Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
LU 1: Beschreibung des vorgesehenen Entsorgungskonzeptes:
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus der das Entsorgungskonzept mit den wesentlichen technischen Verfahrensschritten und die entstehenden Behandlungsfraktionen hervorgehen.
Sofern für die Behandlung mehrere Anlagen vorgesehen sind, ist die zeitliche oder mengenmäßige Aufteilung der Abfälle auf diese Anlagen anzugeben.
Sofern die Behandlungskonzeption die Behandlung von Behandlungsfraktionen > 20 % des Inputs (außer bei Müllverbrennungs-Aschen/Schlacken) durch Dritte vorsieht, ist je Fraktion der eingeplante Mengenanteil, das betreffende Unternehmen und der Anlagenstandort anzugeben. Des Weiteren sind Unterlagen nach WL1, WL2 und TL2 vorzulegen.
Weiterhin sind Angaben zu den Vorkehrungen zu machen, die für Anlagenausfälle getroffen werden (Ausfallverbund etc.).
LU 2: Annahmekatalog:
Der AG behält sich vor, auch die Entsorgung von nicht in den Losen gelisteten seltenen sowie unvorhersehbaren Abfallmengen anzufragen. Hierzu ist ein Annahmekatalog der Entsorgungsanlagen des jeweiligen Bieters als Anlage beizufügen.
LU 3: Bieterrundschreiben (vgl. Hinweis in Kap. 2):
Sofern die Vergabestelle Bieterrundschreiben über das Portal DTVP verschickt hat, ist nachfolgend zu bestätigen, dass diese Informationen zur Kenntnis genommen wurden. Registrierte Unternehmen werden bei Abruf der Schreiben automatisch protokolliert, was als Nachweis ausreicht.
TL 1 Mengenangaben zur/zu den Entsorgungsanlage(n):
Es sind die vorgesehenen Entsorgungsanlagen zu nennen. Hierfür sind die jeweilige Adresse, genehmigte Kapazitäten in t/a, die Jahresdurchsätze der Jahre 2017-2019 sowie die fest kontrahierten Mengen im Vertragszeitraum anzugeben. Sofern die Abfälle vom AG zu einer Übergabestelle zu liefern sind, deren Adresse von der Entsorgungsanlage abweicht, hat der Bieter die Adresse dieser Übergabestelle anzugeben. Maßgeblich für die Ermittlung der Transportaufwendungen ist der Ort, zu dem die Abfälle vom AG anzuliefern sind.
TL 2 Übernahmeerklärung für Behandlungsfraktionen > 20 % (außer Müllverbrennungs-Aschen/Schlacken und Rauchgasreinigungsrückstände):
Es ist eine Übernahmeerklärung für die durch Dritte entsorgten Behandlungsfraktionen als Anlage beizufügen.
TL 3 Genehmigungsauszug:
Es ist als Anlage ein Auszug aus der Anlagengenehmigung beizufügen, aus dem hervorgeht, dass die vorgesehene(n) Anlage(n) zur Behandlung der vertragsgegenständlichen Abfälle zugelassen ist/sind.
TL 4 Unterlagen für den Fall von Genehmigungsvorbehalten:
Sofern die vorgesehene Entsorgungsanlage noch nicht betriebsbereit ist oder ihre Nutzung für die vertragsgegenständlichen Abfälle einer nicht bereits vorliegenden behördlichen Genehmigung bedarf (z. B. Notifizierung und Zustimmung nach Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen, VVA), ist eine betriebsbereite und den Anforderungen entsprechende Ersatzanlage anzugeben, deren Nutzung genehmigt ist. Für diese sind neben einer Übernahmeerklärung des Betreibers alle übrigen Unterlagen und Erklärungen vorzulegen.
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil beizufügen:
BL 1 Qualitätssicherung Behandler
Es ist ein Efb-Zertifikat für die Tätigkeit „Behandeln“ oder „Verwerten“ für die Abfallschlüssel entsprechend des jeweiligen Loses als Anlage beizufügen.