Abfallwirtschaftsbetrieb; Verwertung von Papierkorbabfällen aus der Straßenreinigung u. v. vermischten Abfällen von den Wertstoffhöfen (Sortierreste) (ASN 20 03 01)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abfallwirtschaftsbetrieb; Verwertung von Papierkorbabfällen aus der Straßenreinigung u. v. vermischten Abfällen von den Wertstoffhöfen (Sortierreste) (ASN...”
Titel
Abfallwirtschaftsbetrieb; Verwertung von Papierkorbabfällen aus der Straßenreinigung u. v. vermischten Abfällen von den Wertstoffhöfen (Sortierreste) (ASN 20 03 01)
71.4.901.20
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Verwertung von Papierkorbabfällen aus der Straßenreinigung und von vermischten Abfällen von den Wertstoffhöfen (Sortierreste) (ASN 20 03 01).” Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Verwertung von voraussichtlich 1 800 Mg Papierkorbabfällen aus der Straßenreinigung” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landeshauptstadt Kiel — Der Oberbürgermeister
Daimlerstraße 2
24011 Kiel
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Verwertung von voraussichtlich 1 800 Mg Papierkorbabfällen aus der Straßenreinigung (Los 1) sowie die Verwertung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Verwertung von voraussichtlich 1 800 Mg Papierkorbabfällen aus der Straßenreinigung (Los 1) sowie die Verwertung von voraussichtlich 840 Mg Sortierresten von den Wertstoffhöfen (Los 2).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von voraussichtlich 840 Mg Sortierresten von den Wertstoffhöfen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zur bestehenden Eintragung im maßgeblichen Berufs-/Handelsregister ist mit dem Angebot einzureichen.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Nachweise/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
Gemäß Formblatt 124 LD:
— Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen der vergangenen 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Nachweise/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
Gemäß Formblatt 124 LD:
— Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen,
— Eigenerklärung zur Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
— Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auf Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsöffnung folgende Unterlagen vorzulegen:
— Eigenerklärung zur bestehenden Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb.”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auf Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsöffnung folgende Unterlagen vorzulegen:
— Eigenerklärung zur bestehenden Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-03
10:45 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-03
10:45 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rathaus, Fleethörn 9, Zimmer 324
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.
“Wir weisen darauf hin, dass die Bewerberkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche „Kommunikation", elektronisch zu führen ist....”
Wir weisen darauf hin, dass die Bewerberkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche „Kommunikation", elektronisch zu führen ist. Fragen sind bis einschl. 23.11.2020 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet, die Veröffentlichung neuer Bewerberfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYY52
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431-9884702 📠
URL: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister
Telefon: +49 431/5854-118📞
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Verwertung von Papierkorbabfällen aus der Straßenreinigung und von vermischten Abfällen von den Wertstoffhöfen (Sortierreste) (ASN 20 03 01) (Lose 1 und...”
Titel
Verwertung von Papierkorbabfällen aus der Straßenreinigung und von vermischten Abfällen von den Wertstoffhöfen (Sortierreste) (ASN 20 03 01) (Lose 1 und 2)
71.4.901.20
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Kurze Beschreibung:
“Die Leistung umfasst die Verwertung von voraussichtlich 1 800 Mg Papierkorbabfällen aus der Straßenreinigung (Los 1) sowie die Verwertung von...”
Kurze Beschreibung
Die Leistung umfasst die Verwertung von voraussichtlich 1 800 Mg Papierkorbabfällen aus der Straßenreinigung (Los 1) sowie die Verwertung von voraussichtlich 840 Mg Sortierresten von den Wertstoffhöfen (Los 2).
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 434 280 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von Papierkorbabfällen aus der Straßenreinigung
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1 umfasst die Verwertung von voraussichtlich 1 800 Mg Papierkorbabfällen aus der Straßenreinigung.” Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von Sortierresten von den Wertstoffhöfen
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 2 umfasst die Verwertung von voraussichtlich 840 Mg Sortierresten von den Wertstoffhöfen.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 215-527370
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 71.4.901.20
Los-Identifikationsnummer: 1 und 2
Titel:
“Verwertung von Papierkorbabfällen aus der Straßenreinigung und von vermischten Abfällen von den Wertstoffhöfen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Remondis GmbH & Co. KG
Postort: Melsdorf
Postleitzahl: 24109
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rendsburg-Eckernförde🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 434 280 💰
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 006-009629 (2021-01-06)