§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zuschließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AG statt. Die GWQ möchte mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, Rabattverträge im Rahmen des Open-House-Verfahrens zu Blutzuckerteststreifen abschließen. Die in der Anl.1 aufgeführten Krankenkassen verpflichten sich 1 x jährlich Anschreiben an Verordner zu versenden. Frühester Vertragsstart ist der 1.7.2020.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Kurze Beschreibung:
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zuschließen.
Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AG statt. Die GWQ möchte mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, Rabattverträge im Rahmen des Open-House-Verfahrens zu Blutzuckerteststreifen abschließen. Die in der Anl.1 aufgeführten Krankenkassen verpflichten sich 1 x jährlich Anschreiben an Verordner zu versenden. Frühester Vertragsstart ist der 1.7.2020.
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zuschließen.
Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AG statt. Die GWQ möchte mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, Rabattverträge im Rahmen des Open-House-Verfahrens zu Blutzuckerteststreifen abschließen. Die in der Anl.1 aufgeführten Krankenkassen verpflichten sich 1 x jährlich Anschreiben an Verordner zu versenden. Frühester Vertragsstart ist der 1.7.2020.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: GWQ ServicePlus AG
Postanschrift: GWQ ServicePlus AG, Tersteegenstraße 28, 40474 Düsseldorf, handelnd für die unter VI 2.) näher genannten Gesetzlichen Krankenkassen
Postleitzahl: 40474
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.gwq-serviceplus.de🌏
E-Mail: bieteranfrage@gwq-serviceplus.de📧
Telefon: +49 211758498-0📞
Fax: +49 211758498-48 📠
URL der Dokumente: https://vergabeportal.gwq-serviceplus.de/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-05-08 📅
Einreichungsfrist: 2022-05-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-12 📅
Datum des Beginns: 2020-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 092-219136
ABl. S-Ausgabe: 92
Zusätzliche Informationen
Die GWQ handelt im Namen der folgenden Gesetzlichen Krankenkassen:
— Audi BKK;
— BKK Akzo Nobel -Bayern;
— BKK Faber-Castell & Partner;
— BKK firmus;
— IKK Nord;
— SKD BKK.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zuschließen.
Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AG statt. Die GWQ möchte mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, Rabattverträge im Rahmen des Open-House-Verfahrens zu Blutzuckerteststreifen abschließen. Die in der Anl.1 aufgeführten Krankenkassen verpflichten sich 1 x jährlich Anschreiben an Verordner zu versenden. Frühester Vertragsstart ist der 1.7.2020.
Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AG statt. Die GWQ möchte mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, Rabattverträge im Rahmen des Open-House-Verfahrens zu Blutzuckerteststreifen abschließen. Die in der Anl.1 aufgeführten Krankenkassen verpflichten sich 1 x jährlich Anschreiben an Verordner zu versenden. Frühester Vertragsstart ist der 1.7.2020.
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Blutzuckertestsreifen mit Vertragsstart zum 1.7.2020 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten(Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter http://vergabeportal.gwq-serviceplus.de einzusehen und herunterzuladen.
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Blutzuckertestsreifen mit Vertragsstart zum 1.7.2020 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten(Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter http://vergabeportal.gwq-serviceplus.de einzusehen und herunterzuladen.
Bei Eingang der unterzeichneten Verträge/Erklärung und Nachweise zum 10.6.2020 kann eine erstmalige Meldung zum 1.7.2020 realisiert werden.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
— unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung;
— einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank;
— unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 4);
— PZN Liste (Anlage 2).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2022-05-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Die GWQ handelt im Namen der folgenden Gesetzlichen Krankenkassen:
— Audi BKK;
— BKK Akzo Nobel -Bayern;
— BKK Faber-Castell & Partner;
— BKK firmus;
— IKK Nord;
— SKD BKK.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 092-219136 (2020-05-08)
Ergänzende Angaben (2020-05-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. Gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGB V können hierbei die Krankenkassen Leistungserbringer oder Dritte mit dem Abschluss solcher Verträge beauftragen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener/produktbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AGstatt. Bis zum In-Krafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge möchte die GWQ mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge im Rahmen des Open-House-Verfahrens zu Blutzuckerteststreifen abschließen.
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. Gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGB V können hierbei die Krankenkassen Leistungserbringer oder Dritte mit dem Abschluss solcher Verträge beauftragen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener/produktbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AGstatt. Bis zum In-Krafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge möchte die GWQ mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge im Rahmen des Open-House-Verfahrens zu Blutzuckerteststreifen abschließen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die GWQ handelt im Namen der folgenden gesetzlichen Krankenkassen:
— Audi BKK;
— BKK Akzo Nobel Bayern;
— BKK Faber-Castell & Partner;
— IKK Nord;
— SKD BKK.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Um der Vielfalt der Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem pharmazeutischen Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen sowie die Termine für die Meldung des Vertrages sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter http://vergabeportal.gwq-serviceplus.de einzusehen und herunterzuladen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge zum jeweils 10. eines Monats kann eine Meldung zum nächsten Meldemonat realisiert werden.
Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Um der Vielfalt der Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem pharmazeutischen Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen sowie die Termine für die Meldung des Vertrages sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter http://vergabeportal.gwq-serviceplus.de einzusehen und herunterzuladen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge zum jeweils 10. eines Monats kann eine Meldung zum nächsten Meldemonat realisiert werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-10 📅
Name: Med Trust GmbH
Postort: Dresden
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Metrado GmbH
Postort: Merchweiler
Name: BEURER GmbH
Postort: Ulm
Name: Lifescan Deutschland GmbH
Postort: Düsseldorf
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Die GWQ handelt im Namen der folgenden gesetzlichen Krankenkassen:
— BKK Akzo Nobel Bayern;
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Verträge wurde im Rahmen des sog. Open-House-Verfahrens abgeschlossen. Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass jedenfalls nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB, 30 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Verträge in einem Nachprüfungsverfahren verfristet ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Verträge wurde im Rahmen des sog. Open-House-Verfahrens abgeschlossen. Hilfsweise wird darauf hingewiesen, dass jedenfalls nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB, 30 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, die Geltendmachung der Unwirksamkeit der Verträge in einem Nachprüfungsverfahren verfristet ist.