Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss eines Enterprise License Agreements (ELA) für ESRI Produkte
8012-D-400-2020-0022”
Produkte/Dienstleistungen: Software-Wartung und -Reparatur📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss eines Enterprise License Agreements (ELA) für ESRI Produkte mit einer Laufzeit von 4 Jahren.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Ort der Leistung: Gotha🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts
Forstliches Forschungs- und Kompetenzzentrum Gotha
Jägerstraße 1
99867 Gotha”
Beschreibung der Beschaffung:
“ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts beabsichtigt die im beiliegenden EVB-IT Überlassungsvertrag bezeichnete Leistung zu vergeben. Der ELA-Vertrag...”
Beschreibung der Beschaffung
ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts beabsichtigt die im beiliegenden EVB-IT Überlassungsvertrag bezeichnete Leistung zu vergeben. Der ELA-Vertrag zur Wartung von ESRI-Produkten soll über einen Zeitraum von 4 Jahren vom 1.1.2021 bis 31.12.2024 geschlossen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— zum Nachweis ihrer Eignung zur Vertragsdurchführung haben die Bieter das Formblatt „Bietererklärung zur Eignung“ ausgefüllt einzureichen. Das Formblatt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— zum Nachweis ihrer Eignung zur Vertragsdurchführung haben die Bieter das Formblatt „Bietererklärung zur Eignung“ ausgefüllt einzureichen. Das Formblatt enthält Erklärungen zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zu schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen, zu entsprechenden Verurteilungen und anderen Ahndungen, zu falschen Erklärungen in früheren Verfahren, zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Mindestlöhnen, Sozialversicherungsbeiträgen und Eintragungen im Gewerbezentralregister.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-30
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-30
12:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 S. 2 VgV
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Frist für Bieterfragen: 23.10.2020, 12:00 Uhr
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361-573321254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361-573321059 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öfffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
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Quelle: OJS 2020/S 187-451035 (2020-09-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: ThüringenForst — Anstalt öffentlichen Rechts
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 618 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Jägerstraße 1
99867 Gotha
Beschreibung der Beschaffung:
“ThüringenForst — Anstalt öffentlichen Rechts beabsichtigt die im beiliegenden EVB-IT Überlassungsvertrag bezeichnete Leistung zu vergeben. Der ELA-Vertrag...”
Beschreibung der Beschaffung
ThüringenForst — Anstalt öffentlichen Rechts beabsichtigt die im beiliegenden EVB-IT Überlassungsvertrag bezeichnete Leistung zu vergeben. Der ELA-Vertrag zur Wartung von ESRI-Produkten soll über einen Zeitraum von 4 Jahren vom 1.1.2021 bis 31.12.2024 geschlossen werden.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 187-451035
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 8012-D-400-2020-0022
Titel: Abschluss eines Enterprise License Agreements (ELA) für ESRI Produkte
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Esri Deutschland GmbH
Postort: Kranzberg
Postleitzahl: 85402
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Freising🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 618 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Frist für Bieterfragen: 23.10.2020, 12.00 Uhr.
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
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Quelle: OJS 2020/S 240-593957 (2020-12-04)