Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) beabsichtigt, im Wege des vorliegenden Offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Speicheltests zur Drogenerkennung für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren. Es besteht die Möglichkeit die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung hat somit eine Maximallaufzeit von 4 Jahren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Polizeiausrüstung
Referenznummer: ZA 5.2/1000511633/Koh
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) beabsichtigt, im Wege des vorliegenden Offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Speicheltests zur Drogenerkennung für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren. Es besteht die Möglichkeit die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung hat somit eine Maximallaufzeit von 4 Jahren.
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) beabsichtigt, im Wege des vorliegenden Offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Speicheltests zur Drogenerkennung für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren. Es besteht die Möglichkeit die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung hat somit eine Maximallaufzeit von 4 Jahren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Polizeiausrüstung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich nicht auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren. Die Unterlagen können anonym herunter geladen werden. Um die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes nutzen zu können ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich und über den Vergabemarktplatz NRW ein Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens zu stellen. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. Bieter, die nicht registriert sind, können keine Nachrichten erhalten. Die Abgabe eines Angebots ohne sich registrieren zu lassen ist zwar möglich, aber lässt seitens der Vergabestelle technisch keine Kommunikation über den Vergabemarktplatz NRW zu.
Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet.
Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechenden
Projektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz Ihrer Daten finden Sie im Formular 312a/322a EU (Information DSGV) das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY5YYBD
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Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet.
Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechenden
Projektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz Ihrer Daten finden Sie im Formular 312a/322a EU (Information DSGV) das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY5YYBD
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) beabsichtigt, im Wege des vorliegenden Offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Speicheltests zur Drogenerkennung für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen.
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) beabsichtigt, im Wege des vorliegenden Offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Speicheltests zur Drogenerkennung für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren. Es besteht die Möglichkeit die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung hat somit eine Maximallaufzeit von 4 Jahren.
Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung können keine Mindest- bzw. Höchstabnahmemengen garantiert werden. Darüber hinaus besteht seitens des Auftraggebers keine Verpflichtung zur Bestellung. Aufgrund der Abrufmengen der Vorjahre ist jedoch anzunehmen, dass pro Vertragsjahr ca. 35 000 Speicheltests zur Drogenerkennung aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Des Weiteren wird unverbindlich geschätzt, dass im Zuge der gesamten Vertragslaufzeit 2 technische Einweisungen für Multiplikatoren aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden.
Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung können keine Mindest- bzw. Höchstabnahmemengen garantiert werden. Darüber hinaus besteht seitens des Auftraggebers keine Verpflichtung zur Bestellung. Aufgrund der Abrufmengen der Vorjahre ist jedoch anzunehmen, dass pro Vertragsjahr ca. 35 000 Speicheltests zur Drogenerkennung aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Des Weiteren wird unverbindlich geschätzt, dass im Zuge der gesamten Vertragslaufzeit 2 technische Einweisungen für Multiplikatoren aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden.
Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
Schifferstraße 10
47059 Duisburg
Weitere Erfüllungsorte sind die Standorte der Polizeibehörden des Landes NRW.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgend aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zusammen mit dem Angebot (Angebotsvordruck (Formular 324 EU) kann vom Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden)vorzulegen.
Die nachfolgend aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zusammen mit dem Angebot (Angebotsvordruck (Formular 324 EU) kann vom Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden)vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf diese Nachforderung.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf diese Nachforderung.
Weitergehend behält der Auftraggeber sich das Recht vor, insofern einzelne geforderte Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bieter – unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes – aufzufordern, diese Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Die Bieter haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch.
Weitergehend behält der Auftraggeber sich das Recht vor, insofern einzelne geforderte Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bieter – unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes – aufzufordern, diese Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Die Bieter haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch.
Eine Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise zum Angebot (Formular 325 EU) kann zudem beim Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden.
Auflistung der Unterlagen:
— Eigenerklärung Ausschlussgründe (Das entsprechende Formular 521 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden.)
Bietergemeinschaften müssen für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die oben geforderten Unterlagen mit dem Angebot vorlegen. Zudem müssen Bietergemeinschaften die vollständig ausgefüllte und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit Einreichung des
Bietergemeinschaften müssen für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die oben geforderten Unterlagen mit dem Angebot vorlegen. Zudem müssen Bietergemeinschaften die vollständig ausgefüllte und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit Einreichung des
Angebotes vorlegen. (Das entsprechende Formular 531 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden.)
Bei sonstigen Nachunternehmern, das heißt solchen Nachunternehmern, auf deren Kapazitäten sich ein Bieter nicht bereits zum Nachweis seiner Eignung in seinem Angebot beruft, ist eine vom Bieter vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung Eignungsleihe/Unterauftrag vorzulegen! (Der entsprechende Vordruck Formular 532 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de — abgerufen werden.)
Bei sonstigen Nachunternehmern, das heißt solchen Nachunternehmern, auf deren Kapazitäten sich ein Bieter nicht bereits zum Nachweis seiner Eignung in seinem Angebot beruft, ist eine vom Bieter vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung Eignungsleihe/Unterauftrag vorzulegen! (Der entsprechende Vordruck Formular 532 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de — abgerufen werden.)
Darüber hinaus hat der Bieter mit seinem Angebot das von ihm ausgefüllte Formular 533 EU „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer“ vorzulegen. Mit Angebotsabgabe sind Art und Umfang der vorgesehenen Unterauftragnehmerleistung/en in dem Formular anzugeben.
Darüber hinaus hat der Bieter mit seinem Angebot das von ihm ausgefüllte Formular 533 EU „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer“ vorzulegen. Mit Angebotsabgabe sind Art und Umfang der vorgesehenen Unterauftragnehmerleistung/en in dem Formular anzugeben.
Der/die Name/n und die Anschrift/en des/der Unterauftragnehmer/s sind dem Auftraggeber auf Verlangen spätestens vor Erteilung des Zuschlages mitzuteilen. (Das
Entsprechende Formular kann beim Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden.)
Hinweis: Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen des/der entsprechenden Unterauftragnehmer/s anzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es werden keine Nachweise über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gefordert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es werden keine Nachweise über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gefordert.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:05
Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich nicht auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren. Die Unterlagen können anonym herunter geladen werden. Um die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes nutzen zu können ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich und über den Vergabemarktplatz NRW ein Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens zu stellen. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. Bieter, die nicht registriert sind, können keine Nachrichten erhalten. Die Abgabe eines Angebots ohne sich registrieren zu lassen ist zwar möglich, aber lässt seitens der Vergabestelle technisch keine Kommunikation über den Vergabemarktplatz NRW zu.
Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich nicht auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren. Die Unterlagen können anonym herunter geladen werden. Um die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes nutzen zu können ist jedoch eine kostenlose Registrierung erforderlich und über den Vergabemarktplatz NRW ein Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens zu stellen. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt. Bieter, die nicht registriert sind, können keine Nachrichten erhalten. Die Abgabe eines Angebots ohne sich registrieren zu lassen ist zwar möglich, aber lässt seitens der Vergabestelle technisch keine Kommunikation über den Vergabemarktplatz NRW zu.
Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet.
Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechenden
Projektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz Ihrer Daten finden Sie im Formular 312a/322a EU (Information DSGV) das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) Informationen über den Zweck und Umfang der Datenerhebung sowie dem Schutz Ihrer Daten finden Sie im Formular 312a/322a EU (Information DSGV) das auf dem Formularserver zum Herunterladen bereitgestellt wird.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY5YYBD
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Schifferstraße 10
Postort: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Telefon: +49 203 / 4175-7520📞
E-Mail: za5.2.lzpd@polizei.nrw.de📧
Fax: +49 203 / 4175-6998 📠
Internetadresse: http://www.polizei.nrw.de/lzpd🌏
Quelle: OJS 2020/S 086-204037 (2020-04-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) hat im Wege des vorliegenden Offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Speicheltests zur Drogenerkennung für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abgeschlossen.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren. Es besteht die Möglichkeit die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung hat somit eine Maximallaufzeit von vier Jahren.
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) hat im Wege des vorliegenden Offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Speicheltests zur Drogenerkennung für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abgeschlossen.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren. Es besteht die Möglichkeit die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung hat somit eine Maximallaufzeit von vier Jahren.
Gesamtwert des Auftrags: 325 850 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) hat im Wege des vorliegenden Offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Speicheltests zur Drogenerkennung für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abgeschlossen.
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen (LZPD NRW) hat im Wege des vorliegenden Offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Speicheltests zur Drogenerkennung für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abgeschlossen.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren. Es besteht die Möglichkeit die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung hat somit eine Maximallaufzeit von vier Jahren.
Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung können keine Mindest- bzw. Höchstabnahmemengen garantiert werden. Darüber hinaus besteht seitens des Auftraggebers keine Verpflichtung zur Bestellung. Aufgrund der Abrufmengen der Vorjahre ist jedoch anzunehmen, dass pro Vertragsjahr ca. 35 000 Speicheltests zur Drogenerkennung aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Des Weiteren wird unverbindlich geschätzt, dass im Zuge der gesamten Vertragslaufzeit zwei technische Einweisungen für Multiplikatoren aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden.
Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung können keine Mindest- bzw. Höchstabnahmemengen garantiert werden. Darüber hinaus besteht seitens des Auftraggebers keine Verpflichtung zur Bestellung. Aufgrund der Abrufmengen der Vorjahre ist jedoch anzunehmen, dass pro Vertragsjahr ca. 35 000 Speicheltests zur Drogenerkennung aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Des Weiteren wird unverbindlich geschätzt, dass im Zuge der gesamten Vertragslaufzeit zwei technische Einweisungen für Multiplikatoren aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen Schifferstraße 10
Weitere Erfüllungsorte sind die Satndorte der Polizeibehörden des Landes NRW.