Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Abschleppen von verkehrsordnungswidrig geparkten Kraftfahrzeugen in der Landeshauptstadt Erfurt sowie sicheres Verwahren und Herausgabe dieser Fahrzeuge.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abschleppen von verkehrsordnungswidrig geparkten Kraftfahrzeugen
OVL 0005/21-32
Produkte/Dienstleistungen: Pannen- und Abschleppdienste für Kraftfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Abschleppen von verkehrsordnungswidrig geparkten Kraftfahrzeugen in der Landeshauptstadt Erfurt sowie sicheres...”
Kurze Beschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Abschleppen von verkehrsordnungswidrig geparkten Kraftfahrzeugen in der Landeshauptstadt Erfurt sowie sicheres Verwahren und Herausgabe dieser Fahrzeuge.
1️⃣
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschleppen, Unterbringung und pflegliche Verwahrung von Fahrzeugen im Stadtgebiet Erfurt und in der Gemarkung Alperstedt (Kreis Sömmerda), Erfurter Straße...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschleppen, Unterbringung und pflegliche Verwahrung von Fahrzeugen im Stadtgebiet Erfurt und in der Gemarkung Alperstedt (Kreis Sömmerda), Erfurter Straße (Kreisstraße K61), Flur 2, Flurstück 151/3 einschließlich der im Fahrzeug befindlichen und der mit dem Fahrzeug fest verbundenen Gegenstände. In Spitzenzeiten sind bis zu 25 Fahrzeuge pro Tag zu schleppen. Die Reaktionszeit (Zeitspanne zwischen telefonischer Auftragserteilung und Eintreffen des Abschleppfahrzeuges am Standort des abzuschleppenden Fahrzeuges) darf 30 Minuten bei normaler Verkehrsdichte nicht überschreiten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2027-03-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=367750&criteriaId=10701 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-19
09:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-19
09:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Erfurt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 – Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten”
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 361-573321059 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 448 200 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 245-607445
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: OVL 0005/21-32
Titel: Abschleppen von verkehrsordnungswidrig geparkten Kraftfahrzeugen
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Autohilfe Thüringen Brömme
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99085
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 703 200 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 — Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 050-125657 (2021-03-08)