Die Abholung und Entsorgung von krankenhausspezifischem Abfall gem. Abfallschlüssel 180104 der AVV (Abfallverzeichnisverordnung), inklusive der Gestellung von Containern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abholung und Entsorgung von krankenhausspezifischem Abfall am Universitätsklinikum Heidelberg
2020-17”
Produkte/Dienstleistungen: Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Abholung und Entsorgung von krankenhausspezifischem Abfall gem. Abfallschlüssel 180104 der AVV (Abfallverzeichnisverordnung), inklusive der Gestellung...”
Kurze Beschreibung
Die Abholung und Entsorgung von krankenhausspezifischem Abfall gem. Abfallschlüssel 180104 der AVV (Abfallverzeichnisverordnung), inklusive der Gestellung von Containern.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einsammlung von Krankenhausabfällen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung von Krankenhausabfällen📦
Ort der Leistung: Heidelberg, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Universitätsklinikum Heidelberg
Im Neuenheimer Feld 670
69120 Heidelberg
gesamtes Gelände des Universitätsklinikums Heidelberg:
PLZ-Gebiete 69115, 69118,...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Universitätsklinikum Heidelberg
Im Neuenheimer Feld 670
69120 Heidelberg
gesamtes Gelände des Universitätsklinikums Heidelberg:
PLZ-Gebiete 69115, 69118, 69120, 69123 innerhalb Heidelbergs.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Die Abholung und Entsorgung von krankenhausspezifischem Abfall gem. Abfallschlüssel 180104 der AVV (Abfallverzeichnisverordnung), inklusive der Gestellung...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Abholung und Entsorgung von krankenhausspezifischem Abfall gem. Abfallschlüssel 180104 der AVV (Abfallverzeichnisverordnung), inklusive der Gestellung von Containern.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-03-01 📅
Datum des Endes: 2023-02-28 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“2 Verlängerungsoptionen um jeweils um 1 weiteres Vertragsjahr; somit Verlängerung bis 29.2.2024 bzw. 28.2.2025 möglich.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Folgende Eigenerklärungen:
— „Wir erklären, dass keiner unserer leitenden Mitarbeiter nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die unsere...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Eigenerklärungen:
— „Wir erklären, dass keiner unserer leitenden Mitarbeiter nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, insbesondere ist keiner unserer leitenden Mitarbeiter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden."
— „Wir erklären, dass wir gemäß EU-Verordnung EG 881-2002 und 2580-2001 keinerlei terroristische Vereinigungen und Organisationen unterstützen oder mit ihnen Geschäftsverbindungen pflegen, sofern wir nicht im Einzelfall dazu gesetzlich verpflichtet sind. Wir distanzieren uns von Einrichtungen und Personen, die gegenentsprechende Richtlinien verstoßen."
— Angabe über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Eigenerklärungen:
„Wir erklären,
— dass über das Vermögen unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Eigenerklärungen:
„Wir erklären,
— dass über das Vermögen unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und das Unternehmen sich auch nicht in Liquidation befindet,
— dass wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialabgaben und Steuern ordnungsgemäß nachkommen",
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, die im Zeitpunkt der Angebotsabgabe gem. § 14 EfbV als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sind. Die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, die im Zeitpunkt der Angebotsabgabe gem. § 14 EfbV als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sind. Die Zertifizierungsurkunde ist in Kopie zusammen mit dem Angebot abzugeben (vgl. Ziff. 5b des Anschreibens an Bewerber/Bieter). Nach Zuschlag ist diese Zertifizierungsurkunde innerhalb von 6 Wochen im Original vorzulegen. Im Falle einer Beschränkung der Fachgebietstätigkeit gem. § 2 Abs. 2 EfbV darf sich die Beschränkung nicht auf die Abholung und Entsorgung von krankenhausspezifischem Abfall gem. Abfallschlüssel 180104 der AVV beziehen. Bieter aus Mitgliedsstaaten der EU haben entsprechend gleichwertige Nachweise zu erbringen.
— Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, welche die für die Leistungserbringung notwendige Leistungsfähigkeit bei der Abholung und Entsorgung von krankenhaus-spezifischem Abfall gem. Abfallschlüssel 180104 der AVV nachweisen können.
Dazu ist die Vorlage von Referenzen von mindestens 3 Krankenhäusern ab einer Größenordnung von mind. 200 Betten notwendig, für die der Bieter innerhalb der vergangenen 5 Jahre die Entsorgungsdienstleistung des vorgenannten Abfalls erbracht hat. Zur Einreichung der Referenzen ist zwingend Anlage 5 (Vorlage Referenzen) zu verwenden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Vorlage von mindestens 3 Referenzen über jeweils ein Krankenhaus mit mind. 200 Betten oder vergleichbarer Einrichtung.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-29
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-29
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Universitätsklinikum Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 670, 69120 Heidelberg.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.”
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen:
“Voraussichtlich nach Ablauf des nun ausgeschriebenen Vertragsverhältnisses und je nach Ziehung und Ablauf von einer oder beiden Verlängerungsoptionen.” Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YYRP
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721 / 926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721 / 926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 164-398813 (2020-08-20)
Ergänzende Angaben (2020-08-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Geschäftsbereich 3 – Materialwirtschaft
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 164-398813
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-09-29 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-10-13 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2020-11-30 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-12-31 📅
Zeit: 23:59
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-09-29 📅
Zeit: 10:20
Neuer Wert
Datum: 2020-10-13 📅
Zeit: 10:30
Quelle: OJS 2020/S 168-407787 (2020-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2 392 650 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 164-398813
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2020-17
Titel:
“Abholung und Entsorgung von krankenhausspezifischem Abfall am Universitätsklinikum Heidelberg”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AVR GewerbeService GmbH
Postort: Heidelberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Heidelberg, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 392 650 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YYH9
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 225-554102 (2020-11-13)