Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zu:
— Referenzen über mindestens 2 zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen;
— technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind;
— Ansprechpartner, der für den Gesamtauftrag weisungsbefugt ist;
— Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung;
— Darlegung, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt;
— Angaben zu der/den zum Einsatz kommenden Schlacke-Aufbereitungsanlage(n) hinsichtlich Ort, Genehmigung und Kapazitäten; entsprechende Belege sind nach Anforderung durch den Auftraggeber nachzureichen;
— Angaben zu den Anlagen/Einrichtungen, auf der die aufbereitete Schlacke endabgelagert werden soll (Endbestimmung) hinsichtlich Ort, Genehmigung und Kapazitäten; entsprechende Belege sind nach Anforderung durch den Auftraggeber nachzureichen;
— im Fall von Auslandsverwertung: Angaben zu Notifizierung(en) und entsprechende weitere Genehmigung(en) gemäß den für die Abfallverbringung geltenden Vorschriften;
— Angaben zur Möglichkeit der Annahme, Behandlung und Endablagerung für den Fall, dass die Schlacke im Laufe des Auftragszeitraums als gefährlich einzustufen ist;
— Angabe zur Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren;
— Beschreibung der Transportkette und Darlegung, dass die erforderliche Transportkapazität gesichert ist;
— Transparente und vollständige/lückenlose Darstellung des Stoffstroms vom Stoffeingang bis zur endgültigen Verwertung/Beseitigung sämtlicher Fraktionen – u. a. unter Angabe der konkreten Örtlichkeiten und der prognostizierten Mengenströme.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Annahmeerklärung der entsprechenden Endverwerter bzgl. der behandelten Schlacke, einschließlich der zugesagten Mengen sowie der beseitigungspflichtigen Reststoffe;
— aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb – mit Anlagen – gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Sammeln, Lagern, Behandeln und die Vorbereitung zur Verwertung von Müllverbrennungsschlacke mit dem Abfallschlüssel 190112 (Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 190111* fallen) oder ein gleichwertiger Nachweis, dass die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.9.1996 (EfbV) erfüllt sind.
Bezüglich des Transports der Müllverbrennungsschlacke kann anstelle eines Zertifikats auch die Erlaubnis nach Anzeige- und ErlaubnisV gem. §§ 53 und 54 KrWG vorgelegt werden.
— Ortsbesichtigung: die Örtlichkeiten an der MVA München Nord müssen vor Angebotsabgabe nach vorheriger Rücksprache mit Herrn Trumpp (Tel.: 0049/89/233-40961) oder Frau Korolkow (Tel.: 0049/89/233-40963) besichtigt werden, sofern der Bieter innerhalb der letzten 5 Jahre nicht Auftragnehmer beim AWM für die Aufbereitung und Verwertung der Müllverbrennungsschlacke war. Der entsprechende Nachweis über die durchgeführte Besichtigung wird Ihnen an der Müllverbrennungsanlage München Nord vom AWM-Personal abgezeichnet und ist den Angebotsunterlagen in unterschriebener Form beizufügen.
Nähere Ausführungen siehe Fragebogen zur Eignungsprüfung
Hinweise:
Fehlende Unterlagen sind auf Verlangen fristgerecht nachzureichen. Für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die jeweils einschlägigen entsprechenden Nachweise und Erklärungen des Unterauftragnehmers vorzulegen.