Abholung und Entsorgung von krankenhausspezifischem Abfall am Universitätsklinikum Heidelberg

Universitätsklinikum Heidelberg

Die Abholung und Entsorgung von krankenhausspezifischem Abfall gem. Abfallschlüssel 180104 der AVV (Abfallverzeichnisverordnung), inklusive der Gestellung von Containern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-20 Auftragsbekanntmachung
2020-08-26 Ergänzende Angaben
2020-11-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen
Referenznummer: 2020-17
Kurze Beschreibung:
Die Abholung und Entsorgung von krankenhausspezifischem Abfall gem. Abfallschlüssel 180104 der AVV (Abfallverzeichnisverordnung), inklusive der Gestellung von Containern.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einsammlung, Transport und Beseitigung von Krankenhausabfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Einsammlung von Krankenhausabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heidelberg, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Heidelberg
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 670
Postleitzahl: 69120
Postort: Heidelberg
Kontakt
Internetadresse: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle.gb3@med.uni-heidelberg.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYY6YYRP/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYY6YYRP 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-25 📅
Datum des Beginns: 2021-03-01 📅
Datum des Endes: 2023-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 164-398813
ABl. S-Ausgabe: 164
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Verlängerungen:
2 Verlängerungsoptionen um jeweils um 1 weiteres Vertragsjahr; somit Verlängerung bis 29.2.2024 bzw. 28.2.2025 möglich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universitätsklinikum Heidelberg
Im Neuenheimer Feld 670
69120 Heidelberg
gesamtes Gelände des Universitätsklinikums Heidelberg:
PLZ-Gebiete 69115, 69118, 69120, 69123 innerhalb Heidelbergs.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Eigenerklärungen:
— „Wir erklären, dass keiner unserer leitenden Mitarbeiter nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt, insbesondere ist keiner unserer leitenden Mitarbeiter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden."
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— „Wir erklären, dass wir gemäß EU-Verordnung EG 881-2002 und 2580-2001 keinerlei terroristische Vereinigungen und Organisationen unterstützen oder mit ihnen Geschäftsverbindungen pflegen, sofern wir nicht im Einzelfall dazu gesetzlich verpflichtet sind. Wir distanzieren uns von Einrichtungen und Personen, die gegenentsprechende Richtlinien verstoßen."
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— Angabe über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Eigenerklärungen:
„Wir erklären,
— dass über das Vermögen unseres Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und das Unternehmen sich auch nicht in Liquidation befindet,
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— dass wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialabgaben und Steuern ordnungsgemäß nachkommen",
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, die im Zeitpunkt der Angebotsabgabe gem. § 14 EfbV als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sind. Die Zertifizierungsurkunde ist in Kopie zusammen mit dem Angebot abzugeben (vgl. Ziff. 5b des Anschreibens an Bewerber/Bieter). Nach Zuschlag ist diese Zertifizierungsurkunde innerhalb von 6 Wochen im Original vorzulegen. Im Falle einer Beschränkung der Fachgebietstätigkeit gem. § 2 Abs. 2 EfbV darf sich die Beschränkung nicht auf die Abholung und Entsorgung von krankenhausspezifischem Abfall gem. Abfallschlüssel 180104 der AVV beziehen. Bieter aus Mitgliedsstaaten der EU haben entsprechend gleichwertige Nachweise zu erbringen.
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— Als Bieter sind nur Unternehmen zugelassen, welche die für die Leistungserbringung notwendige Leistungsfähigkeit bei der Abholung und Entsorgung von krankenhaus-spezifischem Abfall gem. Abfallschlüssel 180104 der AVV nachweisen können.
Dazu ist die Vorlage von Referenzen von mindestens 3 Krankenhäusern ab einer Größenordnung von mind. 200 Betten notwendig, für die der Bieter innerhalb der vergangenen 5 Jahre die Entsorgungsdienstleistung des vorgenannten Abfalls erbracht hat. Zur Einreichung der Referenzen ist zwingend Anlage 5 (Vorlage Referenzen) zu verwenden.
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Mindeststandards:
Vorlage von mindestens 3 Referenzen über jeweils ein Krankenhaus mit mind. 200 Betten oder vergleichbarer Einrichtung.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Universitätsklinikum Heidelberg, Im Neuenheimer Feld 670, 69120 Heidelberg.
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsbereich 3 — Materialwirtschaft
Dokumente URL: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYY6YYRP/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
Voraussichtlich nach Ablauf des nun ausgeschriebenen Vertragsverhältnisses und je nach Ziehung und Ablauf von einer oder beiden Verlängerungsoptionen.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YYRP

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721 / 926-8730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721 / 926-3985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 164-398813 (2020-08-20)
Ergänzende Angaben (2020-08-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung von Krankenhausabfällen 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-26 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 168-407787
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 164-398813
ABl. S-Ausgabe: 168

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsbereich 3 – Materialwirtschaft
Quelle: OJS 2020/S 168-407787 (2020-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 392 650 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 225-554102
ABl. S-Ausgabe: 225
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YYH9

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-11 📅
Name: AVR GewerbeService GmbH
Postort: Heidelberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Heidelberg, Stadtkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 392 650 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 225-554102 (2020-11-13)