Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abfallwirtschaftsbetrieb; Verwertung von Sperrgut
71.3.902.20
Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Kurze Beschreibung:
“Verwertung von Sperrgut aus Straßensammlung und illegaler Müllablagerung — Redundanzmengen (ASN 20 03 07).”
1️⃣
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landeshauptstadt Kiel — Der Oberbürgermeister
Daimlerstraße 2
24011 Kiel
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst die Verwertung von Sperrgut aus Straßensammlung und illegaler Müllablagerung (ASN 20 03 07) als Redundanzmengen im Falle von...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst die Verwertung von Sperrgut aus Straßensammlung und illegaler Müllablagerung (ASN 20 03 07) als Redundanzmengen im Falle von Kapazitätsengpässen und Revisionen der Müllverbrennung Kiel für den Zeitraum von 3 Jahren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auf Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsöffnung folgende Unterlagen vorzulegen:
— Eigenerklärung zur bestehenden Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb.”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auf Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsöffnung folgende Unterlagen vorzulegen:
— Eigenerklärung zur bestehenden Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-26
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-26
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel — Zimmer 324
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.
“Wir weisen darauf hin, dass die Bewerberkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche „Kommunikation", elektronisch zu führen ist....”
Wir weisen darauf hin, dass die Bewerberkommunikation ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche „Kommunikation", elektronisch zu führen ist. Fragen sind bis 13.11.2020 einschließlich ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Die Bewerber sind verpflichtet, die Veröffentlichung neuer Bewerberfragen und deren Beantwortung selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt
Nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYY58
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-9884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431-9884702 📠
URL: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister
Telefon: +49 431/901📞
Fax: +49 431/901 📠
URL: www.kiel.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von Sperrgut
71.3.902.20
Kurze Beschreibung:
“Verwertung von Sperrgut aus Straßensammlung und illegaler Müllablagerung - Redundanzmengen (ASN 20 03 07).”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 464 100 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 208-507865
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Otto Dörner Entsorgung GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 464 100 💰
Quelle: OJS 2021/S 006-009611 (2021-01-06)