ABS 46/2 – Digitales Planungstool in Verbindung mit einem Einwendungsmanagementsystem

DB Netz AG (Bukr 16)

Projekt ABS 46/2 Ausbaustrecke Emmerich – Oberhausen. Beauftragung eines Digitalen Planungstools in Verbindung mit einem datenbankgestützten, webbasierten Einwendungsbearbeitungssystem.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-04-24 Auftragsbekanntmachung
2020-05-18 Ergänzende Angaben
2020-08-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-04-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2044694
Kurze Beschreibung:
Projekt ABS 46/2 Ausbaustrecke Emmerich – Oberhausen. Beauftragung eines Digitalen Planungstools in Verbindung mit einem datenbankgestützten, webbasierten Einwendungsbearbeitungssystem.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 7
Postleitzahl: 60486
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: florian.wiessmann@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 6926544634 📞
Fax: +49 6926520154 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=sbtD37wiSh0%253d 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-24 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 083-197604
ABl. S-Ausgabe: 83
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig. Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung. 2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen. Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern. Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes: Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern. Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor. 3. Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten. 4. Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Digitales Planungstool:
Die Planfeststellungsunterlagen sollen in digitaler Form als Digitales Planungstool (DP) verfügbar sein und nach entsprechender Aufbereitung eine Projekt-/Gliederungsstruktur als Benutzerschale beinhalten. Das DP muss über einen lizenzkostenfrei verfügbaren Viewer nutzbar sein, um die Inhalte zu betrachten und die Funktionen anzuwenden. Die Anwendung soll ohne Installation erfolgen und muss im Intranet der Empfänger mehrnutzerfähig sein.
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Das DP soll als geschlossenes, autarkes System ohne weitere Produkte den Empfängern die Nutzung ermöglichen. Eine unstrukturierte Sammlung von Dateien auf einem Datenträger ist nicht zulässig. Die Zusammenstellung der Unterlagen (Texte, Tabellen, Zeichnungen, Fotos, Luftbilder, Visualisierungen, Einwendungen, Erwiderungen, Synopsen, usw.) soll in einer individuellen Projektgliederung zu einem homogenen Informationsverbund erfolgen, damit die jeweils folgenden Verfahrensschritte auf Basis des bereits erstellten DP systemkonform fortgeführt werden können.
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Ein besonderes erforderliches Leistungsmerkmal, stellen die Verknüpfungen der Projektinhalte untereinander dar. Sie sollen durch intuitive Bedienung eine erhebliche Verdichtung und Präsenz der Projektinhalte ermöglichen. Es sind Funktionen/Dienstleistungen in Verbindung mit der Georeferenzierung der Lagepläne, Geocodierung der Einwenderadressen, Integration von Einwendungs- und Erwiderungsschreiben, von Katasterdaten und von Einwendungsargumenten mit Zuordnung zu dem je Verfahren spezifischen Themenbereichskatalog bereitzustellen. Dazu müssen Datenübernahmen aus anderen Programmen wie z .B. Einwendungsbearbeitungssystemen oder Excel-Dateien möglich sein.
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Weitere Fortschreibungen des DP bei ggf. notwendigen Deckblättern, Planänderungsverfahren oder im Rahmen von Planfeststellungsbeschlüssen sollen ebenfalls unterstützt werden. Dazu sind die geänderten/neuen Dokumente unter Beibehaltung der vorhandenen Verknüpfungen in die bestehende Gliederungsstruktur zu integrieren.
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Einwendungsbearbeitungssystem:
Es ist ein datenbankgestütztes, webbasiertes Einwendungsbearbeitungssystem (EWBS) bereitzustellen. Bei den zu verarbeitenden Informationen ist in Bezug auf die Vertraulichkeit von einem hohen Schutzbedarf auszugehen, die ergänzenden Anforderungen der EVB Informationssicherheit sind zu erfüllen.
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Das EWBS soll nicht käuflich erworben, sondern für einen bestimmten Zeitraum (in Monaten) „angemietet“ werden. Nach Ende der Nutzung des Einwendungsbearbeitungssystems ist die Archivierung, Ansicht und Weiternutzung der für das Projekt ABS 46/2 erzeugten Daten, Dokumente und Verknüpfungen sicherzustellen.
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Eine wesentliche Anforderung ist eine vorhandene Schnittstelle zum Digitalen Planungstool einschl. ergänzender Funktionen (zum Zwecke der Bearbeitung von Einwendungen, Durchführung von Erörterungsterminen sowie der Erweiterung des DP im Rahmen von Deckblättern, Planänderungsverfahren bzw. bei der Beschlussfassung). Die standardmäßige Dokumentausgabe soll in Form von Synopsen (Gegenüberstellung Original-Einwand und Erwiderung) erfolgen.
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Die Bereitstellung des Einwendungsbearbeitungssystems soll als Software-as-a-Service (SaaS) erfolgen.
Kombination von Dienstleistungen und Software:
Der Auftraggeber erwartet eine Kombination von Dienstleistungen und zugehörigen spezifischen Leistungen der einzusetzenden Software, d.h. beide Komponenten (Digitales Planungstool und Einwendungsbearbeitungssystem) aus einer Hand in Form des jeweiligen, fertig einsatzfähigen Gesamtleistungspaketes.
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Umfang der Beschaffung:
Die Leistung wird im Rahmen der Genehmigungsplanung von 12 Planfeststellungsabschnitten des Schienenausbauprojektes der Eisenbahnstrecke Emmerich-Oberhausen benötigt, sobald dort Planfeststellungsbeschlüsse, Deckblätter oder Planänderungsverfahren mit/ohne Einwendungen erforderlich werden. Der genaue Umfang der einzelnen Leistungskomponenten ist dem Preisblatt zu entnehmen.
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Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: 2x Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind gemeinsam mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Ein diesbezüglicher Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die Unterlagen sind möglichst gemäß der, in der Bekanntmachung verwendeten Ordnungsnummern zu reihen und zu benennen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 18:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-06-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Wießmann, Florian
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=sbtD37wiSh0%253d 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEA5 – Beschaffung Informationssysteme und Telekommunikation
Postanschrift: Kleyerstraße 25
Postleitzahl: 60326
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal). Dort finden Sie sämtliche Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
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Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in der Zeit von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47 Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
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Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor, die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs. 1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3. Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
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4. Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 083-197604 (2020-04-24)
Ergänzende Angaben (2020-05-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 098-235859
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 083-197604
ABl. S-Ausgabe: 98
Quelle: OJS 2020/S 098-235859 (2020-05-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 162-394975
ABl. S-Ausgabe: 162

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Digitales Planungstool
Die Planfeststellungsunterlagen sollen in digitaler Form als Digitales Planungstool (DP) verfügbar sein und nach entsprechender Aufbereitung eine Projekt-/Gliederungsstruktur als Benutzerschale beinhalten. Das DP muss über einen lizenzkostenfrei verfügbaren Viewer nutzbar sein, um die Inhalte zu betrachten und die Funktionen anzuwenden. Die Anwendung soll ohne Installation erfolgen und muss im Intranet der Empfänger mehrbenutzerfähig sein.
Mehr anzeigen
Ein besonderes erforderliches Leistungsmerkmal, stellen die Verknüpfungen der Projektinhalte untereinander dar. Sie sollen durch intuitive Bedienung eine erhebliche Verdichtung und Präsenz der Projektinhalte ermöglichen. Es sind Funktionen/Dienstleistungen in Verbindung mit der Georeferenzierung der Lagepläne, Geocodierung der Einwenderadressen, Integration von Einwendungs- und Erwiderungsschreiben, von Katasterdaten und von Einwendungsargumenten mit Zuordnung zu dem je Verfahren spezifischen Themenbereichskatalog bereitzustellen. Dazu müssen Datenübernahmen aus anderen Programmen wie z. B. Einwendungsbearbeitungssystemen oder Excel-Dateien möglich sein.
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Einwendungsbearbeitungssystem
Kombination von Dienstleistungen und Software
Umfang der Beschaffung

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-31 📅
Name: fpi Fuchs Ingenieure GmbH & Co. KG
Postanschrift: Im Sionstal 3-5
Postort: Köln
Postleitzahl: 50678
Land: Deutschland 🇩🇪
Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 162-394975 (2020-08-17)