Abschluss eines Dienstleistungsvertrags sowie einer Rahmenvereinbarung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb – Außenstelle Hannover

Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Organisation und Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen gegen die ASP bei Wildschweinen im möglichen Ausbruchsfall für das Land Niedersachsen.
Darüber hinaus ist die Vorhaltung der gesamten personellen und materiellen Ressourcen (Vorhaltekosten) für die unmittelbare Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen im Ausbruchsfall Vertragsbestandteil (Dienstleistungsauftrag).
Aufgrund von begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln darf das maximale jährliche Budget für die Vorhaltung in Höhe von 600 000,00 EUR netto nicht überschritten werden. Angebote, welche das gesamte jährliche Budget überschreiten, können nicht berücksichtigt werden.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-11-16 Auftragsbekanntmachung
2021-02-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-11-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Referenznummer: 0090-DLG/2020-03.220
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Organisation und Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen gegen die ASP bei Wildschweinen im möglichen Ausbruchsfall für das Land Niedersachsen. Darüber hinaus ist die Vorhaltung der gesamten personellen und materiellen Ressourcen (Vorhaltekosten) für die unmittelbare Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen im Ausbruchsfall Vertragsbestandteil (Dienstleistungsauftrag). Aufgrund von begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln darf das maximale jährliche Budget für die Vorhaltung in Höhe von 600 000,00 EUR netto nicht überschritten werden. Angebote, welche das gesamte jährliche Budget überschreiten, können nicht berücksichtigt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb – Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/ 🌏
E-Mail: daniel.maniak@lzn.de 📧
Fax: +49 51189848199 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHY1YZ/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHY1YZ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-16 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 227-558032
ABl. S-Ausgabe: 227
Zusätzliche Informationen
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Organisation und Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen gegen die ASP bei Wildschweinen im möglichen Ausbruchsfall für das Land Niedersachsen.
Darüber hinaus ist die Vorhaltung der gesamten personellen und materiellen Ressourcen (Vorhaltekosten) für die unmittelbare Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen im Ausbruchsfall Vertragsbestandteil (Dienstleistungsauftrag).
Aufgrund von begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln darf das maximale jährliche Budget für die Vorhaltung in Höhe von 600 000,00 EUR netto nicht überschritten werden. Angebote, welche das gesamte jährliche Budget überschreiten, können nicht berücksichtigt werden.
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Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Projekt/Hintergrund:
Ziel ist es, im Fall eines Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Wildschweinbestand in Niedersachsen (NDS) die tierseuchenrechtlich gebotenen ASP Bekämpfungsmaßnahmen schnellstmöglich, landesweit einheitlich und auf hohem Niveau durchzuführen.
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Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) beabsichtigt daher für die effektive Bekämpfung der ASP bei Wildschweinen im Ausbruchsfall für ein gefährdetes Gebiet gem. § 14 d Abs. 2 der Schweinepestverordnung (SchwPestV), welches ggf. auch ein durch die für die Bekämpfung der ASP zuständigen Behörde (Landkreis) optional festzulegendes Kerngebiet im Sinne des § 14 Abs. 2a SchwPestV umfasst, einen Dienstleistungsvertrag sowie eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für den Einsatz in NDS abzuschließen.
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Der Auftragnehmer kann im Bedarfsfall von den für die Bekämpfung der ASP zuständigen Behörden (Landkreise) mit der Organisation und Durchführung der in der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) aufgeführten Maßnahmen (Stufe 1 bis 3) oder Teilen davon beauftragt werden. Die zuständigen Behörden als Auftraggeber sind somit berechtigt, Leistungen auf eigene Rechnung abzurufen.
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Um im Seuchenfall schnell mit dem notwendigen Material und Fachkompetenz aktiv werden zu können, hat der Auftragnehmer schon vor dem Ausbruchsfall entsprechende Vorhaltemaßnahmen (Material und Personal) zu treffen (Stufe 0).
Bei der Auftragsdurchführung ist eine effiziente und schnelle Zusammenarbeit mit den Landkreisen sowie dem Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) NDS zu gewährleisten.
Dauer: 24 Monate
Zusätzliche Informationen:
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen.
Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Land Niedersachsen 00000 Niedersachsen Erfüllungsorte für die in der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) beschriebenen Stufen 1 bis 3 sind die jeweiligen vom Auftraggeber in der Beauftragung angegebenen Standorte in Niedersachsen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
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Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
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Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
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B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen)
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von
Unterauftragnehmern,
eignungsrelevanten Dritten,
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
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Bei neugegründeten Unternehmen kann die finanzielle Leistungsfähigkeit auch durch Vorlage anderweitiger Nachweise belegt werden (z. B. Bankerklärung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
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Der Bieter hat Erfahrung in der Tierseuchenbekämpfung in Form von Referenzen nachzuweisen. Die entsprechende(n) Referenz(en) ist/sind mit dem Angebot einzureichen.
Ebenfalls hat der Bieter über Kenntnisse in den Tierseuchenbekämpfungsstrukturen in Niedersachsen verfügen oder sich diese anzueignen. Informationen über diese Tierseuchenbekämpfungsstrukturen können Sie den Seiten www.tierseucheninfo.niedersachsen.de und www.ml.niedersachsen.de entnehmen. Der Bieter hat durch die Vorlage einer Eigenerklärung mit seinen Angebotsunterlagen zu bestätigen, dass er über die erforderlichen Kenntnisse verfügt.
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Darüber hinaus muss der Bieter über Kenntnisse und Erfahrungen in der Biosicherheit beim Umgang mit Tierseuchenerregern verfügen. Dies hat der Bieter ebenfalls durch Vorlage eines entsprechenden Referenznachweises mit seinen Angebotsunterlagen nachzuweisen.
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Bei neugegründeten Unternehmen kann die fachliche Leistungsfähigkeit auch nachgewiesen werden, wenn die einzusetzenden Mitarbeiter über die geforderten Erfahrungen/Kenntnisse verfügen. Die entsprechenden Nachweise sind mit den Angebotsunterlagen des Bieters einzureichen.
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Innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsbeginn sind die nachfolgend genannten Qualifikationsnachweise für mindestens jeweils eine Person des einzusetzenden Personals des Bieters in Form von nicht beglaubigten Kopien unaufgefordert beim ML vorzulegen:
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— staatlich geprüfter Desinfektor (Prüfungsurkunde),
— Elektrotechnikmeister (Prüfungsurkunde),
— Sachkundenachweis für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (gültiger Sachkundenachweis),
— Jagdscheininhaber für die Kadaver- bzw. Fallwildsuche (gültiger Jagdschein).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“),
— Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHY1YZ/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs – ab einem geschätzten Auftragswertv on 20 000 EUR (netto).
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Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
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Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
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Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHY1YZ

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
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§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber […]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“
Quelle: OJS 2020/S 227-558032 (2020-11-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Organisation und Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen gegen die ASP bei Wildschweinen im möglichen Ausbruchsfall für das Land Niedersachsen. Darüber hinaus war die Vorhaltung der gesamten personellen und materiellen Ressourcen (Vorhaltekosten) für die unmittelbare Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen im Ausbruchsfall Vertragsbestandteil (Dienstleistungsauftrag). Aufgrund von begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln durfte das maximale jährliche Budget für die Vorhaltung in Höhe von 600 000,00 EUR netto nicht überschritten werden. Angebote, welche das gesamte jährliche Budget überschritten, konnten nicht berücksichtigt werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 042-105560
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 227-558032
ABl. S-Ausgabe: 42
Zusätzliche Informationen
Angaben zum jeweiliegen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellt nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wurde eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Organisation und Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen gegen die ASP bei Wildschweinen im möglichen Ausbruchsfall für das Land Niedersachsen.
Darüber hinaus war die Vorhaltung der gesamten personellen und materiellen Ressourcen (Vorhaltekosten) für die unmittelbare Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen im Ausbruchsfall Vertragsbestandteil (Dienstleistungsauftrag).
Aufgrund von begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln durfte das maximale jährliche Budget für die Vorhaltung in Höhe von 600 000,00 EUR netto nicht überschritten werden. Angebote, welche das gesamte jährliche Budget überschritten, konnten nicht berücksichtigt werden.
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Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Aufgrund von begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln durfte das maximale jährliche Budget für die Vorhaltung in Höhe von 600 000,00 EUR netto nicht überschritten werden. Angebote, welche das gesamte jährliche Budget überschreitten, konnten nicht berücksichtigt werden.
Mehr anzeigen
Ziel war es, im Fall eines Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Wildschweinbestand in Niedersachsen (NDS) die tierseuchenrechtlich gebotenen ASP Bekämpfungsmaßnahmen schnellstmöglich, landesweit einheitlich und auf hohem Niveau durchzuführen.
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Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) beabsichtigte daher für die effektive Bekämpfung der ASP bei Wildschweinen im Ausbruchsfall für ein gefährdetes Gebiet gem. § 14 d Abs. 2 der Schweinepestverordnung (SchwPestV), welches ggf. auch ein durch die für die Bekämpfung der ASP zuständigen Behörde (Landkreis) optional festzulegendes Kerngebiet im Sinne des § 14 Abs. 2a SchwPestV umfasste, einen Dienstleistungsvertrag sowie eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer für den Einsatz in NDS abzuschließen.
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Um im Seuchenfall schnell mit dem notwendigen Material und Fachkompetenz aktiv werden zu können, hatte der Auftragnehmer schon vor dem Ausbruchsfall entsprechende Vorhaltemaßnahmen (Material und Personal) zu treffen (Stufe 0).
Bei der Auftragsdurchführung war eine effiziente und schnelle Zusammenarbeit mit den Landkreisen sowie dem Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) NDS zu gewährleisten.
Zusätzliche Informationen:
Angaben zum jeweiliegen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellt nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Land Niedersachsen
00000 Niedersachsen
Erfüllungsorte für die in der Leistungsbeschreibung – Fachlicher Teil (Teil B) beschriebenen Stufen 1 bis 3 waren die jeweiligen vom Auftraggeber in der Beauftragung angegebenen Standorte in Niedersachsen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-23 📅
Name: AN Vorsorge GmbH
Postort: Großenkneten
Land: Deutschland 🇩🇪
Oldenburg, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Referenz
Zusätzliche Informationen
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs – ab einem geschätzten Auftragswertvon 20 000 EUR (netto).
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Die Vergabe des Auftrags erfolgte nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
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Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wurde auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärung siehe beigefügten Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Angebote waren elektronisch einzureichen.
Das Angebot war mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe war zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail) führte zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wurde nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren wurden nicht erstattet. Dies galt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgte, waren Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies galt insbesondere für den Fall, dass aushaus haltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden konnten oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten würde etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden könnte (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entstand daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber bestand nicht.
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Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDYEU

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle hat ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hingewiesen.
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Die Bestimmungen gem. § 160 Abs. 3 GWB lauten:
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Quelle: OJS 2021/S 042-105560 (2021-02-25)