Der Kommunale Betrieb für Informationstechnik (KommunalBIT) AöR mit Sitz in Fürth ist der zentrale Dienstleister für IT und Telekommunikation für die Städte Erlangen, Fürth, Schwabach und die Mitglieder des Zweckverbands Informationstechnik Franken (ZV IT Franken). KommunalBIT AöR stellt für etwa 4 300 Anwenderinnen und Anwender in den Verwaltungen sowie für 38 Schulen ein qualitativ hochwertiges und bedarfsgerechtes Angebot an Hardware, Software und IT-Dienstleistungen zur Verfügung.
Unser erklärtes Ziel ist es, unsere Kunden mit modernster Informations- und Kommunikationstechnik zu versorgen.
Mit dieser Ausschreibung müssen auslaufende Verträge mit dem Hersteller Adobe Inc. durch Ermittlung eines Handelspartners auf Basis eines Enterprise License Term Agreement (ETLA) erneuert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Adobe Handelspartner auf Basis eines ETLA”
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Der Kommunale Betrieb für Informationstechnik (KommunalBIT) AöR mit Sitz in Fürth ist der zentrale Dienstleister für IT und Telekommunikation für die Städte...”
Kurze Beschreibung
Der Kommunale Betrieb für Informationstechnik (KommunalBIT) AöR mit Sitz in Fürth ist der zentrale Dienstleister für IT und Telekommunikation für die Städte Erlangen, Fürth, Schwabach und die Mitglieder des Zweckverbands Informationstechnik Franken (ZV IT Franken). KommunalBIT AöR stellt für etwa 4 300 Anwenderinnen und Anwender in den Verwaltungen sowie für 38 Schulen ein qualitativ hochwertiges und bedarfsgerechtes Angebot an Hardware, Software und IT-Dienstleistungen zur Verfügung.
Unser erklärtes Ziel ist es, unsere Kunden mit modernster Informations- und Kommunikationstechnik zu versorgen.
Mit dieser Ausschreibung müssen auslaufende Verträge mit dem Hersteller Adobe Inc. durch Ermittlung eines Handelspartners auf Basis eines Enterprise License Term Agreement (ETLA) erneuert werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 594 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Fürth, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ermittlung eines geeigneten Handelspartners bzw. Vertragspartners für den Bezug von Produkten aus dem Portfolio des...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Ermittlung eines geeigneten Handelspartners bzw. Vertragspartners für den Bezug von Produkten aus dem Portfolio des Herstellers „Adobe“ sowie der Abschluss einer Rahmenvereinbarung auf Basis eines ETLA.
Die Rahmenvereinbarung soll für eine Dauer von 3 Jahren, beginnend ab dem 30. August 2020 geschlossen werden.
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Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 594 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es ist eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr vorgesehen auf dann 29. August 2024.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es ist eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr vorgesehen auf dann 29. August 2024.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (Anlage 04) auszufüllen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123,124 GWB ist die Eigenerklärung (Anlage 04) auszufüllen und beizulegen (A1.1);
— Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des eingetragen ist (Handelsregisterauszug) (A2.1).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen:
—— für Sachschäden- und Personenschäden bis zu 1 000...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen:
—— für Sachschäden- und Personenschäden bis zu 1 000 000 EUR je Schadensereignis;
—— für Vermögensschäden bis zu 500 000 EUR je Schadensereignis oder
—— Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, zur Bewertung der Eigenkapitalquote falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre. Die daraus errechenbare Eigenkapitalquote im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre muss mindestens 10 % betragen. (A3.2);
— Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) zur Bewertung des Bonitätsindex oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr). Der daraus erkennbare Bonitätsindex muss mindestens einer mittleren Bonität entsprechen. (A3.3)
“— Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen:
—— Für Sachschäden- und Personenschäden bis zu 1 000...”
— Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen:
—— Für Sachschäden- und Personenschäden bis zu 1 000 000 EUR je Schadensereignis;
—— Für Vermögensschäden bis zu 500 000 EUR je Schadensereignis oder
—— Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre, zur Bewertung der Eigenkapitalquote falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten 3 Geschäftsjahre. Die daraus errechenbare Eigenkapitalquote im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre muss mindestens 10 % betragen. (A3.2);
— Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) zur Bewertung des Bonitätsindex oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr). Der daraus erkennbare Bonitätsindex muss mindestens einer mittleren Bonität entsprechen. (A3.3).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Adobe Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller. Ein Nachweis über...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Adobe Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller. Ein Nachweis über den Partnerstatus ist dem Angebot beizufügen. Der daraus erkennbare Partnerstatus muss mindestens dem Level „Gold“ entsprechen. (A4.1);
— Nachweis von 2 Referenzprojekten mit einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung aus dem Portfolio des Herstellers „Adobe“ mit vergleichbaren Auftragsvolumen in den vergangenen 2 Jahren mit den folgenden Angaben: (A4.2):
——— Name des Auftraggebers;
——— Vertragslaufzeit (Start, Ende): nicht älter als 2 Jahre;
——— Auftragsvolumen über die gesamte Vertragslaufzeit: mindestens 250 000 EUR netto;
——— im Vertrag berücksichtigte Produkte des Herstellers Adobe.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Adobe Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller. Ein Nachweis über...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Nachweis, der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Adobe Partner für den Vertrieb der angebotenen Produkte, wenn nicht Hersteller. Ein Nachweis über den Partnerstatus ist dem Angebot beizufügen. Der daraus erkennbare Partnerstatus muss mindestens dem Level „Gold“ entsprechen. (A4.1);
— Nachweis von 2 Referenzprojekten mit einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung aus dem Portfolio des Herstellers „Adobe“ mit vergleichbaren Auftragsvolumen in den vergangenen 2 Jahren mit den folgenden Angaben: (A4.2):
——— Name des Auftraggebers;
——— Vertragslaufzeit (Start, Ende): nicht älter als 2 Jahre;
——— Auftragsvolumen über die gesamte Vertragslaufzeit: mindestens 250 000 EUR netto;
——— Im Vertrag berücksichtigte Produkte des Herstellers Adobe.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Vorschriften des MiLoG sind von öffentlichen Auftraggebern zu beachten.
Entsprechend den Vorschriften des MiLoG ist der Auftragnehmer verpflichtet,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Vorschriften des MiLoG sind von öffentlichen Auftraggebern zu beachten.
Entsprechend den Vorschriften des MiLoG ist der Auftragnehmer verpflichtet, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags das für die Ausführung der Leistung geltende Mindestentgelt zu zahlen. Dieses ist durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) oder einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, der dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG – in der jeweils geltenden Fassung unterfällt) oder durch eine auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnung festgesetzt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-11
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-12
08:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Fürth
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bieter / Dritte zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981 / 53-1837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.8.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
—— den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.8.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
—— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
—— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
—— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
—— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 093-221557 (2020-05-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Kommunale Betrieb für Informationstechnik (KommunalBIT) AöR mit Sitz in Fürth ist der zentrale Dienstleister für IT und Telekommunikation für die Städte...”
Kurze Beschreibung
Der Kommunale Betrieb für Informationstechnik (KommunalBIT) AöR mit Sitz in Fürth ist der zentrale Dienstleister für IT und Telekommunikation für die Städte Erlangen, Fürth, Schwabach und die Mitglieder des Zweckverbands Informationstechnik Franken (ZV IT Franken). KommunalBIT AöR stellt für etwa 4.300 Anwenderinnen und Anwender in den Verwaltungen sowie für 38 Schulen ein qualitativ hochwertiges und bedarfsgerechtes Angebot an Hardware, Software und IT-Dienstleistungen zur Verfügung.
Unser erklärtes Ziel ist es, unsere Kunden mit modernster Informations- und Kommunikationstechnik zu versorgen.
Mit dieser Ausschreibung müssen auslaufende Verträge mit dem Hersteller Adobe Inc. durch Ermittlung eines Handelspartners auf Basis eines Enterprise License Term Agreement (ETLA) erneuert werden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 594 000 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 093-221557
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Adobe Handelspartner auf Basis eines ETLA” Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BASIS 1 Softwarevertriebs GmbH
Postanschrift: Heliport 2
Postort: Ottensoos
Postleitzahl: 91242
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Fürth, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 594 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 594 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.8.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.8.6 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
— den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 131-320942 (2020-07-06)