Abgasmessanlage

Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)

Abgasmessanlage.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-11-18 Auftragsbekanntmachung
2020-12-03 Ergänzende Angaben
2021-02-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-11-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Emissionsmessungsgeräte
Referenznummer: 2020/0536/K13/Bre
Kurze Beschreibung: Abgasmessanlage.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Emissionsmessungsgeräte 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Emissionsspektrometer 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)
Postanschrift: Universitätsplatz 2
Postleitzahl: 39106
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ovgu.de 🌏
E-Mail: philipp.brentfuehrer@ovgu.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-175dab8f6ae-42e8f668c43cdceb 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-18 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-23 📅
Datum des Beginns: 2021-02-02 📅
Datum des Endes: 2022-02-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 228-561140
ABl. S-Ausgabe: 228
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 214 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Für die Messung gasförmiger Abgaskomponenten soll der Abgasmessplatz unter anderem mindestens ein optisches Messsystem (Spektrometer – FTIR) zur Messung von Abgaskomponenten enthalten. Das Messgerät soll die oben aufgeführten Abgaskomponenten mit einer Abtastrate von mindestens 5 Hz messen. Zusätzlich ist ein Steuerungs- und Regelsystem für Volumenströme und Temperaturen notwendig. Ferner soll das Messgerät ein Auswertemodul zur Auswertung der Spektren mit Anzeige und universell nutzbare Schnittstellen enthalten.
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Für die Sauerstoffmessung ist ein paramagnetischer Detektor vorzusehen. Für die parallele CO2- Bestimmung im AGR ist ein weiterer Sensor z. B. ein Infrarotdetektor notwendig. Lieferung, Einweisung und Schulung in 39106 Magdeburg. Weitere Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 214 000 EUR – netto.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 214 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Institut für Mobile Systeme (IMS)
Universitätsplatz 2
39106 Magdeburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z. B. DIHK PQ-VOL (www.pq-vol.de) oder folgende Einzelnachweise: Bewerbererklärung (= Erklärung nach Abschnitt 2 – Basisparagraphen), siehe Vergabeunterlagen bzw. Link: http://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/EKeu.pdf Hinweis: Wenn zutreffend, sind im Formular nur die Nachunternehmerleistungen zu benennen/beschreiben. Die Benennung sowie die Einreichung von Erklärungen der Nachunternehmer erfolgt erst nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber an den Bieter, wenn das Angebot des Bieters für eine Zuschlagserteilung in die engere Wahl kommt (VK Bund, B. v. 28.09.17, VK 1 - 93/17).
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärungen und ergänzende Vertragsbedingungen entsprechend dem Landesvergabegesetz LSA vom 19.11.2012 (in den Ausschreibungsunterlagen enthalten): - Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 LVG LSA),
— Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 13 LVG LSA),
— Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnorm (§ 12 LVG LSA),
— Erklärung zur Handwerksrolleneintragung (LVG LSA),
— Ergänzende Vertragsbedingungen zu den §§ 12, 17, 18 LVG LSA (§ 18 LVG LSA) http://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/LVGLSAanl.pdf

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-02-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Universität
Kontakt
Internetadresse: www.ovgu.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-175dab8f6ae-42e8f668c43cdceb 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es gelten ausschließlich die „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen“ (VOL/B), Stand: Ausgabe 2003. http://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt, 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die – gegebenenfalls verkürzte – Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 228-561140 (2020-11-18)
Ergänzende Angaben (2020-12-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 239-590760
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 228-561140
ABl. S-Ausgabe: 239
Quelle: OJS 2020/S 239-590760 (2020-12-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 207 750 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 041-102333
ABl. S-Ausgabe: 41

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die Messung gasförmiger Abgaskomponenten soll der Abgasmessplatz unter anderem mindestens ein optisches Messsystem (Spektrometer – FTIR) zur Messung von Abgaskomponenten enthalten. Das Messgerät soll die oben aufgeführten Abgaskomponenten mit einer Abtastrate von mindes-tens 5 Hz messen. Zusätzlich ist ein Steuerungs- und Regelsystem für Volumenströme und Temperaturen notwendig. Ferner soll das Messgerät ein Auswertemodul zur Auswertung der Spektren mit Anzeige und universell nutzbare Schnittstellen enthalten. Für die Sauerstoffmessung ist ein paramagnetischer Detektor vorzusehen. Für die parallele CO
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-17 📅
Name: AVL Deutschland GmbH
Postanschrift: Brandgehaege 6c
Postort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38444
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5308915310 📞
E-Mail: andreas.kohlhaussen@avl.com 📧
Land: Wolfsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 207 750 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie aufdie Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über dasVergabeverfahren hin.
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Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform (evergabe.de) oder über die unter I.3) angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, beiInformation auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung derInformation durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesverwaltungsamt 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 041-102333 (2021-02-24)