Vermessungsleistungen für die ABS Leipzig-Chemnitz, Nordabschnitt Leipzig – Geithain.
Schaffung von geodätischen Grundlagen (Erstellung von DB REF – Festpunktnetzen), Aufmessung von Gleisen und Weichen mit Gleisberechnungen Strecke sowie Erstellung von Gleisverschiebeplänen Strecke mit Gleisvermarkung, Entwurfsvermessung von Objekten, wie Brückenbauwerke, Durchlässe, Bahnübergänge, Bahnsteiganlagen, Auswertung von Befliegungsdaten und Umwandlung dieser in ein gesamthaftes digitales Geländemodell.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ABS Leipzig – Chemnitz – Planungsbegleitende Vermessung
20FEI44068
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Vermessungsleistungen für die ABS Leipzig-Chemnitz, Nordabschnitt Leipzig – Geithain.
Schaffung von geodätischen Grundlagen (Erstellung von DB REF –...”
Kurze Beschreibung
Vermessungsleistungen für die ABS Leipzig-Chemnitz, Nordabschnitt Leipzig – Geithain.
Schaffung von geodätischen Grundlagen (Erstellung von DB REF – Festpunktnetzen), Aufmessung von Gleisen und Weichen mit Gleisberechnungen Strecke sowie Erstellung von Gleisverschiebeplänen Strecke mit Gleisvermarkung, Entwurfsvermessung von Objekten, wie Brückenbauwerke, Durchlässe, Bahnübergänge, Bahnsteiganlagen, Auswertung von Befliegungsdaten und Umwandlung dieser in ein gesamthaftes digitales Geländemodell.
1️⃣
Ort der Leistung: Leipzig🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig – Chemnitz
Beschreibung der Beschaffung: Siehe II.1.4).
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-08 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zuschlagskriterium 100 % Preis
Die beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu...”
Zusätzliche Informationen
Zuschlagskriterium 100 % Preis
Die beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist;
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist;
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln;
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention;
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention;
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens.
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies Versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen.
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Geodätische Grundlagen:
Es sind mindestens 5 Referenzprojekte des Unternehmens für die Erstellung von DB_REF-Referenznetzen mit PS0- und PS1-Punkten nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geodätische Grundlagen:
Es sind mindestens 5 Referenzprojekte des Unternehmens für die Erstellung von DB_REF-Referenznetzen mit PS0- und PS1-Punkten nach Ril 883.2000 nachzuweisen. Als ein Referenzprojekt zählt eine erfolgreich in der Anwendung NXO-Net abgeschlossene Bearbeitung. Der positive Projektabschluss in NXO-Net ist in Form der NXO-Net Bestätigungs-Emails (Nachweis das Projekt erfolgreich übernommen – „Projekt übernommen“) inkl. der Berechnungsdaten und des Korrdinatenverzeichnisses nachzuweisen.
Nachweis in Tabellenform:
Projektbezeichnung und -ID in NXO-Net, Auftraggeber/Ansprechpartner, Zeitraum, Leistungsinhalt Angabe Anzahl PS0-Punkte und PS1-Punkte.
2) Nachweis Mitarbeiter Trassierung:
Nachweis von 1 Ingenieur mit Erfahrungen in der Erstellung von gleisgeometrischen Projekten mit Trassierungen in Bestandsanlagen nach Richtlinie 883. Nachweis von mindestens 5 Projekten die in den letzten 2 Jahren bearbeitet worden sind mit folgenden Inhalten:
1) Gleisberechnungen Strecke mit mindestens 5 km Länge,
2) Erstellung Gleisverschiebepläne Strecke mit Gleisvermarkung,
3) Weichenberechnungen mit mindestens 3 zusammenhängenden Weichen,
4) Weichenhöhenberechnungen.
Als Nachweise gelten die gemäß Ril 883.5600 positiven gleisgeometrischen Prüfberichte sowie die entsprechenden geprüften Pläne (Trassierungsentwürfe/Gleisverschiebepläne,Weichenhöhenentwürfe/ -pläne) mit namentlicher Erwähnung des Ingenieurs in den Plänen. Jedes Leistungsbild muss mind. einmal nachgewiesen werden.
Nachweis in Tabellenform: Projektbezeichnung, Auftraggeber/Ansprechpartner, Zeitraum, Leistungsinhalt 1.Gleisberechnungen*/2. Gleisverschiebepläne*/3. Weichenberechnungen*4. Weichenhöhenberechnungen* (*Zutreffendes unterstreichen, Nichtzutreffendes durchstreichen).
Als Ingenieure gelten Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss für Vermessung/Geodäsie oder vergleichbarer Ausbildung (kein Techniker).
Durch den Bieter ist in Form einer Eigenerklärung zu bestätigen, dass die für die Ausführung vorgesehenen Personale die geforderte Qualifikation sowie Berufserfahrung erfüllen.
Format der Nachweisunterlagen
Die Nachweisunterlagen sind digital im Format PDF in der nachfolgenden Ordnerstruktur vorzulegen. Eine PDF-Datei darf nur ein Dokument enthalten (1 Stück Prüfbericht, 1 Stück Plan...).
\\Geodätische Grundlagen\Projekt 1\
\\Ingenieur Trassierung\\Projekt 1\Prüfbericht\Pläne\
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien: Sicherheitseinbehalt in Höhe von 8 v. H. der geprüften Brutto-Abrechnungssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 246-607584
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-14
09:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der...”
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. DB Engineering & Consulting GmbH, Leipzig
2. GI-CONSULT GmbH Leipzig
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 055-131211 (2020-03-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ABS Leipzig — Chemnitz — Planungsbegleitende Vermessung
20FEI44068
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig — Chemnitz
Beschreibung der Beschaffung: Siehe II.1.4
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 055-131211
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: ABS Leipzig — Chemnitz — Planungsbegleitende Vermessung
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-28 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GI-Consult GmbH
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 105-255156 (2020-05-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-26) Auftragsvergabe Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GI-Consult GmbHOrt:
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 123-302501 (2020-06-26)