Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abgasmessanlage
2020/0536/K13/Bre
Produkte/Dienstleistungen: Emissionsmessungsgeräte📦
Kurze Beschreibung: Abgasmessanlage.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 214 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Emissionsspektrometer📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Maschinen und Geräte zum Prüfen und Messen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gasanalysesets📦
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Institut für Mobile Systeme (IMS)
Universitätsplatz 2
39106 Magdeburg”
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Messung gasförmiger Abgaskomponenten soll der Abgasmessplatz unter anderem mindestens ein optisches Messsystem (Spektrometer – FTIR) zur Messung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Messung gasförmiger Abgaskomponenten soll der Abgasmessplatz unter anderem mindestens ein optisches Messsystem (Spektrometer – FTIR) zur Messung von Abgaskomponenten enthalten. Das Messgerät soll die oben aufgeführten Abgaskomponenten mit einer Abtastrate von mindestens 5 Hz messen. Zusätzlich ist ein Steuerungs- und Regelsystem für Volumenströme und Temperaturen notwendig. Ferner soll das Messgerät ein Auswertemodul zur Auswertung der Spektren mit Anzeige und universell nutzbare Schnittstellen enthalten.
Für die Sauerstoffmessung ist ein paramagnetischer Detektor vorzusehen. Für die parallele CO2- Bestimmung im AGR ist ein weiterer Sensor z. B. ein Infrarotdetektor notwendig. Lieferung, Einweisung und Schulung in 39106 Magdeburg. Weitere Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 214 000 EUR – netto.
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Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 214 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-02-02 📅
Datum des Endes: 2022-02-02 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z. B. DIHK PQ-VOL (www.pq-vol.de) oder folgende Einzelnachweise: Bewerbererklärung (= Erklärung nach Abschnitt 2 – Basisparagraphen), siehe Vergabeunterlagen bzw. Link: http://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/EKeu.pdf Hinweis: Wenn zutreffend, sind im Formular nur die Nachunternehmerleistungen zu benennen/beschreiben. Die Benennung sowie die Einreichung von Erklärungen der Nachunternehmer erfolgt erst nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber an den Bieter, wenn das Angebot des Bieters für eine Zuschlagserteilung in die engere Wahl kommt (VK Bund, B. v. 28.09.17, VK 1 - 93/17).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Erklärungen und ergänzende Vertragsbedingungen entsprechend dem Landesvergabegesetz LSA vom 19.11.2012 (in den Ausschreibungsunterlagen enthalten): -...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Erklärungen und ergänzende Vertragsbedingungen entsprechend dem Landesvergabegesetz LSA vom 19.11.2012 (in den Ausschreibungsunterlagen enthalten): - Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA),
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 LVG LSA),
— Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnorm (§ 12 LVG LSA),
— Erklärung zur Handwerksrolleneintragung (LVG LSA),
— Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17, 18 LVG LSA (§ 18 LVG LSA) http://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/LVGLSAanl.pdf
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-21
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-02-02 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-22
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Es gelten ausschließlich die „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen“ (VOL/B), Stand: Ausgabe 2003....”
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt, 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die – gegebenenfalls verkürzte – Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 228-561140 (2020-11-18)
Ergänzende Angaben (2020-12-03)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 228-561140
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: Ende: 2.2.2022
Neuer Wert
Text: Ende: 2.8.2021
Quelle: OJS 2020/S 239-590760 (2020-12-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 207 750 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Messung gasförmiger Abgaskomponenten soll der Abgasmessplatz unter anderem mindestens ein optisches Messsystem (Spektrometer – FTIR) zur Messung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Messung gasförmiger Abgaskomponenten soll der Abgasmessplatz unter anderem mindestens ein optisches Messsystem (Spektrometer – FTIR) zur Messung von Abgaskomponenten enthalten. Das Messgerät soll die oben aufgeführten Abgaskomponenten mit einer Abtastrate von mindes-tens 5 Hz messen. Zusätzlich ist ein Steuerungs- und Regelsystem für Volumenströme und Temperaturen notwendig. Ferner soll das Messgerät ein Auswertemodul zur Auswertung der Spektren mit Anzeige und universell nutzbare Schnittstellen enthalten. Für die Sauerstoffmessung ist ein paramagnetischer Detektor vorzusehen. Für die parallele CO- Bestimmung im AGR ist ein weiterer Sensor z. B. ein Infrarotdetektor notwendig. Lieferung, Einweisung und Schulung in 39106 Magdeburg. Weitere Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 214 000 EUR netto.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 228-561140
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Abgasmessanlage
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AVL Deutschland GmbH
Postanschrift: Brandgehaege 6c
Postort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38444
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5308915310📞
E-Mail: andreas.kohlhaussen@avl.com📧
Fax: +49 5308915320 📠
Region: Wolfsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 207 750 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie aufdie Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie aufdie Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über dasVergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform (evergabe.de) oder über die unter I.3) angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, beiInformation auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesverwaltungsamt 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 041-102333 (2021-02-24)