Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen und Postzustellungsaufträgen

Stadtverwaltung Baden-Baden

— Los 1: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen voraussichtlicher Umfang: ca. 200 000 bis 250 000 Sendungen je Jahr;
— Los 2: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen voraussichtlicher Umfang: ca. 3 000 pro Jahr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-04-27 Auftragsbekanntmachung
2020-05-20 Ergänzende Angaben
2020-07-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-04-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Postdienste
Kurze Beschreibung:
— Los 1: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen voraussichtlicher Umfang: ca. 200 000 bis 250 000 Sendungen je Jahr; — Los 2: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen voraussichtlicher Umfang: ca. 3 000 pro Jahr.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Postdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Baden, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Baden-Baden
Postanschrift: Marktplatz 2
Postleitzahl: 76530
Postort: Baden-Baden
Kontakt
Internetadresse: http://www.ausschreibungen.baden-baden.de 🌏
E-Mail: vergabe@baden-baden.de 📧
Telefon: +49 7221/93-2530 📞
Fax: +49 7221/93-2535 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E54771564 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-27 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 084-199035
ABl. S-Ausgabe: 84
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Los 1: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen voraussichtlicher Umfang: ca. 200 000 bis 250 000 Sendungen je Jahr;
— Los 2: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen voraussichtlicher Umfang: ca. 3 000 pro Jahr.
Bezeichnung des Loses: Los 1: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen voraussichtlicher Umfang: ca. 200 000 bis 250 000 Sendungen je Jahr.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Ausschreibung beinhaltet eine Optionen zur maximal zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Vertragsjahr
Beschreibung der Optionen:
Die Ausschreibung beinhaltet eine Optionen zur maximal zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Vertragsjahr
Bezeichnung des Loses: Los 2: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen voraussichtlicher Umfang: ca. 3 000 pro Jahr.
Beschreibung der Optionen:
Die Ausschreibung beinhaltet eine Optionen zur maximal zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Vertragsjahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Baden-Baden

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
a) Eigenerklärung zu den Eignungsnachweisen,
b) Eigenerklärung des/ der NU/s zu den Eignungsnachweisen (sofern NU-Einsatz vorgesehen ist),
c) Erklärung bei Weitervergabe von Leistungen an NU (sofern NU-Einsatz vorgesehen ist) (Komm DE (D) ErklNachunt),
d) Verpflichtungserklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (Vordruck „Tariftreue Mindestlohn“),
e) Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck „Komm DE (D) EigE“),
f) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (eigenes Blatt verwenden),
g) Laufzeitmessung mit Angaben zur Zustellung E + 1 und E + 2, siehe Seite 17 dieses Leistungsverzeichnisses,
h) Konzept zur Qualitätssicherung mit den Inhalten, wie sie in diesem Leistungsverzeichnis auf Seite 17 beschrieben sind,
i) Die ausgefüllten Preisblätter für Los 1,
j) Die ausgefüllten Preisblätter für Los 2.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Baden-Baden Fachbereich Zentrale Dienste Fachgebiet Vergabe Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden.
Sie müssen Ihr Angebot ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Subreport-Elviseinreichen. Eine Angebotsabgabe schriftlich, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fachgebiet Vergabe
Internetadresse: www.ausschreibungen.baden-baden.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E54771564 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen kommunalen Vertragsformular-Dateien (Dateierweiterung „xan“)können mit dem kostenlosen Xania-Browser geöffnet und bearbeitet werden. Sie finden einen Download Link z. B. auf der Internetseite der Stadtverwaltung Baden-Baden: https://www.baden-baden.de/stadtportrait/wirtschaft/vergabe/
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— Bieterfragen können bis spätestens 22.5.2020, 12.00 Uhr beim FG Vergabe vorliegen. Sie können diese über die Vergabeplattform Subreport-Elvis oder per E-Mail an: vergabe@baden-baden.de einreichen. Die Übersicht aller Fragen und Antworten wird fortlaufend aktualisiert und letztmalig bis spätestens am Freitag, den 29.5.2020 angepasst, entsprechend gekennzeichnet und auf Subreport-Elvis eingestellt,
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— Sie müssen Ihr Angebot ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Subreport-Elviseinreichen. Eine Angebotsabgabe schriftlich, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen,
— Hinweis für die elektronische Angebotsabgabe in Textform in Subreport-Elvis: Der Bieter und die natürliche Person, welche das Angebot abgibt, sind im Angebotsschreiben mit Vor- und Zunamen zu benennen. Eine elektronische Signatur wird nicht gefordert.
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Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe.
Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau- oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergabe recht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden.
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Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten da mit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zumachen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen.
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Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
Soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden,
Wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 084-199035 (2020-04-27)
Ergänzende Angaben (2020-05-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 100-242197
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 084-199035
ABl. S-Ausgabe: 100
Quelle: OJS 2020/S 100-242197 (2020-05-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen voraussichtlicher Umfang: ca. 200 000 bis 250 000 Sendungen je Jahr. Los 2: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Postzustellungsaufträgen voraussichtlicher Umfang: ca. 3 000 pro Jahr.
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Gesamtwert des Auftrags: 176276.85 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Gemischt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 143-352331
ABl. S-Ausgabe: 143
Zusätzliche Informationen
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe. Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau- oder Dienstleistungengegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zumachen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefen voraussichtlicher Umfang: ca. 200 000 bis 250 000 Sendungen je Jahr.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Laufzeitquote E+1
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-21 📅
Name: Deutsche Post InHaus Services GmbH
Postanschrift: Euskirchener Straße 52
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland 🇩🇪
Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 162626.85 EUR 💰
Name: Deutsche Post AG
Postanschrift: Am Bremsenwerk 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10317
Land: Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 13 650 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau- oder Dienstleistungengegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden.
Mehr anzeigen
Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zumachen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen.
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Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern(§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2020/S 143-352331 (2020-07-23)