Los 1:
— Abfuhr von städtischen Altpapierbehältern (Blaue Tonne);
— Gestellung und Abfuhr von Containern für Altpapier auf Recyclinghöfen;
— Gestellung und Abfuhr von Containern für Altpapier aus Bündelsammlungen;
— Erstellung von Mengenmeldungen an Duale Systembetreiber.
Los 2:
— Übernahme und Verwertung von Altpapier;
— Herausgabe von Altpapier an Duale Systembetreiber.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abfuhr und Verwertung von Altpapier
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Los 1:
— Abfuhr von städtischen Altpapierbehältern (Blaue Tonne);
— Gestellung und Abfuhr von Containern für Altpapier auf Recyclinghöfen;
— Gestellung und...”
Kurze Beschreibung
Los 1:
— Abfuhr von städtischen Altpapierbehältern (Blaue Tonne);
— Gestellung und Abfuhr von Containern für Altpapier auf Recyclinghöfen;
— Gestellung und Abfuhr von Containern für Altpapier aus Bündelsammlungen;
— Erstellung von Mengenmeldungen an Duale Systembetreiber.
Los 2:
— Übernahme und Verwertung von Altpapier;
— Herausgabe von Altpapier an Duale Systembetreiber.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Abfuhr von Altpapier
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Altpapiersammlung📦
Ort der Leistung: Heilbronn, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtkreis Heilbronn
Beschreibung der Beschaffung:
“— Sammlung von Altpapier über Blaue Tonnen (240-Liter Behälter und 1 100-Liter Behälter- ca. 6 700 t/a);
— Gestellung und Abfuhr von Containern für...”
Beschreibung der Beschaffung
— Sammlung von Altpapier über Blaue Tonnen (240-Liter Behälter und 1 100-Liter Behälter- ca. 6 700 t/a);
— Gestellung und Abfuhr von Containern für Altpapier auf Recyclinghöfen (ca. 810 t/a Altpapier und 790 t/a Kartonage);
— Gestellung und Abfuhr von Containern für Altpapier aus Bündelsammlungen (ca. 380 t/a);
— Erstellung von Mengenmeldungen an Duale Systembetreiber.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“2-mal um jeweils 1 Jahr, sofern zum Zeitpunkt der möglichen Verlängerung keine wesentlichen Änderungen des Auftrages im Sinne von § 132 GWB erforderlich...”
Beschreibung der Verlängerungen
2-mal um jeweils 1 Jahr, sofern zum Zeitpunkt der möglichen Verlängerung keine wesentlichen Änderungen des Auftrages im Sinne von § 132 GWB erforderlich sind und deshalb ein neues Vergabeverfahren notwendig wird.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von Altpapier
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Beschreibung der Beschaffung: Übernahme und Verwertung von rund 8 800 t/a Altpapier.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifizierungssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifizierungssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber:
— Nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Unverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt.
— Die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt, in die Handwerkerrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschrifte seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist.
— Eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen abgeschlossen hat.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifizierungssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifizierungssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber:
— weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde;
— sich nicht in Liquidation befindet;
— seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist,
— in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifizierungssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifizierungssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates.
Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit Angebot (Ziff. 2.2.5 des Angebotsschreibens) folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
— Tabellarische Aufstellung über die dem Unternehmen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung.
Die vorstehende zur Eigenerklärung genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.
— Tabellarische Aufstellung mit den in Ziff. 2.2.5.2.2 geforderten Mindestangaben über die Ausführung von Leistungen des Unternehmens in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung qualitativ und quantitativ vergleichbar sind, gerechnet vom Tag des Fertigstellungstermins der Leistung an.
Mindestanforderung: mindestens eine Leistung
Die vorstehend zur Eigenerklärungen genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Liste der Unterauftragnehmer, siehe Angebotsunterlagen, muss dann mit der Angebotsabgabe ausgefüllt worden sein).
Vorlage einer Bankbürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft oder einem der in § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B genannten Staaten zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers mit 5 % der Auftragssumme (brutto) einschl. aller Nachträge für die Vertragserfüllung.
Es bleibt ihm überlassen, stattdessen Sicherheit durch Hinterlegung von Geld gem. § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B zu leisten. Auch kann er die gestellte Bürgschaft durch eine Hinterlegung von Geld ersetzen und umgekehrt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-27
09:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-27
09:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Es sind ausschließlich digitale Angebote über www.subreport.de/E66958984 einzureichen.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung erfolgt entspr. § 55 VgV durch 2 Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.”
“Die Bieter werden einmalig aufgefordert innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung evtl. fehlende,...”
Die Bieter werden einmalig aufgefordert innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung evtl. fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreport ELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bieter auf der Vergabeplattform subreportELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Upload auf der Vergabeplattform subreportELVIS maßgeblich.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspäsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen):
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Heilbronn – Rechtsamt
Postanschrift: Moltkestr. 35
Postort: Heilbronn
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7131561241📞
E-Mail: vergabemanagement@heilbronn.de📧
Fax: +49 713156161241 📠
URL: https://www.heilbronn.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 143-351971 (2020-07-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Los 1:
— Abfuhr von städtischen Altpapierbehältern (Blaue Tonne),
— Gestellung und Abfuhr von Containern für Altpapier auf Recyclinghöfen,
— Gestellung und...”
Kurze Beschreibung
Los 1:
— Abfuhr von städtischen Altpapierbehältern (Blaue Tonne),
— Gestellung und Abfuhr von Containern für Altpapier auf Recyclinghöfen,
— Gestellung und Abfuhr von Containern für Altpapier aus Bündelsammlungen,
— Erstellung von Mengenmeldungen an Duale Systembetreiber.
Los 2:
— Übernahme und Verwertung von Altpapier,
— Herausgabe von Altpapier an Duale Systembetreiber.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 621 309 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— Sammlung von Altpapier über Blaue Tonnen (240-Liter Behälter und 1 100-Liter Behälter-ca. 6 700 t/a),
— Gestellung und Abfuhr von Containern für Altpapier...”
Beschreibung der Beschaffung
— Sammlung von Altpapier über Blaue Tonnen (240-Liter Behälter und 1 100-Liter Behälter-ca. 6 700 t/a),
— Gestellung und Abfuhr von Containern für Altpapier auf Recyclinghöfen (ca. 810 t/a Altpapier und 790 t/a Kartonage),
— Gestellung und Abfuhr von Containern für Altpapier aus Bündelsammlungen (ca. 380 t/a),
— Erstellung von Mengenmeldungen an Duale Systembetreiber.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 143-351971
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Abfuhr von Altpapier
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kurz Recycling GmbH
Postanschrift: Mühläckerstraße 26
Postort: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71642
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ludwigsburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 108 819 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Verwertung von Altpapier
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Palm Recycling GmbH & Co.KG
Postanschrift: Neukochen 10
Postort: Aalen
Postleitzahl: 73432
Region: Ostalbkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Unter Punkt V.2.4) wurde der vergebene Auftragswert fiktiv mit 1,00 EUR angegeben. Unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wird der tatsächliche...”
Unter Punkt V.2.4) wurde der vergebene Auftragswert fiktiv mit 1,00 EUR angegeben. Unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wird der tatsächliche Auftragswert zur Wahrung der berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens nicht veröffentlicht.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 229-564852 (2020-11-19)