;
— ca. 60 Mg/a E-Geräte.
Weitere Mengenangaben siehe Datei „Anlage 3 Abfallmengen, Behälter- und Entleerungsstatistiken Logistik WIZ".
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einsammeln von kommunalem Müll📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einsammeln von Hausmüll📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Müllsammlung📦
Ort der Leistung: Werra-Meißner-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadt Witzenhausen und Entsorgungsanlagen des Werra-Meißner-Kreises bzw. des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis”
Beschreibung der Beschaffung: Siehe II.1.4).
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Leistungen der Abfuhrlogistik. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Leistungen der Abfuhrlogistik. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
Mindestens eine aktuelle Erklärung (nicht älter als 2 Monate – gemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) durch ein Kreditinstitut oder eines Kreditversicherers, die dem Bieter finanziell geordnete Verhältnisse bescheinigen. Die Bankerklärung muss Rückschlüsse auf die Bonität des Bieters zulassen. Alternativ hierzu kann der Bieter ein extern oder bankinternes Rating des Unternehmens vorlegen, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Der AG kann bei Zweifeln an der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vom Bieter zusätzliche Nachweise verlangen. Auf gesonderte schriftliche Anforderung des AG ist eine Erklärung eines Kreditinstituts oder vergleichbare Einrichtung (s. o.), dass im Auftragsfall die geforderte Bürgschaft übernommen wird, vorzulegen.
Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG), für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit).
Vorlage von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Aktuell gültige Zertifizierung nach EfbV (§ 56 KrWG), für ausländische Bieter ein gleichwertiger Nachweis (berufliche Leistungsfähigkeit).
Vorlage von mindestens 2 Referenzen nach dem Formular „Anlage 1.3.1 Formular Referenzen Abfallabfuhr.docx“ über die vergangenen 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der Einsammlung von Abfällen durch Behälterentleerung entsprechend der ausgeschriebenen Leistungen mit Benennung der jeweiligen Auftraggeber (berufliche Leistungsfähigkeit).
Nachweis der Zuverlässigkeit des angebotenen Identsystems im gebührenscharfen Betrieb über mindestens 24 Monate, zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe. Mindestens 2 Referenzprojekte sind zu benennen und vom Auftraggeber schriftlich zu bestätigen. Dazu ist das Formular „Anlage 1.3.2 Formular Referenzen und Zuverlässigkeit Identsystem.docx“ zu verwenden (steht per Download zur Verfügung). Der geforderte Nachweis ist erbracht, wenn das Formular vollständig ausgefüllt und die Richtigkeit durch Benennung eines Vertreters des Auftraggebers (Erklärender) bestätigt ist und die betreffenden Bestätigungen nicht älter als ein Jahr sind. Unter Auftraggeber ist die juristische Person zu verstehen, in deren Auftrag gebührenscharf gefahren wird. I.d.R. handelt es sich hier um einen Auftraggeber der öffentlichen Hand/Zweckverband/Kommunalgesellschaft. Die Zuverlässigkeitsbestätigungen müssen von 2 unterschiedlichen Auftraggebern stammen. (technische Leistungsfähigkeit)
Logistikkonzept: Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot darzulegen, wie sich die durchschnittliche Sammelleistung eines Fahrzeugs (durchschnittliche Anzahl an Behälterentleerungen pro Tag und Sammelfahrzeug bzw. durchschnittliche Sperrmüllmenge pro Tag und Fahrzeug) darstellt und mit welchen Fahrzeugkapazitäten der Bieter und mit welchen Einsatz- und Sammelzeiten er kalkuliert hat. Ebenfalls ist die Anzahl an Mitarbeitern pro Sammelfahrzeug anzugeben. Dazu ist das Formblatt „Anlage 1.5 Formular Logistikkonzept.docx“ zu verwenden. Eine Angabe bezogen auf die Sammlung von E-Geräten ist wegen der geringen Mengen nicht erforderlich bzw. gefordert.
Zur Eignungsleihe und Präqualifikation: Siehe Nr. III.1.2.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG in der Erklärung angegeben ist oder alle Mitglieder der BG in der Erklärung benannt sind.
Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss die Benennung des Erklärenden enthalten und mit dem Angebot eingereicht werden
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-15
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-15
14:00 📅
“Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder...”
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 Abs. 2-4 VgV Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können.
Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder un-vollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den AG innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Kommt der Bieter der Aufforderung nicht binnen der vom AG gesetzten Frist ordnungsgemäß und vollständig nach, wird das Angebot ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1 zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 098-234297 (2020-05-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Abfallabfuhr von Restmüll und Bioabfall mit Betrieb eines Identsystems, Abfuhr sperriger Abfälle (Sperrmüll, E-Geräte):
Mengen:
— ca. 1 300 Mg/a Restmüll;
—...”
Kurze Beschreibung
Abfallabfuhr von Restmüll und Bioabfall mit Betrieb eines Identsystems, Abfuhr sperriger Abfälle (Sperrmüll, E-Geräte):
Mengen:
— ca. 1 300 Mg/a Restmüll;
— ca. 1 700 Mg/a Bioabfall;
— ca. 350 Mg/a Sperrmüll;
— ca. 60 Mg/a E-Geräte.
Weitere Mengenangaben siehe Datei „Anlage 3 Abfallmengen, Behälter- und Entleerungsstatistiken Logistik WIZ".
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadt Witzenhausen und Entsorgungsanlagen des Werra-Meißner-Kreises bzw. des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis.”
Beschreibung der Beschaffung: Siehe II.1.4.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 098-234297
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Abfallabfuhr von Restmüll und Bioabfall mit Betrieb eines Identsystems, Abfuhr sperriger Abfälle”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 100
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fehr-Knettenbrech IndustrieService GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hohe Str. 22
Postort: Bad Nauheim
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Wetteraukreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Angaben unter II.1.7 und V.II.2 und V.II.2/.4 entsprechen vor dem Hintergrund von § 5 Abs. 2 VgV nicht den tatsächlichen Werten” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1 zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 146-359855 (2020-07-28)