Abschluss eines nicht-exkl. Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem Wirkstoff Rifaximin, ATC-Code: A07AA11 für die Zeit vom 1.7.2020 bis zum 30.6.2022
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1 genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle angefordert werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-05-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-27.
Auftragsbekanntmachung (2020-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1 genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle angefordert werden können.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1 genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle angefordert werden können.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BIG Direkt gesund
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.spectrumk.de🌏
E-Mail: open-house@spectrumk.de📧
URL der Dokumente: http://www.spectrumk.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Wirkstoff Rifaximin, ATC-Code: A07AA11, Darreichungsform: Alle, Wirkstärken: 550 mg, Packungsgrößen: Alle (ausgenommen Klinikpackungen)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Frühester Vertragsbeginn ist der 1.7.2020 sofern der unterzeichnete Vertrag und die geforderten Erklärungen bis zum 9.6.2020 bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle eingegangen sind. Hierauf bezieht sich die Angabe in IV.2.2). Bei späterem Eingang ist Vertragsbeginn der jeweils ersten des Monats, der auf den Monat des Eingangs des unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils fünften eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils ersten des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Verträge im Rahmen eines Vergabeverfahrens abgeschlossen werden. Die Verträge enden zum 30.6.2022.
Frühester Vertragsbeginn ist der 1.7.2020 sofern der unterzeichnete Vertrag und die geforderten Erklärungen bis zum 9.6.2020 bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle eingegangen sind. Hierauf bezieht sich die Angabe in IV.2.2). Bei späterem Eingang ist Vertragsbeginn der jeweils ersten des Monats, der auf den Monat des Eingangs des unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils fünften eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils ersten des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Verträge im Rahmen eines Vergabeverfahrens abgeschlossen werden. Die Verträge enden zum 30.6.2022.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung kann einmalig um maximal sechs Monate durch den pharmazeutischen Unternehmer oder durch spectrumK verlängert werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Erklärung über die Zuverlässigkeit,
b) Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate – bezogen auf den Beginn der Vertragslaufzeit).
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Ein Vertragsschluss erfolgt erst, wenn alle geforderten Nachweise und Bescheinigungen bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle vorliegen.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit den Vertragsunterlagen einzureichen sind.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit den Vertragsunterlagen einzureichen sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Erklärung über die Leistungsfähigkeit.
Ein Vertragsschluss erfolgt erst, wenn alle geforderten Nachweise und Bescheinigungen bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle vorliegen.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in einem vorgegebenen Formblatt zusammengefasst, welches zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit den Vertragsunterlagen einzureichen ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in einem vorgegebenen Formblatt zusammengefasst, welches zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit den Vertragsunterlagen einzureichen ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Erklärung über das Vorliegen der Zulassung gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 AMG,
b) Erklärung über das Vorliegen der Herstellungserlaubnis gem. § 13 Abs. 1 AMG,
c) Erklärung über die Einhaltung von Schutzrechten.
Ein Vertragsschluss erfolgt erst, wenn alle geforderten Nachweise und Bescheinigungen bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle vorliegen.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit den Vertragsunterlagen einzureichen sind.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit den Vertragsunterlagen einzureichen sind.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 999
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2022-05-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Arzneimittelmanagement Essen
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Svlfg
Postort: Kassel
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Gildemeister und Seidensticker
Postort: Bielefeld
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bkk ewe
Postort: Oldenburg
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Melitta
Postort: Minden
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Herkules
BKK Mobil Oil
Postort: München
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Public
Postort: Salzgitter
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Rieker Ricosta
Postort: Tuttlingen
Name des öffentlichen Auftraggebers: mhplus BKK
Postort: Nürnberg
Name des öffentlichen Auftraggebers: VIACTIV Krankenkasse
Postort: Bochum
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bkk rwe
Postort: Celle
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Salzgitter
Energie BKK
Postort: Hannover
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Textilgruppe Hof
Postort: Hof
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Tui
Novitas BKK
Postort: Duisburg
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Werra Meissner
Postort: Eschwege
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bkk wmf
Postort: Geislingen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bosch BKK
Postort: Stuttgart
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Krankenkassen
Kontakt
Kontaktperson: spectrumK GmbH
Internetadresse: www.spectrumk.de🌏
Dokumente URL: www.spectrumk.de🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: spectrumK GmbH
Postanschrift: Brunnenstr. 15-17
Postort: Essen
Postleitzahl: 45128
Kontaktperson: Arzneimittelmanagement
URL der Dokumente: www.spectrumk.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Kontaktstelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionswirkung gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 – 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Kontaktstelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionswirkung gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 – 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesversicherungsamt
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Postleitzahl: 53113
Quelle: OJS 2020/S 104-250153 (2020-05-27)